SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

27.02.2026 Einstellung bei Verdachts des Verbreitens und Besitzes kinderpornografischer Inhalte

27.02.2026

WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdachts des Verbreitens und Besitzes kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung gegn Auflage

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, kinderpornographische Dateien über verschiedene Messenger-Dienste an Dritte versendet sowie entsprechendes Material auf seinen Endgeräten besessen zu haben. Bei der Auswertung zweier sichergestellter Geräte wurden entsprechende Dateien und Chatverläufe gefunden. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Hannover konnte Rechtsanwalt Grabitz darlegen, dass jedenfalls kein Verbreiten im Sinne der Norm vorlag. Das Verfahren wurde daraufhin antragsgemäß gegen eine geringe Geldauflage eingestellt. Dem Mandanten blieb damit ein öffentlicher Strafprozess erspart – ebenso eine Eintragung im Führungszeugnis. 

25.02.2026 Wiederherstellung der Freiheit bei zahlreichen sexualstrafrechtlichen Vorwürfen

25.02.2026

WO? Amtsgericht Neumünster
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Sexueller Missbrauch eines Kindes gem. § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen gem. § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB und der Herstellung eines kinderpornographischen Inhalts gem. § 184b Abs. 1 Nr. 3 StGB, dazu jeweils in Tatmehrheit mit der Verbreitung eines kinderpornographischen Inhalts gem. § 184b Abs. 1 Nr. 1 StGB, der zehnfachen Verbreitung jugendpornographischer Inhalte gem. § 184c Abs. 1 Nr. 1 StGB sowie dem zweifachen Besitz kinder- und jugendpornographischer Inhalte gem. §§ 184b Abs. 3, 184c Abs. 3 StGB
ERGEBNIS: Wiederherstellung der Freiheit bei zahlreichen sexualstrafrechtlichen Vorwürfen

Unserem Mandanten wurden zahlreiche Sexualstraftaten, insgesamt fünfzehn einzelne Tathandlungen, vorgeworfen. Aufgrund dieser Umstände befand er sich im Zeitpunkt der Hauptverhandlung bereits seit fast sechs Monaten in der Untersuchungshaft. Schon im Zwischenverfahren gelang es Rechtsanwalt Bartsch gravierende Fehler der Anklageschrift aufzuzeigen, sodass der Eröffnungsbeschluss einen ersten rechtlichen Hinweis enthielt. Es ging um die Frage von Tateinheit und Tatmehrheit. Im Rahmen der Hauptverhandlung erfolgte auf Anmerkung der Verteidigung frühzeitig ein weiterer rechtlicher Hinweis. Abermals war von der Staatsanwaltschaft fälschlich von einer tatmehrheitlichen Begehung ausgegangen worden. Im weiteren Verlauf gelang es, die Besonderheiten in der Person des Mandanten mit einer äußerst umfangreichen Einlassung zum Ausdruck zu bringen. Letztlich verblieben statt der angeklagten fünfzehn Taten lediglich zehn separate Handlungen. Insoweit überzeugten die Ausführungen der Verteidigung, sodass entgegen des Antrages der Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe ausgeurteilt und der Haftbefehl aufgehoben wurde.

17.02.2026 Einstellung des Verfahrens beim Vorwurf des vierfachen Sichverschaffens von inkriminierten Inhalten in Tatmehrheit mit dem Besitz inkriminierter Inhalte

17.02.2026

WO? Amtsgericht Lübeck
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Sichverschaffen und Besitz kinderpornographischer Inhalte 
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, sich in vier Fällen inkriminierte Inhalte verschafft und darüber hinaus weitere inkriminierte Dateien besessen zu haben. Im Rahmen der Hauptverhandlung gelang es Rechtsanwalt Bartsch zunächst, dem Gericht die Sichtweise des Mandanten aufzuzeigen und diese mit den technischen Erwägungen zu verknüpfen. Im Rahmen der Beweisaufnahme hatte das Gericht den technischen Fragestellungen nachzugehen. An insgesamt drei Verhandlungstagen wurde ausführlich die Funktionsweise der entsprechenden IT-Systeme erörtert. Letztlich verblieben erhebliche Zweifel an einem vorwerfbaren Verhalten. Anstatt weitere umfangreiche Ermittlungen vorzunehmen, wurde das Verfahren gegen eine kleine Geldauflage eingestellt.

17.02.2026 Bewährung beim Besitz kinderpornographischer Inhalte

17.02.2026

WO? Amtsgericht Winsen Luhe
WER? Strafverteidiger Gotthardt
DELIKT: Besitz kinderpornographischer Inhalte 
ERGEBNIS: Bewährung

Unserem Mandanten wurde der Besitz kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Die Freiheit des Mandanten stand allein deshalb auf dem Spiel, da es sich um eine erhebliche Anzahl inkriminierter Dateien handelte. Letztlich gelang es Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt das Gericht von einer Bewährung zu überzeugen. Die Freiheit des Mandanten blieb erhalten.

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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