AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Vergewaltigung / Übergriff / Nötigung

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe Vergewaltigung/Übergriff/Nötigung

23.07.2025 – Freispruch beim Vorwurf Vergewaltigung

23.07.2025

WO? Schöffengericht Köln
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Freispruch

Die Staatsanwaltschaft Köln hatte den Mandaten wegen Vergewaltigung angeklagt. Strafverteidiger Ippolito konnte in dieser Aussage gegen Aussage Konstellation das Schöffengericht in Köln davon überzeugen, dass die belastende Aussage nicht glaubhaft ist. Das Gericht ist dem Antrag des Strafverteidigers gefolgt: Freispruch. Im Fall der Verurteilung hätte beim Vorwurf Vergewaltigung eine Mindeststrafe von 2 Jahren gedroht.

29.06.2025 – Einstellung bei Verdacht der Vergewaltigung

29.06.2025

WO? Staatsanwaltschaft Köln
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht der Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung

Ein Flirt in einer Diskothek läuft etwas aus dem Ruder und nun soll mein Mandant angeblich eine Frau vergewaltigt haben. Nachdem sie zunächst zu viert auf der Tanzfläche „rumknutschten“, ging die Anzeigenerstatterin gemeinsam mit meinem Mandanten und einem weiteren Mann auf die Herrentoilette. In einer Kabine kam es dort zu einvernehmlichen Oralverkehr. Anschließend behauptet die Anzeigenerstatterin, sie sei vergewaltigt worden. In einer gut begründeten Schutzschrift wurde dargelegt, dass der Anzeigenerstatterin das Geschehen lediglich vor ihren Freundinnen peinlich war und sie sich somit aus Schamgefühl zu einer solch schlimmen Behauptung hinreißen ließ, um den Vorfall zu rechtfertigen.  

07.06.2025 – Einstellung bei Vergewaltigung

07.06.2025

WO? Staatsanwaltschaft Aschaffenburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde die Vergewaltigung einer Bekanntschaft im Rahmen einer abendlichen Verabredung vorgeworfen. Mit einer umfassenden Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Albrecht zunächst die Glaubhaftigkeit der einzigen belastenden Aussage in Zweifel ziehen. Die Anzeigeerstatterin war nicht in der Lage einen nachvollziehbaren Tathergang zu schildern. Darüber hinaus wurde von ihr weder eine Gewaltanwendung seitens unseres Mandanten noch eine ausdrückliche Äußerung ihrer Ablehnung sexueller Handlungen geschildert. Die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg folgte dieser Auffassung und stellte das Verfahren antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts ein. 

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Strafrecht
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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