Kinder- und Jugendpornografie
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Kinder- und Jugendpornografie
Einstellung bei Besitz kinderpornographischer Inhalte
Strafverteidigerin: Fachanwältin für Strafrecht Franziska Mayer
Vorwurf: Besitz kinderpornographischer Inhalte
Ergebnis: § 153a Abs. 2 StPO
Wo? AG Norderstedt
Fachanwältin für Strafrecht Mayer hat in einem Verfahren mit Vorwürfen aus dem Bereich kinderpornografische Inhalte verteidigt. Sie konnte das Gericht und die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass besondere Umstände vorlagen, so dass das Verfahren gegen eine Auflage eingestellt wurde. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und im Bundeszentralregister.
Einstellung bei Besitz kinder- und jugendpornografischer Inhalte
Strafverteidigerin: Fachanwältin für Strafrecht Franziska Mayer
Vorwurf: Besitz kinder- und jugendpornographischer Inhalte
Ergebnis: Freiheitsstrafe 1 Jahr 5 Monate zur Bewährung
Wo? AG Rendsburg
Fachanwältin für Strafrecht Mayer hat in einem Strafverfahren mit Vorwürfen aus dem Bereich kinderpornografische Inhalte mit über 5.000 Dateien bei neuer Rechtslage verteidigt. Sie trug eine Reihe strafmildernder Faktoren vor und konnte so das Gericht davon überzeugen, dass sowohl eine positive Sozialprognose als auch besondere Umstände vorlagen, so dass die Freiheit des Mandanten erhalten blieb.
Einstellung wegen des Besitzes oder Sich Verschaffens kinderpornographischer Inhalte
Strafverteidiger: Oliver Moro
Vorwurf: Besitz oder Sich Verschaffen kinderpornographischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Köln
Unserem Mandanten wurde der Besitz oder das Sich Verschaffen kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll inkriminierte Daten als „Bing Image“ hochgeladen haben. Rechtsanwalt Moro konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass seitens unseren Mandanten keinerlei inkriminierte Daten auf „Bing Image“ hochgeladen wurden. Zudem konnte auch gezeigt werden, dass hinsichtlich der von NCMEC erhobenen Daten ein Beweisverwertungsverbot besteht. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Strafrecht
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich






