SEXUALSTRAFRECHT
Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:
21.10.2025 Einstellung nach Vorwurf Verbreitung kinderpornografischer Schriften
21.10.2025
WO? Amtsgericht Hamburg-Harburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verbreitung Kinderpornografischer Schriften
ERGEBNIS: Einstellung
21.10.2025 Einstellung bei Tatverdacht der Verbreitung jugendpornografischer Inhalt
21.10.2025
WO? Staatsanwaltschaft Dortmund
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Herstellung jugendpornographischer Inhalte mit Verbreitungsabsicht
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde die Herstellung jugendpornographischer Inhalte mit Verbreitungsabsicht vorgeworfen. Er soll strafrechtlich relevante Daten von sich angefertigt und über Snapchat versendet haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Dortmund konnte Strafverteidiger Bartsch darlegen, dass es keinen hinreichenden Tatverdacht gab. Es bestanden bereits erhebliche Zweifel an der Täterschaft des Mandanten. Im Übrigen war nicht ersichtlich, dass es sich tatsächlich um inkriminierte Dateien handelte. Zudem lag ein gesetzlicher Tatbestandsausschluss vor. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
20.10.2025 Einstellung bei sexueller Missbrauch von Jugendlichen
20.10.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrechr Albrecht
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Jugendlichen
ERGEBNIS: Einstellung
19.10.2025 Einstellung bei Tatverdacht der Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte
19.10.2025
WO? Staatsanwaltschaft München
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht der Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
19.10.2025 Einstellung bei Tatverdacht der sexuellen Nötigung
19.10.2025
WO? Staatsanwaltschaft Dortmund
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht der sexuellen Nötigung
ERGEBNIS: Geldstrafe
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine seiner Angestellten durch die Androhung einer Kündigung zur Vornahme sexueller Handlungen genötigt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Dortmund konnte Strafverteidiger Marcel Bartsch darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht nicht besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
17.10.2025 Geldstrafe beim Vorwurf der Vorbereitung eines sexuellen Missbrauchs von Kindern
17.10.2025
WO? Amtsgericht Mühlheim an der Ruhr
WER? Strafverteidiger Gotthardt
DELIKT: Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern
ERGEBNIS: Geldstrafe
Unser Mandant wurde wegen des Verdachts der Vorbereitung eines sexuellen Missbrauchs von Kindern angeklagt. Zudem wurde ihm der Besitz jugendpornographischer Inhalte vorgeworfen. Beim Vorwurf der Vorbereitung eines sexuellen Missbrauchs von Kindern droht grundsätzlich eine Freiheitsstrafe. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt konnte die Hauptvorwürfe vor Gericht jedoch entkräften. Am Ende gab es lediglich eine geringe Geldstrafe. Unser Mandant verlies den Gerichtssaal erleichtert und in Freiheit.
15.10.2025 Einstellung bei Tatverdacht der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
15.10.2025
WO? Staatsanwaltschaft Bremen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Verdacht der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
15.10.2025 Einstellung bei Tatverdacht des Besitzes und der Verbreitung jugend- und kinderpornographischer Schriften
15.10.2025
WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT:Verdacht des Besitzes jugend- und kinderpornographischer Schriften
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, kinderpornographische Inhalte über die Plattform Microsoft BingImage hochgeladen und darüber hinaus kinderpornographische sowie jugendpornographische Schriften auf seinem Smartphone besessen zu haben. In einer umfassenden Schutzschrift gegenüber der Staatsanwaltschaft konnte der Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht. Insbesondere ergab sich aus der Ermittlungsakte weder ein konkreter Nachweis für eine aktive Verbreitung noch ein hinreichend belegbarer Besitzwillen im strafrechtlichen Sinne. Der Fund von lediglich vierzehn inkriminierten Dateien unter mehr als 40.000 Bildern auf dem Mobiltelefon des Mandanten ließ vielmehr auf eine zufällige Speicherung ohne Kenntnis oder Willen schließen. Die Staatsanwaltschaft folgte dieser Argumentation und stellte das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO ein. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten bleibt ein belastendes Strafverfahren erspart.
13.10.2025 Einstellung bei Tatverdacht der exhibitionistischen Handlung und Erregung öffentlichen Ärgernisses
13.10.2025
WO? Staatsanwaltschaft Bremen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht des Exhibitionismus und der Erregung öffentlichen Ärgernisses
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, auf einer Parkbank onaniert und dadurch eine Passantin belästigt zu haben. Trotz Zeugen, einem Bildbericht und einer geständigen Einlassung des Mandanten gegenüber der Polizei konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass das Verhalten unseres Mandanten aus rechtlichen Gründen nicht strafbar war. Die Staatsanwaltschaft stellte deshalb das Verfahren antragsgemäß ein.
12.10.2025 Einstellung beim Vorwurf Vergewaltigung
12.10.2025
WO? Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Hannover
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem heranwachsenden Mandanten wurde vorgeworfen, kinderpornografische Inhalte besessen und diese auf einem Internetportal geteilt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Hannover konnte Rechtsanwalt Christoph Grabitz darlegen, dass eine Einstellung aus Opportunitätsgründen angezeigt war. Der heranwachsende Mandant stand aufgrund einer Intelligenzminderung in der Entwicklung einem Jugendlichen gleich, sodass die Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes zur Anwendung kommen mussten. Da sich der Mandant umfangreich mit dem Vorwurf auseinandergesetzt hatte, wurde das Verfahren antragsgemäß eingestellt. Unserem Mandanten blieben somit eine Hauptverhandlung sowie eine Eintragung in das Bundeszentralregister erspart.
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich





