Kinder- und Jugendpornografie
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Kinder- und Jugendpornografie
02.05.2025 Einstellung bei Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte
02.05.2025
WO? Staatsanwaltschaft Itzehoe
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
30.04.2025 – Einstellung bei Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Inhalte
30.04.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
29.04.2025 – Einstellung bei Verbreitung pornografischer Schriften
29.04.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hamburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verbreitung pornografischer Schriften
ERGEBNIS: Einstellung
28.04.2025 – Einstellung bei Besitz und Verbreitung jugendpornografischer Inhalte
28.04.2025
WO? Staatsanwaltschaft Rostock
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Besitz und Verbreitung jugendpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
Dem Mandanten wurde der Besitz jugendpornographischer Inhalte vorgeworfen. Auf dem Smartphone des Mandanten wurden neben knapp 3.500 legalen pornographischen Bildern drei jugendpornographische Inhalte festgestellt. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Moro die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass der Mandant keinen Vorsatz hatte. Bei einer stark überwiegenden Anzahl von legalen pornographischen Inhalten drängt sich auf, dass es sich bei den drei strafrechtlich relevanten Dateien um einen Fall des Beifangs handelt. Beim Download der legalen Inhalte werden dabei, ohne dass der Nutzer dies mitbekommt oder beabsichtigt, auch inkriminierte Inhalte auf das Smartphone heruntergeladen. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
27.04.2025 – Einstellung bei Tatverdacht der Verbreitung pornographischer Inhalte
27.04.2025
WO? Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht der Verbreitung pornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Bewährung, Freiheit konnte erhalten bleiben
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, drei Nacktbilder ungefragt an eine Frau versendet zu haben. Er habe sie mehrfach auf sozialen Netzwerken kontaktiert und ihr schließlich die Bilder ungefragt als selbstlöschende Nachrichten geschickt. Sie fertigte von diesen Screenshots an. In einer Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass bereits die Täterschaft unseres Mandanten zweifelhaft ist. Die verwendete Handynummer und der Chat konnten unserem Mandanten nicht eindeutig zugewiesen werden. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
23.04.2025 – Einstellung beim Vorwurf Verbreitung kinderpornografischer Schriften
23.04.2025
WO? Amtsgericht Hamburg-Harburg
WER? Strafverteidigerin Paschke
DELIKT: Verbreitung kinderpornografischer Schriften
ERGEBNIS: Einstellung
23.04.2025 – Einstellung bei Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
23.04.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
23.04.2025 – Einstellung bei Verbreitung, Besitz, Sich-Verschaffen, Abrufen von kinderpornographischen Inhalten
23.04.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verbreitung, Besitz, Sich-Verschaffen, Abrufen von kinderpornographischen Inhalten
ERGEBNIS: Einstellung
Dem Mandanten wurde Verbreitung und Besitz von kinderpornographischen Inhalten vorgeworfen. Er soll entsprechende Bilder bewusst auf seinem Handy abgespeichert haben. Fachanwalt für Strafrecht Moro konnte in einem gut begründeten Antrag rechtliche Zweifel an der angeblichen Tat herausarbeiten. Anhaltspunkte für eine Verbreitung lagen nicht vor. Zudem hatte der Mandant keinen Besitzwillen. Vielmehr handelte es sich bei den wenigen Dateien um zufälligen Beifang. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.
22.04.2025 – Einstellung bei Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
22.04.2025
WO? Amtsgericht Ahlen
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
Die Staatsanwaltschaft warf unserem Mandanten die Verbreitung und den Besitz kinderpornographischer Inhalte vor. Strafverteidiger Christoph Grabitz hatte gemeinsam mit dem Mandanten eine umfassende geständige Einlassung vorbereitet. Darin ging er auf die schwierige Lebenslage ein, in der unser Mandant die ihm vorgeworfenen Taten begangen hatte und zeigte echte Reue. Bereits zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt hatte Herr Grabitz unserem Mandanten dabei unterstützt, sich therapeutische Hilfe zu besorgen. Die Früchte dieser Therapie wurden in der Hauptverhandlung präsentiert. All dies führte dazu, dass die Freiheit des Mandanten erhalten werden konnte.
17.04.2025 Einstellung bei Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften
17.04.2025
WO? Staatsanwaltschaft Mönchengladbach
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Strafrecht
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich






