Einstellung bei Tatverdacht der Bedrohung

01.02.2026

WO? Staatsanwaltschaft Stade 
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Bedrohung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine Familienangehörigen im WhatsApp Chat bedroht zu haben. Strafverteidiger Christoph Grabitz konnte in einem ausführlich begründeten Antrag darlegen, dass die Äußerungen nicht den objektiven Tatbestand der Bedrohung erfüllten. Dem Vorwurf mangelte es vor allem an der für § 241 StGB erforderlichen ernstlichen Ankündigung eines Verbrechens. Aus dem Nachrichtenverlauf ergaben sich vielmehr spontan geäußerte, emotional gefärbte Aussagen, die typisch für eine eskalierte familiäre Auseinandersetzung sind. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.