28.03.2026
WO? Staatsanwaltschaft Düsseldorf
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht der gefährlichen Körperverletzung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, andere BesucherInnen eines Ärztekongress mit einem Pfefferspray angesprüht zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus rechtlichen Gründen nicht besteht und erhebliche Zweifel am Verletzungserfolg und dem vorsätzlichen Handeln unseres Mandanten bestehen. Diesem Antrag folgte auch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf, die das Verfahren antragsgemäß eingestellt haben. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
