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AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT
Sexueller Missbrauch
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Sexueller Missbrauch
Einstellung bei Tatverdacht der Vergewaltigung
17.09.2026
WO? Staatsanwaltschaft Osnabrück
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine Schwester in der Kindheit wiederholend sexuell missbraucht zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Osnabrück konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen nicht besteht. Es bestanden bereits erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Anzeigenerstatterin. Kern des Antrags war eine dezidierte aussagepsychologische Analyse, die auch die Staatsanwaltschaft überzeugte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
Einstellung bei Vorwurf Exhibitionistischen Handlung sowie sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind
09.09.2026
WO? Staatsanwaltschaft Darmstadt
WER? Fachanwalt für Strafrecht Grabitz
DELIKT: Exhibitionistischen Handlung sowie sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind
Ergebnis: Einstellung
Dem Mandanten wird vorgeworfen, einer zwölfjährigen Schülerin wiederholt aufgelauert und dabei onaniert zu haben. Der Tatnachweis scheitert jedoch objektiv an der Beweislage, da das umfangreiche Videomaterial durchgehend unscharf ist und keine eindeutigen sexuellen Handlungen belegt. Zudem nahm das Kind unstreitig zu keinem Zeitpunkt eine derartige Handlung wahr, womit eine Tatvollendung rechtlich zwingend ausscheidet. Unsere Verteidigungstaktik zielt daher primär auf diese nicht nachweisbaren objektiven Tatbestandsmerkmale ab. Einen möglichen Versuch wehren wir über den fehlenden Vorsatz ab, da der Mandant das Mädchen laut Akte auf fünfzehn oder sechzehn Jahre schätzte. Fachanwalt für Strafrecht Grabitz erreichte die Einstellung des Verfahrens.
Einstellung Tatverdacht des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern
07.09.2026
WO? Staatsanwaltschaft Verden
WER? Fachanwalt für Strafrecht Grabitz
DELIKT: Verdacht des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seinen dreijährigen Sohn sexuell missbraucht zu haben, indem er eine Zahnbürste und einen Vibrator in seinen Anus einführte. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Verden konnte Fachanwalt für Strafrecht Christoph Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht bestand und erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage angezeigt waren. Kern des Antrags war eine dezidierte aussagepsychologische Analyse, die auch die Staatsanwaltschaft überzeugte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
Einstellung bei Tatverdacht des sexuellen Missbrauchs eines Kindes u.a.
04.09.2026
WO? Staatsanwaltschaft Köln
WER? Fachanwalt für Strafrecht Grabitz
DELIKT: Verdacht des sexuellen Missbrauchs eines Kindes u.a.
Ergebnis: Einstellung
Die Staatsanwaltschaft warf unserem Mandanten vor, in den 90er Jahren als Betreuer auf kirchlichen Jugendfreizeitfahren sexuelle Handlungen an Jugendlichen vorgenommen zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift legte Fachanwalt für Strafrecht Christoph Grabitz dar, dass die Beschreibungen derart diffus waren, dass bereits kein konkretisierbares Tatgeschehen kondensiert werden konnte und im Übrigen auch Verjährung vorlag. Davon ließ die Staatsanwaltschaft sich überzeugen. Antragsgemäß stellte sie das Verfahren ein.
Einstellung bei der Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern
02.09.2026
WO? Staatsanwaltschaft Chemnitz
WER? Fachanwalt für Strafrecht Grabitz
DELIKT: Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde die Vorbereitung zum Missbrauch eines Kindes vorgeworfen. In einem fundierten Antrag legte Fachanwalt für Strafrecht Grabitz dar, dass es sich bei dem Chatverlauf zwischen unserem Mandanten und einem Polizeibeamten, der sich als junges Mädchen ausgab, nicht zu einem manipulativen Einwirken seitens unseres Mandanten kam und somit das Verfahren antragsgemäß eingestellt wurde.
Einstellung bei Tatverdacht der Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern
25.08.2026
WO? Staatsanwaltschaft Lübeck
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht der Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern
Ergebnis: Einstellung
Unserem 20-jährigen Mandanten wurde vorgeworfen, die 13-jährige Anzeigeerstatterin dazu aufgefordert zu haben, ihm Nackt- und Unterwäschebilder zu schicken. Die beiden traten über einen Link der WhatsApp-Gruppe „IBF“ bei und lernten sich darüber kennen. In dessen Folge kam es zum Austausch romantischer und intimer Nachrichten, bis die Anzeigeerstatterin ihren Eltern davon erzählte, die mit ihr zur Polizei gingen. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Lübeck konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten nicht besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
Einstellung bei Tatverdacht der Vergewaltigung und des sexuellen Missbrauchs u.a.
13.08.2026
WO? Staatsanwaltschaft Mönchengladbach
WER? Fachanwältin für Strafrecht Mayer
DELIKT: Verdacht der Vergewaltigung, des sexuellen Übergriffs, des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen sowie der Verbreitung und des Besitzes jugendpornografischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine Bekannte über mehrere Jahre wiederholt sexuell missbraucht und vergewaltigt zu haben. Die Vorwürfe wurden erst fünfzehn Jahre nach den ältesten Vorfällen zur Anzeige gebracht, und selbst die Staatsanwaltschaft hielt die Sache ohne aussagepsychologische Begutachtung für nicht entscheidbar. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft konnte Fachanwältin für Strafrecht Mayer darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht. Kern des Antrags war eine dezidierte aussagepsychologische Analyse nach der Nullhypothese des Bundesgerichtshofs, die klassische Aussage-gegen-Aussage-Konstellation. Die Analyse zeigte auf, dass die Aussage der einzigen Belastungszeugin über Jahre hinweg gemeinsam mit einer Freundin rekonstruiert und damit erheblich suggestionsbelastet war, dass sich zentrale Angaben zum Tatgeschehen widersprachen und dass eine nachvollziehbare Motivlage für eine Falschbelastung bestand. Diese Analyse überzeugte auch die Staatsanwaltschaft. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und unserem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
Einstellung bei Tatverdacht des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern
07.08.2026
WO? Staatsanwaltschaft Aachen
WER? Fachanwältin für Strafrecht Franziska Mayer
DELIKT: Verdacht des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde schwerer sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen, er soll eine Dreizehnjährige auf einer Bank missbraucht haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Aachen konnte Strafverteidigerin Mayer darlegen, dass kein hinreichender Tatverdacht besteht und die einzige Belastungszeugin unglaubhafte Angaben machte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
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20.07.2026 Einstellung bei Tatverdacht sexueller Missbrauch von Kindern
20.07.2026
WO? Staatsanwaltschaft Bremen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern
Ergebnis: Einstellung
14.07.2026 Einstellung bei Tatverdacht der exhibitionistischen Handlung
14.07.2026
WO? Staatsanwaltschaft Kiel
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde schwerer sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Er soll als Erzieher zwei Kinder sexuell missbraucht haben. Wie sich herausstellte, haben die Kinder mit unserem Mandanten im Rahmen einer täglichen Gute-Nacht-Routine im Bett gekuschelt und Videos auf dem Handy geschaut. Als eine andere Erzieherin von der Verbundenheit zu unserem Mandanten erfuhr, hat sie die schweren Vorwürfe ohne jegliche Grundlage selbst konstruiert. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass ein Missbrauch nicht stattgefunden hat. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht
- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 12 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Was Mandanten
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