25.08.2026
WO? Staatsanwaltschaft Lübeck
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht der Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern
Ergebnis: Einstellung
Unserem 20-jährigen Mandanten wurde vorgeworfen, die 13-jährige Anzeigeerstatterin dazu aufgefordert zu haben, ihm Nackt- und Unterwäschebilder zu schicken. Die beiden traten über einen Link der WhatsApp-Gruppe „IBF“ bei und lernten sich darüber kennen. In dessen Folge kam es zum Austausch romantischer und intimer Nachrichten, bis die Anzeigeerstatterin ihren Eltern davon erzählte, die mit ihr zur Polizei gingen. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Lübeck konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten nicht besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
