AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Kinder- und Jugendpornografie

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Kinder- und Jugendpornografie

Einstellung bei Besitz kinderpornographischer Inhalte

Strafverteidigerin: Fachanwältin für Strafrecht Franziska Mayer

Vorwurf: Besitz kinderpornographischer Inhalte

Ergebnis: § 153a  Abs. 2 StPO

Wo? AG Norderstedt

 

Fachanwältin für Strafrecht Mayer hat in einem Verfahren mit Vorwürfen aus dem Bereich kinderpornografische Inhalte verteidigt. Sie konnte das Gericht und die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass besondere Umstände vorlagen, so dass das Verfahren gegen eine Auflage eingestellt wurde. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und im Bundeszentralregister.

Einstellung bei Besitz kinder- und jugendpornografischer Inhalte

Strafverteidigerin: Fachanwältin für Strafrecht Franziska Mayer

Vorwurf: Besitz kinder- und jugendpornographischer Inhalte

Ergebnis: Freiheitsstrafe 1 Jahr 5 Monate zur Bewährung

Wo? AG Rendsburg

 

Fachanwältin für Strafrecht Mayer hat in einem Strafverfahren mit Vorwürfen aus dem Bereich kinderpornografische Inhalte mit über 5.000 Dateien bei neuer Rechtslage verteidigt. Sie trug eine Reihe strafmildernder Faktoren vor und konnte so das Gericht davon überzeugen, dass sowohl eine positive Sozialprognose als auch besondere Umstände vorlagen, so dass die Freiheit des Mandanten erhalten blieb.

Einstellung wegen des Besitzes oder Sich Verschaffens kinderpornographischer Inhalte

Strafverteidiger: Oliver Moro 

Vorwurf: Besitz oder Sich Verschaffen kinderpornographischer Inhalte 

Ergebnis: Einstellung 

Wo? Staatsanwaltschaft Köln 

 

Unserem Mandanten wurde der Besitz oder das Sich Verschaffen kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll inkriminierte Daten als „Bing Image“ hochgeladen haben. Rechtsanwalt Moro konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass seitens unseren Mandanten keinerlei inkriminierte Daten auf „Bing Image“ hochgeladen wurden. Zudem konnte auch gezeigt werden, dass hinsichtlich der von NCMEC erhobenen Daten ein Beweisverwertungsverbot besteht. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. 

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
bewertungen-dr-jonas-hennig
Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Strafrecht
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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