25.08.2026
WO? Amtsgericht Oberhausen
WER? Strafverteidiger Thure Höft
DELIKT: Verbotenes Kraftfahrzeugrennen sowie Gefährdung des Straßenverkehrs
Ergebnis: Geldstrafe
Es ging um ein angebliches Kraftfahrzeugrennen, welches der Angeklagte mit deutlich über 2 Promille BAK gegen sich selbst auf der Flucht vor der Polizei geführt haben soll und welches mit einem leichten Zusammenstoß seines Fahrzeugshecks mit einer niedrigen Mauer endete. Nach einem Rechtsgespräch sowie einer geständigen Einlassung war das Gericht dazu bereit, es bei einer Geldstrafe in Höhe von lediglich 50 Tagessätzen sowie einer bloß dreimonatigen Sperre mit Blick auf die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis zu belassen.
