AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Vergewaltigung / Übergriff / Nötigung

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe Vergewaltigung/Übergriff/Nötigung

13.01.2025 – Einstellung beim Vorwurf des sexuellen Übergriffs

13.01.2025

WO? Staatsanwaltschaft Bremen
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Sexueller Übergriff
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person eine sexuelle Handlung vorgenommen zu haben. Er soll im Rahmen eines Dates gegenüber seiner Bekannten beim Kuscheln auf dem Bett übergriffig geworden sein. Strafverteidiger Marcel Bartsch konnte in einer gut begründeten Stellungnahme darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht sowohl aus rechtlichen als auch aus tatsächlichen Gründen zu verneinen war. Dieser Ansicht folgte auch die Staatsanwaltschaft und stellte das Verfahren antragsgemäß ein.   

06.12.24-Einstellung beim Vorwurf der Vergewaltigung

06.12.2024

WO? Staatsanwaltschaft Augsburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, seine Freundin vergewaltigt zu haben. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass Verfahren einzustellen. Die von ihm erstellte Schutzschrift stütze sich auf die unplausiblen und widersprüchlichen Angaben der Anzeigeerstatterin. Selbst bei Wahrunterstellung ihrer Angaben bestanden Zweifel an der Tatbestandsmäßigkeit, die der Anwalt für Sexualstrafrecht schriftlich ausführte. Der Antrag hatte Erfolg und so bleibt dem Mandanten ein Strafprozess erspart.

04.12.24-Einstellung beim Vorwurf des sexuellen Übergriffs, der sexuellen Nötigung und der Vergewaltigung

04.12.2024

WO? Staatsanwaltschaft Köln
WER? Rechtsanwalt Grabitz
DELIKT: Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, und Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserer Mandantin wurden sexuelle Übergriffe, sexuelle Nötigungen und Vergewaltigungen im Rahmen einer BDSM-Beziehung vorgeworfen. Sie soll gemeinsam mit ihrem Ehemann ihren Ex-Partner und nunmehr „Sklaven“ mehrfach gegen seinen Willen in sexuelle Interaktionen verwickelt haben. Unter anderem habe sie ihn ausgepeitscht, gefordert, dass er sich Analplugs einführe, und ihn mit einem Dildo penetriert. Strafverteidiger Christoph Grabitz konnte mit einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass es weitestgehend an einem hinreichend konkretisierbaren Tatgeschehen fehlte. Überdies war ein entgegenstehender Wille mangels Verwendung des vereinbarten „Safewords“ nicht erkennbar. Zumindest fehlte es der Mandantin am Vorsatz. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.

27.11.24-Freispruch beim Vorwurf des sexuellen Übergriffs

27.11.2024

WO? Amtsgericht Dortmund
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Sexueller Übergriff
ERGEBNIS: Freispruch

Vor dem Amtsgericht Dortmund wurde der Mandant wegen sexuellen Übergriffs angeklagten. In dieser Aussage gegen Aussage Konstellation konnte Strafverteidiger Ippolito durch gezielte Befragung der einzigen Belastungszeugin Zweifel an der Glaubhaftigkeit ihrer Aussage schüren. Mit Erfolg: Der Mandant wurde vom Gericht freigesprochen.

27.11.24-Einstellung beim Vorwurf Vergewaltigung

27.11.2024

WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, die WG-Mitbewohnerin seiner Freunde vergewaltigt zu haben, indem er dreimal gegen ihren Willen von hinten vaginal in sie eingedrungen sei. Am Vortag sei es bereits zu einvernehmlichem Geschlechtsverkehr gekommen. Auch kurz vor dem vermeintlichen Vorfall hätten sie sich geküsst, miteinander rumgemacht und sich gegenseitig vollständig ausgezogen. Plötzlich habe sie jedoch nur noch mit ihm kuscheln wollen. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft konnte Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro die Glaubhaftigkeit ihrer Aussage in Zweifel ziehen und darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten nicht besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Strafrecht
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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