20.08.2026
WO? Staatsanwaltschaft Köln
WER? Strafverteidiger Höft
DELIKT: Verdacht der Datenveränderung u.a.
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten, einem damals 20-jährigen Paketzusteller, wurde vorgeworfen, an einem Mobilfunkbetrug beteiligt gewesen zu sein, weil er zwei betrügerisch bestellte Mobiltelefone an eine rund 650 Meter entfernte Anschrift ausgeliefert haben soll. Rechtsanwalt Höft konnte darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht nicht besteht. Weder Bestelldaten noch E-Mail oder Rufnummer führten zu unserem Mandanten, bei ihm wurde nichts sichergestellt, und als einziges belastendes Moment verblieb seine bloße Zuständigkeit als eingeteilter Fahrer. Selbst die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass ein Dritter die Sendung abgefangen hatte. Das Verfahren wurde eingestellt, ohne Eintragung im Führungszeugnis und ohne öffentlichen Strafprozess.
