Einstellung Tatverdacht der fahrlässigen Körperverletzung

26.01.2026

WO? Staatsanwaltschaft Oldenburg
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung 
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine Haustür nicht richtig verschlossen zu haben. Deswegen habe sein Hund das Haus verlassen können und habe ein Kind angesprungen und gebissen. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Oldenburg konnte Rechtsanwalt Marcel Bartsch darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen nicht besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.