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Exzellenz & Expertise

Wir sind nicht nur Fachanwälte für Strafrecht – wir bilden auch die Fachanwälte von morgen im Sexualstrafrecht aus.

AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Kinder- und Jugendpornografie

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Kinder- und Jugendpornografie

02.09.2025 – Bewährung beim Vorwurf Sexueller Missbrauch von Kindern und Herstellen von Kinderpornografie

02.09.2025

WO? Schöffengericht Köln
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern und Herstellen von Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung

Die Staatsanwaltschaft Köln klagte den Mandanten wegen Herstellen von kinderpornografischen Inhalten sowie sexuellem Missbrauch von Kindern an. Vor dem Schöffengericht in Köln gelang es Strafverteidiger Ippolito anhand einer bildbezogenen Argumentation eine Verurteilung wegen Herstellen von Kinderpornografie zu verhindern. Hinsichtlich des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs von Kindern gelang es dem Strafverteidiger das Gericht von einer Versuchsstrafbarkeit zu überzeugen, so dass ein reduzierter Strafrahmen angesetzt werden konnte. Das Ergebnis: Bewährung und damit die Freiheit des Mandanten geschützt.

30.08.2025 – Einstellung beim Verdacht der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornographischer Inhalte

30.08.2025

WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornographischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine kinderpornographische Bilddatei auf Bing Image hochgeladen, und eine weitere Datei besessen zu haben. Außerdem soll er auf Knuddels unter falscher Identität eines jungen Mädchens mit einem Erwachsenen gechattet haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Münster konnte Rechtsanwalt Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus tatsächlichen sowie rechtlichen Gründen nicht besteht. Es bestanden bereits erhebliche Zweifel daran, dass es sich bei dem Täter um den Mandanten handelte. Darüber hinaus begründeten die Chatnachrichten in rechtlicher Hinsicht keine Strafbarkeit. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

29.08.2025 – Einstellung beim Verdacht der Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie

29.08.2025

WO? Staatsanwaltschaft Dortmund
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht der Verbreitung von Kinder– und Jugendpornografie
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, über den Internetdienst „Discord“ kinder- und jugendpornographische Inhalte hochgeladen zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Dortmund konnte Rechtsanwalt Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus rechtlichen Gründen nicht besteht. Es fehlten Anhaltspunkte für eine Verbreitungshandlung, und ein Besitz schied mangels eines entsprechenden Vorsatzes des Mandanten aus. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

27.08.2025 – Einstellung beim Besitz von kinderpornografischen Inhalten

27.08.2025

WO? Staatsanwaltschaft Magdeburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT:Besitz von kinderpornografischen Inhalten
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde der Besitz von kinderpornografischen Inhalten vorgeworfen. Er soll über den Internetdienst Instagram kinderpornografische Inhalte ins Internet geladen und an ein anderen Instagram Account gesendet haben. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass unser Mandant die Videos an sich selbst übersendet hat, um diese zu melden. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.  

24.08.2025 – Einstellung beim Vorwurf des Besitzes von jugendpornografischen Schriften

24.08.2025

WO? Staatsanwaltschaft Gießen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Besitz jugendpornografischer Schriften
ERGEBNIS: Einstellung

Dem Mandanten wurde Besitz und Verbreitung jugendpornographischer Schriften vorgeworfen.  Er soll über einen Dropbox-Account einen inkriminierten Inhalt hochgeladen haben. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass eine Anklage keine Aussicht auf Erfolg habe. Es bestand kein hinreichender Tatverdacht einer Täterschaft des Mandanten. Die einzige Verbindung zum Mandanten war eine Mailadresse, die allerdings bereits mehrmals im Internet veröffentlicht wurde. Passend dazu war auch der Account unter einem anderen Namen angelegt und die Login-Daten ließen sich nicht zu dem Mandanten zurückverfolgen. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren mangels Tatverdachts ein. 

24.08.2025 – Einstellung beim Vorwurf des Besitzes von Jugend- und Kinderpornographie

24.08.2025

WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Besitz von Jugend- und Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, Jugend- und Kinderpornografie zu besitzen. Mit einer überzeugenden Argumentation konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig die Staatsanwaltschaft Hannover von dem fehlenden Besitzwillen unseres Mandanten überzeugen, insbesondere, da die meisten der Dateien im Cachespeicher bzw. in Form von Thumbnails vorlagen. Das Verfahren wurde daraufhin antragsgemäß eingestellt.   

20.08.2025 – Bewährung beim Vorwurf Kinderpornografie

20.08.2025

WO? Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung

Am Amtsgericht in Bad Neuenahr-Ahrweiler wurde der Mandanten wegen Besitz von Kinderpornografie angeklagt. In einem mehrtägigen Prozess konnte Strafverteidiger Ippolito zahlreiche Milderungsgründe in das Verfahren einführen. So konnte trotz der Vielzahl der Dateien eine Bewährungsstrafe erreicht werden. Die Freiheit des Mandanten wurde erhalten.

19.08.2025 – Einstellung bei Verdacht des Besitzes kinder- und jugendpornographischer Schriften

19.08.2025

WO? Amtsgericht Pinneberg
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde der Besitz kinder- und jugendpornographischer Schriften vorgeworfen. Mit einer umfassenden Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Grabitz den Fehlenden Besitzwillen unseres Mandanten darstellen. Dieser war Mitglied in einer Telegram-Gruppe in welcher vereinzelt inkriminierte Dateien versendet worden sind. Aufgrund der automatischen Download-Einstellungen des Messengerdienstes wurde eine geringe Anzahl inkriminierter Dateien im internen App-Speicher abgespeichert. Unser Mandant hatte von diesem Vorgang keine Kenntnis. Das Amtsgericht Pinneberg folgte dieser Auffassung und stellte das Verfahren antragsgemäß ein. 

Themenübersicht Sexualstrafrecht


Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 12 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Siegel FAZ
Siegel FAZ
Franziska Mayer

Fachanwältin für Strafrecht

Christoph Grabitz

Fachanwalt für Strafrecht

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