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AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Sexueller Missbrauch

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Sexueller Missbrauch

09.01.2025 – Einstellung bei Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind

09.01.2025

WO? Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen in einem Schwimmbad vor Kindern sexuelle Handlungen an seinem Penis vorgenommen zu haben. In einer gut begründeten Schutzschrift konnte unser Strafverteidiger Dr. Jonas Hennig herausarbeiten, dass es sich weder um sexuelle Handlungen gehandelt hat noch beabsichtigt war durch die Kinder wahrgenommen zu werden. Vielmehr musste davon ausgegangen werden, dass es sich um einen defekten Reisverschluss gehandelt hat, welcher im denkbar ungünstigsten Moment offen gestanden hat.  Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.

Bewährungsstrafe bei Vorwurf Sexueller Missbrauch eines Kindes

Strafverteidiger: Strafverteidiger Grabitz

Vorwurf: Sexueller Missbrauch eines Kindes

Ergebnis: Bewährungsstrafe

Wo? Landgericht Essen

 

Unserem Mandanten wurde ein sexueller Kindesmissbrauch vorgeworfen. Bereits im Ermittlungsverfahren hatte Rechtsanwalt Grabitz mit dem Mandanten ein umfassendes Geständnis abgelegt und ihn bei der Aufnahme einer Sexualtherapie unterstützt.  Zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung hatte der Mandant diese bereits ein Jahr lang durchgeführt. Herausgekommen war in der Therapie, dass das Fehlverhalten durch eine Suchtverlagerung des zuvor langjährig alkoholkranken Mandanten begünstigt worden war. Der Mandant verpflichtete sich zur Zahlung eines Schmerzensgeldes an das geschädigte Kind. Eine zu vollstreckende Haftstrafe konnte so abgewendet werden.

Themenübersicht Sexualstrafrecht


Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 12 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Siegel FAZ
Siegel FAZ
Franziska Mayer

Fachanwältin für Strafrecht

Christoph Grabitz

Fachanwalt für Strafrecht

Aktuelle Erfolge

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