05.02.2026
WO? Staatsanwaltschaft Verden
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
ERGEBNIS: Einstellung
Dem Mandanten wurde Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt vorgeworfen. Er soll die Arbeitszeiten seiner Mitarbeiter falsch aufgezeichnet haben und diese dadurch über einen Zeitraum von zwei Jahren erheblich unter dem Mindestlohn bezahlt haben. Rechtsanwalt Dr. Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass unserem Mandanten ein strafbares Verhalten nicht zur Last gelegt werden konnte. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.
