Einstellung bei Tatverdacht der gefährlichen Körperverletzung

28.03.2026

WO? Staatsanwaltschaft Düsseldorf
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht der gefährlichen Körperverletzung 
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, andere BesucherInnen eines Ärztekongress mit einem Pfefferspray angesprüht zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus rechtlichen Gründen nicht besteht und erhebliche Zweifel am Verletzungserfolg und dem vorsätzlichen Handeln unseres Mandanten bestehen. Diesem Antrag folgte auch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf, die das Verfahren antragsgemäß eingestellt habenEs erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.