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AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Sexueller Missbrauch

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Sexueller Missbrauch

Einstellung bei Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig

Vorwurf: Sexueller Missbrauch von Kindern

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Dresden

 

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, sich gegenüber den Kindern seiner damaligen Lebensgefährtin übergriffig verhalten zu haben. Mit einer umfassenden Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darstellen, dass ein hinreichender Tatverdacht nicht gegeben war. Die Aussagen der beiden Kinder waren offensichtlich durch erheblichen äußeren Einfluss zustande gekommen. Im Vordergrund stand ein Sorgerechtsstreit aufgrund massiver Vernachlässigung der Kinder durch die Kindesmutter. Der Kindesvater, welcher das alleinige Sorgerecht anstrebte, hatte bewusst oder unbewusst erheblich zur Aussageentstehung beigetragen. Die Staatsanwaltschaft Dresden musste daher unserer Auffassung folgen und stellte das Verfahren antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts ein. 

Bewährungsstrafe bei Tatvorwurf Kindesmissbrauch

Strafverteidiger: Rechtsanwalt Grabitz

Vorwurf: Kindesmissbrauch

Ergebnis: Bewährung 

Wo? Staatsanwaltschaft Deggendorf

 

Die Staatsanwaltschaft Deggendorf hatte unseren Mandanten wegen Kindesmissbrauchs angeklagt. In der Hauptverhandlung vor dem Landgericht räumte unser Mandant die Vorwürfe vollumfänglich ein und entschuldigte sich bei dem Geschädigten. Strafverteidiger Christoph Grabitz hatte im Vorfeld des Prozesses bereits einen Täter-Opfer-Ausgleich ausgeführt, was genauso strafmildernd berücksichtigt wurde wie das von ernstlicher Reue getragene Geständnis.

 

Sexualstrafrecht: Einstellung beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern

Strafverteidiger: Christoph Grabitz 

Vorwurf: Sexueller Missbrauch von Kindern 

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Bochum 

 

Im Schwimmbad wirds’ schon mal eng. 

Unserem Mandanten wurde sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Er soll in einem Schwimmbad ein Mädchen am Gesäß angefasst haben. Rechtsanwalt Christoph Grabitz konnte in einem umfassenden Antrag an die Staatsanwaltschaft darlegen, dass der Vorfall wie vorgeworfen nicht stattgefunden haben kann und sexuelle Handlungen nicht vorgelegen haben. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.

Einstellung bei Verdacht des schweren sexuellen Kindesmissbrauchs

Strafverteidiger: Rechtsanwalt Christoph Grabitz 

Vorwurf: Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern 

Ergebnis: Einstellung   

Wo: Staatsanwaltschaft Köln  

 

Ein Verdacht ins blaue Hinein, nicht mehr

Unserem Mandanten wurde schwerer sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Er soll vor ein paar Jahren in einem Chatverlauf ausgeführt haben, bei einer 12-jährigen Person „einen reingesteckt“ zu haben. Anlässlich einer Hausdurchsuchung konnten aber weder Chatverläufe noch sonstige pornografischen Dateien gefunden werden. Strafverteidiger Christoph Grabitz stellte in einer umfassenden Schutzschrift für unseren Mandanten die rechtsstaatlichen Prinzipien im Strafverfahren in den Mittelpunkt: Sind weder Tatort, Tatzeit, „Opfer“ noch die konkrete Tathandlung bekannt, ist das Strafverfahren einzustellen. Dem hierauf gerichteten Antrag konnte sich die Staatsanwaltschaft nicht verschließen. Antragsgemäß stellte sie das Verfahren ein.  

Themenübersicht Sexualstrafrecht


Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit als Strafverteidiger
  • Über 12 Jahre Praxiserfahrung bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Referent für Strafrecht und Sexualstrafrecht u.A. FAO-Dozent (Dozent für Fachanwälte für Strafrecht)
  • Fachanwaltsausbilder für Strafrecht und Sexualstrafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Preisgekrönte Promotion mit Höchstnote summa cum laude
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Siegel FAZ
Siegel FAZ
 
Franziska Mayer

Fachanwältin für Strafrecht

Christoph Grabitz

Fachanwalt für Strafrecht

Aktuelle Erfolge

Was Mandanten

über uns sagen

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