SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

27.08.2025 – Einstellung beim Besitz von kinderpornografischen Inhalten

27.08.2025

WO? Staatsanwaltschaft Magdeburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT:Besitz von kinderpornografischen Inhalten
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde der Besitz von kinderpornografischen Inhalten vorgeworfen. Er soll über den Internetdienst Instagram kinderpornografische Inhalte ins Internet geladen und an ein anderen Instagram Account gesendet haben. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass unser Mandant die Videos an sich selbst übersendet hat, um diese zu melden. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.  

25.08.2025 – Einstellung beim Verdacht der Vergewaltigung

25.08.2025

WO? Staatsanwaltschaft Lüneburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unseren Mandanten wurde vorgeworfen gegen den Willen seiner Ex-Freundin Geschlechtsverkehr mit ihr gehabt zu haben. Sie hätten sich getroffen, damit er ihr eine vierstellige Geldsumme überweise. Dabei habe sie zunächst mit in sein Elternhaus kommen müssen und dort vaginalen Geschlechtsverkehr mit unserem Mandanten haben müssen. Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht konnte mittels einer ausführlich begründeten Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass kein hinreichender Tatverdacht vorliegt. Die Aussage der Anzeigenerstatterin war eindeutig als unglaubhaft zu bewerten. Zudem ist kein eindeutig entgegenstehernder Wille erkennbar gewesen. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. 

24.08.2025 – Einstellung beim Vorwurf des Besitzes von jugendpornografischen Schriften

24.08.2025

WO? Staatsanwaltschaft Gießen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Besitz jugendpornografischer Schriften
ERGEBNIS: Einstellung

Dem Mandanten wurde Besitz und Verbreitung jugendpornographischer Schriften vorgeworfen.  Er soll über einen Dropbox-Account einen inkriminierten Inhalt hochgeladen haben. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass eine Anklage keine Aussicht auf Erfolg habe. Es bestand kein hinreichender Tatverdacht einer Täterschaft des Mandanten. Die einzige Verbindung zum Mandanten war eine Mailadresse, die allerdings bereits mehrmals im Internet veröffentlicht wurde. Passend dazu war auch der Account unter einem anderen Namen angelegt und die Login-Daten ließen sich nicht zu dem Mandanten zurückverfolgen. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren mangels Tatverdachts ein. 

24.08.2025 – Einstellung beim Vorwurf des Besitzes von Jugend- und Kinderpornographie

24.08.2025

WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Besitz von Jugend- und Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, Jugend- und Kinderpornografie zu besitzen. Mit einer überzeugenden Argumentation konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig die Staatsanwaltschaft Hannover von dem fehlenden Besitzwillen unseres Mandanten überzeugen, insbesondere, da die meisten der Dateien im Cachespeicher bzw. in Form von Thumbnails vorlagen. Das Verfahren wurde daraufhin antragsgemäß eingestellt.   

22.08.2025 – Einstellung bei Verdachts der sexuellen Belästigung

22.08.2025

WO? Staatsanwaltschaft Darmstadt
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine Arbeitskollegin in zwei Situationen leicht am Po berührt zu haben. Mit einer umfassenden Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Albrecht herausarbeiten, dass keine tatbestandliche, sexuell motivierte Berührung stattgefunden hatte. Bei den durch die Anzeigenerstatterin geschilderten Berührungen handelte es sich um solche, welche weder absichtlich, geschweige denn willentlich durch meinen Mandanten geschehen waren. Dieser hatte die Berührungen nicht einmal wahrgenommen und sich im Anschluss direkt bei der Anzeigenerstatterin entschuldigt. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt folgte dieser Auffassung und stellte das Verfahren antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts ein. 

20.08.2025 – Bewährung beim Vorwurf Kinderpornografie

20.08.2025

WO? Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung

Am Amtsgericht in Bad Neuenahr-Ahrweiler wurde der Mandanten wegen Besitz von Kinderpornografie angeklagt. In einem mehrtägigen Prozess konnte Strafverteidiger Ippolito zahlreiche Milderungsgründe in das Verfahren einführen. So konnte trotz der Vielzahl der Dateien eine Bewährungsstrafe erreicht werden. Die Freiheit des Mandanten wurde erhalten.

19.08.2025 – Einstellung bei Verdacht des Besitzes kinder- und jugendpornographischer Schriften

19.08.2025

WO? Amtsgericht Pinneberg
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde der Besitz kinder- und jugendpornographischer Schriften vorgeworfen. Mit einer umfassenden Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Grabitz den Fehlenden Besitzwillen unseres Mandanten darstellen. Dieser war Mitglied in einer Telegram-Gruppe in welcher vereinzelt inkriminierte Dateien versendet worden sind. Aufgrund der automatischen Download-Einstellungen des Messengerdienstes wurde eine geringe Anzahl inkriminierter Dateien im internen App-Speicher abgespeichert. Unser Mandant hatte von diesem Vorgang keine Kenntnis. Das Amtsgericht Pinneberg folgte dieser Auffassung und stellte das Verfahren antragsgemäß ein. 

19.08.2025 – Freispruch beim Vorwurf Sexuelle Belästigung

19.08.2025

WO? Amtsgericht Neuss
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung

Strafverteidiger Ippolito konnte in einem mehrtägigen Verfahren wegen des Tatvorwurfs der sexuellen Belästigung das Amtsgericht in Neuss davon überzeugen, dass die belastende Aussage nicht glaubhaft ist. Jedenfalls aber der Straftatbestand der sexuellen Belästigung nicht erfüllt gewesen ist. Das Gericht folgte den Ausführungen sowie dem Antrag der Verteidigung: Freispruch!

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
bewertungen-dr-jonas-hennig
Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Strafrecht
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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