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Exzellenz & Expertise

Wir sind nicht nur Fachanwälte für Strafrecht – wir bilden auch die Fachanwälte von morgen im Sexualstrafrecht aus.

AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Kinder- und Jugendpornografie

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Kinder- und Jugendpornografie

14.08.2025 – Bewährung bei Vorwurf Kinderpornografie

14.08.2025

WO? Schöffengericht Bremen
WER? HT Strafverteidiger
DELIKT: Kinderpornografie
ERGEBNIS: Bewährung

Die Staatsanwaltschaft Bremen hatte den Mandanten wegen Besitzes kinderpornografischer Inhalte angeklagt. Trotz mehrerer tausend Dateien konnte HT Strafverteidiger in der Hauptverhandlung umfassenden strafmildernden Kontext präsentieren, insbesondere den Umstand, dass der vollumfänglich geständige Mandant bereits eine mehrjährige Therapie wahrnahm und sich aktiv und umfassend mit den Vorwürfen auseinandersetzte. Aufgrund einer darüber hinaus langen Verfahrensdauer verhängte das Gericht eine einjährige Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Freiheit des Mandanten konnte erhalten werden.

12.08.2025 – Bewährungsstrafe für Herstellung und Drittbesitzverschaffung kinderpornographischer Inhalte

12.08.2025

WO? Amtsgericht Bautzen 
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: § 184b StGB 
ERGEBNIS: 1 Jahre drei Monate auf Bewährung 

Die Staatsanwaltschaft hatte unserer Mandantin vorgeworfen, die Genitalien ihrer Kleinkinder fotografiert und über WhatsApp einem pädophilen Chatpartner zur Verfügung gestellt zu haben. Rechtsanwalt Grabitz konnte hinsichtlich eines Großteils der in Rede stehenden Dateien herausarbeiten, dass es an dem Merkmal einer unnatürlich geschlechtsbetonten Darstellung fehlte. Im Übrigen verlas er ein mit der Mandantin vorbereitetes Geständnis, in welchem diese sich zu ihrem Fehlverhalten positionierte. Ferner sorgte er dafür, dass der inzwischen zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilte Chatpartner als Entlastungszeuge in der Hauptverhandlung gehört wurde.

10.08.2025 – Einstellung bei Schwerer sexuelles Missbrauch von Kindern, Verbreitung kinderpornografischer Inhalte

10.08.2025

WO? Staatsanwaltschaft München I
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Schwerer sexuelles Missbrauch von Kindern, Verbreitung kinderpornographischer Inhalte 
ERGEBNIS: Einstellung

Dem Mandanten wurde eine der schwere sexuelle Missbrauch von seiner einjährigen Patentochter, dessen Aufzeichnung und die Drittbesitzverschaffung der Aufnahmen vorgeworfen. Er soll die Aufnahmen einem Mitbeschuldigten gegen Geldzahlungen i.H.v. mehr als 100.000,00 EUR zur Verfügung gestellt haben. Der Anfangsverdacht stützte sich auf eine bloße Schlussfolgerung der Mutter des Kindes. Eine Überprüfung der Datenträger des Mandanten ergab keine Hinweise auf strafrechtlich relevantes Verhalten. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte daher mittels einer ausführlichen Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass es gänzlich an Anhaltspunkten für die Annahme des hinreichenden Tatverdachts fehlte und das Verfahren somit einzustellen war 

07.08.2025 – Bewährung bei Vorwurf Kinder- und Jugendpornografie

07.08.2025

WO? Amtsgericht Münster
WER? HT Strafverteidiger
DELIKT: Kinder- und Jugendpornografie
ERGEBNIS: Bewährung

Die Staatsanwaltschaft Münster hatte den Mandanten wegen Besitzes kinder- bzw. jugendpornografischer Inhalte angeklagt. Eine längere Verfahrensdauer, die technische Unerfahrenheit und Erkrankung des Mandanten sowie eine im Verhältnis geringe Menge inkriminierter Inhalte konnte HT Strafverteidiger als strafmildernde Gründe herausarbeiten. Die vom Gericht ausgeurteilte Freiheitsstrafe blieb deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft und wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Freiheit des Mandanten wurde erhalten.

22.07.2025 – Ermahnung beim Vorwurf der Drittbesitzverschaffung sowie des Besitzes kinderpornographischer Inhalte

22.07.2025

WO? Amtsgericht Oldenburg in Holstein
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Drittbesitzverschaffung und Besitz kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Ermahnung nach dem Jugendgerichtsgesetz

Unserem jugendlichen Mandanten wurde die wiederholte Drittbesitzverschaffung kinderpornographischer Inhalte sowie der Besitz solcher inkriminierten Dateien vorgeworfen. In der Hauptverhandlung vor dem Jugendrichter gelang es Strafverteidiger Bartsch die besondere Lebenssituation des Mandanten und damit auch zahlreiche Strafmilderungsgründe herauszuarbeiten. Nach der ausführlichen Darstellung der Besonderheiten, welche das Leben unseres Mandanten kennzeichnen, blieb es bei einer gerichtlichen Ermahnung. Weitere Konsequenzen konnten abgewendet werden.

22.07.2025 – Freispruch beim Vorwurf Kinderpornografie

22.07.2025

WO? Schöffengericht Rheine
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Vorwurf Kinderpornografie
ERGEBNIS: Freispruch

Der Mandant wurde wegen Besitzes von Kinderpornografie vor dem Schöffengericht Rheine angeklagt. Strafverteidiger Ippolito konnte auf Basis einer technischen Argumentation das Gericht davon überzeugen, dass der Mandant die inkriminierten Dateien nicht willentlich auf seinem Smartphone gespeichert hatte. Damit konnte der erforderliche Besitzwille nicht nachgewiesen werden und das Gericht folgte dem Antrag der Verteidigung: Freispruch!

Themenübersicht Sexualstrafrecht


Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 12 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Siegel FAZ
Siegel FAZ
Franziska Mayer

Fachanwältin für Strafrecht

Christoph Grabitz

Fachanwalt für Strafrecht

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