22.08.2026
WO? Staatsanwaltschaft Kiel
WER? Fachanwältin für Strafrecht Mayer
DELIKT: Freiheitsberaubung
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde eine Freiheitsberaubung vorgeworfen. Er ist Pflegedienstleiter in einer Pflegeeinrichtung. Er soll eine Bewohnerin in ihrem Zimmer eingeschlossen haben. In einem fundierten Antrag legte Franziska Mayer, Fachanwältin für Strafrecht, dar, dass der Tatbestand der Freiheitsberaubung, insbesondere der schweren Freiheitsberaubung nicht vorlag und er darüber hinaus auch keinen Vorsatz hatte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
