Wir erwecken die Unschuldsvermutung zum Leben
SEXUALSTRAFRECHT
Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:
05.06.2026 Einstellung bei sexueller Missbrauch von Kindern
05.06.2026
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern
Ergebnis: Einstellung
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, er habe an zwei Kindern sexuelle Handlungen in Form von Berührungen an der Brust und im Intimbereich vorgenommen. Mittels einer gut begründeten Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass es an einem hinreichenden Tatverdacht fehlt, da bereits keine belastbare Aussagesubstanz gegeben war. Das Verfahren wurde daher antragsgemäß eingestellt.
04.06.2026 Einstellung bei Vorwurf des sexuellen Übergriffs
04.06.2026
WO? Staatsanwaltschaft Fulda
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Sexueller Übergriff
Ergebnis: Einstellung
Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Vorwurfs des sexuellen Übergriffs ermittelt. Anlass der Ermittlungen war die Anzeige einer Frau. Unser Mandant habe sich nachts in die Wohnung, der zu diesem Zeitpunkt schlafenden Frau, geschlichen und sie an intimen Stellen berührt. In einer ausführlichen Schutzschrift legte Rechtsanwalt und Strafverteidiger Marcel Bartsch dar, dass die Vorwürfe unbegründet waren. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
04.06.2026 Einstellung bei Verdachts der Verbreitung und des Besitzes kinderpornographischer Inhalte
04.06.2026
WO? Staatsanwaltschaft Wiesbaden
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verdacht des Verbreitens und des Besitzes kinderpornographischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, über einen Facebook-Account eine kinderpornografische Datei versendet zu haben. Der Vorwurf stützte sich auf eine Mitteilung aus einem internationalen Hinweisverfahren. Durch die Schutzschrift des Fachanwalts für Strafrecht Moro konnte jedoch dargelegt werden, dass keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Täterschaft des Mandanten vorlagen. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
03.06.2026 Einstellung bei Tatverdacht des Verbreitens, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornographischer Inhalte
03.06.2026
WO? Staatsanwaltschaft Saarbrücken
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht des Verbreitens, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornographischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, über den Internetdienst „Tumblr“ kinderpornographische Dateien ins Internet hochgeladen zu haben. Das Verfahren wurde durch zwei CyberTipline-Meldungen des NCMEC an das BKA eingeleitet. Das BKA konnte anschließend durch die IP-Adresse die Identität des Anschlussinhabers ermitteln, der ein Familienmitglied unserer Mandantin war. Während der Durchsuchung legte unsere Mandantin jedoch ein Geständnis ab, wodurch sich der Tatverdacht gegen sie richtete. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Saarbrücken erzielte Rechtsanwalt Grabitz antragsgemäß eine Einstellung. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und der Mandantin ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
02.06.2026 Einstellung beim Vorwurf der Verbreitung von kinderpornographischen Inhalten
02.06.2026
WO? Staatsanwaltschaft Duisburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verbreitung von kinderpornographischen Inhalten
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde die Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten vorgeworfen. Die Vorwürfe wurden allein auf einen CT-Report gestützt, es wurde keine Durchsuchung durchgeführt. Daher konnte Dr. Hennig, Fachanwalt für Strafrecht, mit einem gut begründeten Antrag die Einstellung erzielen. Insbesondere stellte er dar, dass sich ein hinreichender Tatverdacht nicht nur auf einen CT-Report stützen darf, sondern es noch eine Rekonstruktion auf den Datenträgern bedarf. Letztere ist in diesem Fall nicht erfolgt.
01.06.2026 Anklage verhindert beim Vorwurf der Vergewaltigung
01.06.2026
WO? Staatsanwaltschaft Hamburg
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Vergewaltigung
Ergebnis: Einstellung
Dem Mandanten wurde eine Vergewaltigung vorgeworfen. Er soll die an Schizophrenie erkrankte Anzeigenerstatterin dazu gedrängt haben, Geschlechtsverkehr mit ihm zu haben. Nachdem sie die Strafanzeige erstattet hat, hat sie jedoch eine weitere Vernehmung abgelehnt. Eine Bestrafung des Mandanten hat die Anzeigenerstatterin nicht gewollt. Sie ist durch ihren Vater zur Anzeige gedrängt worden. Rechtsanwalt Marcel Bartsch konnte mittels einer ausführlichen Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass es bereits an einer hinreichend belastbaren Aussage fehlt und das Verfahren somit mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen war. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag.
01.06.2026 Einstellung bei Vorwurf Umgang mit kinderpornografischen Inhalten
01.06.2026
WO? Staatsanwaltschaft Hamburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Umgang mit kinderpornografischen Inhalten
Ergebnis: Einstellung
27.05.2026 Einstellung beim Vorwurf sexueller Belästigung
27.05.2026
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexuelle Belästigung
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine damalige Partnerin während eines gemeinsamen Urlaubs im Schlaf sexuell berührt zu haben. Zuvor hatte zwischen den Beteiligten einvernehmlicher Geschlechtsverkehr stattgefunden. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig führte in seiner ausführlichen Schutzschrift aus, dass bereits keine tatbestandsmäßige sexuelle Belästigung oder kein sexueller Übergriff vorlag, da sich die Beteiligten in einer fortdauernden Intimsituation innerhalb einer partnerschaftlichen Beziehung befanden und objektive Anhaltspunkte für eine Beendigung dieser Situation oder eine erkennbare Ablehnung weiterer körperlicher Nähe nicht ersichtlich waren. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren antragsgemäß ein.
25.05.2026 Einstellung beim Verdacht sexueller Übergriff
25.05.2026
WO? Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Sexueller Übergriff
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde ein sexueller Übergriff vorgeworfen. Er soll im Rahmen eines BDSM-Verhältnisses absprachewidrig kein Kondom verwendet haben (Stealthing). Rechtsanwalt Christoph Grabitz konnte mithilfe einer ausführlichen Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass eine derartige Absprache nicht aus der Ermittlungsakte hervorgeht und die Aussage auf einem nachträglichen Umdeutungsprozess der Anzeigenerstatterin basiert. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
24.05.2026 Einstellung bei Tatverdacht der Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen
24.05.2026
WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Strafverteidiger Marcel Bartsch
DELIKT: Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde die Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen vorgeworfen. Er soll eine Bildaufnahme während des Geschlechtsverkehrs ohne Einwilligung der abgebildeten Person gemacht und über ein soziales Netzwerk versendet haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Münster konnte Strafverteidiger Bartsch darlegen, dass von einem Einverständnis bei der Aufnahme der Bilder auszugehen ist, das Verfahren jedenfalls wegen geringe der Schuld einzustellen ist.
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht
- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Was Mandanten
über uns sagen
★
★
★
★



