AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Vergewaltigung / Übergriff / Nötigung

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe Vergewaltigung/Übergriff/Nötigung

27.12.2025 Einstellung bei Vorwurf sexueller Nötigung

27.12.2025

WO? Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Sexuelle Nötigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde eine sexuelle Nötigung vorgeworfen. Er soll angeblich die Anzeigeerstatterin bei dem zweiten Treffen gegen ihren Willen gewürgt und sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen haben. Abschließend nahm die Anzeigenerstatterin nach eigenen Angaben aus eigener Initiative sexuelle Handlungen an unserem Mandanten vor. Unser Mandant konnte nicht erkennen, dass sie mit den vermeintlichen sexuellen Handlungen nicht einverstanden war, da sie dies nicht klar kommunizierte. Rechtsanwalt Marcel Bartsch führte dies in seiner ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Kiel aus. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

16.12.2025 Einstellung bei Vorwurf sexueller Übergriff und sexuelle Nötigung

16.12.2025

WO? Staatsanwaltschaft Kiel
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: sexueller Übergriff und sexuelle Nötigung 
ERGEBNIS: Einstellung

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, er habe eine Frau gegen ihren Willen umarmt, auf den Hals geküsst und an der Brust berührt. Mittels einer gut begründeten Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass es an einem hinreichenden Tatverdacht fehlt. Auf tatsächlicher Ebene mangelt es bereits an einer belastbaren Aussagesubstanz und selbst bei Wahrunterstellung fehlt es aus rechtlichen Gründen an einem hinreichenden Tatverdacht. Das Verfahren wurde daher antragsgemäß eingestellt.   

01.12.2025 Einstellung beim Verdacht sexueller Übergriff

01.12.2025

WO? Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Sexueller Übergriff
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde ein sexueller Übergriff vorgeworfen. Er soll im Rahmen einer Weihnachtsfeier der BDSM-Szene einer Gästin unvermittelt ihre Unterhose ausgezogen haben, nachdem es im Vorfeld bereits zu Annäherungsversuchen von seiner Seite gekommen sei. Rechtsanwalt Grabitz konnte mithilfe einer ausführlichen Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass mangels eines erkennbar entgegenstehenden Willens kein sexueller Übergriff vorlag und die Anzeige im Übrigen einer Meinungsmache in der Szene gegenüber unserem Mandanten entsprang. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. 

28.11.2025 Teilfreispruch und Erhalt der Freiheit beim Vorwurf des sexuellen Übergriffs in Tatmehrheit mit versuchter Vergewaltigung

28.11.2025

WO? Landgericht Bochum
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Sexueller Übergriff und versuchte Vergewaltigung
ERGEBNIS: Teilfreispruch

Unserem Mandanten wurden von der Staatsanwaltschaft ein sexueller Übergriff sowie eine versuchte Vergewaltigung vorgeworfen. Anlässlich einer Feierlichkeit soll er während der anschließenden Übernachtung zweimal gegenüber derselben Person übergriffig geworden sein. Im Rahmen einer umfangreichen Beweisaufnahme konnte mittels geschickter Nachfragen herausgearbeitet werden, dass sich einer der Tatvorwürfe nicht feststellen ließ. Im Übrigen konnte Strafverteidiger Bartsch zahlreiche strafmildernde Umstände hervorheben, um die besondere Situation in den Vordergrund zu stellen. Schlussendlich wurde unser Mandant hinsichtlich eines Vorwurfs freigesprochen, im Übrigen gelang es seine Freiheit zu bewahren.

05.11.2025 Einstellung mangels Tatverdacht bei Vergewaltigungsvorwurf gegen Soldaten

05.11.2025

WO? Staatsanwaltschaft Bonn
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht der Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, gegen den Willen der Anzeigenerstatterin mit seinem Glied in sie eingedrungen zu sein. Die beiden hatten sich bei der Anzeigenerstatterin zu Hause getroffen, wobei es zum Austausch gegenseitiger Intimitäten kam. Damit sei sie auch einverstanden gewesen, aber einen vaginalen Geschlechtsverkehr habe sie nicht gewollt. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Bonn konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus tatsächlichen sowie rechtlichen Gründen nicht besteht und erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin bestehen. Kern des Antrags war eine dezidierte aussagepsychologische sowie rechtliche Analyse, die auch die Staatsanwaltschaft überzeugte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. Auch kann er weiter Soldat bleiben.

04.11.2025 Bewährung beim Vorwurf der Vergewaltigung

04.11.2025

WO? Landgericht Köln
WER? Strafverteidiger Gotthardt
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde eine Vergewaltigung vorgeworfen. Bei diesen Vorwürfen drohen für gewöhnlich hohe Haftstrafen. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt konnte jedoch zahlreiche Strafmilderungsgründe herausarbeiten und letztlich das Gericht überzeugen.  Es blieb bei einer Bewährungsstrafe. Der erleichterte Mandant verlies den Gerichtssaal in Freiheit.

19.10.2025 Einstellung bei Tatverdacht der sexuellen Nötigung

19.10.2025

WO? Staatsanwaltschaft Dortmund 
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht der sexuellen Nötigung
ERGEBNIS: Geldstrafe

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine seiner Angestellten durch die Androhung einer Kündigung zur Vornahme sexueller Handlungen genötigt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Dortmund konnte Strafverteidiger Marcel Bartsch darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht nicht besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

10.10.2025 Einstellung beim Vorwurf Vergewaltigung

10.10.2025

WO? Landgericht Frankfurt am Main
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Geldstrafe

Strafverteidiger Ippolito konnte in einem mehrtägigen Prozess in einer Aussage gegen Aussage Konstellation das Landgericht Frankfurt am Main davon überzeugen, dass begründete Zweifel am angeklagten Vorwurf der Vergewaltigung bestehen. In einem Rechtsgespräch konnte die Verteidigung die Verfahrensbeteiligten von einer Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage überzeugen. Ergebnis: Einstellung. Im Fall der Verurteilung hätte beim Vorwurf Vergewaltigung eine Mindeststrafe von 2 Jahren gedroht.

28.09.2025 – Einstellung beim Vorwurf der versuchten Vergewaltigung

28.09.2025

WO? Staatsanwaltschaft Verden
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht der versuchten Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem heranwachsenden Mandanten wurde versuchte Vergewaltigung vorgeworfen. Er soll eine Jugendliche bei einem Date unangemessen an ihren Brüsten berührt und geküsst und in sie einzudringen versucht haben. In einem gut begründeten Antrag konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz darlegen, dass die Jugendliche sich derart widersprüchlich verhalten hatte, dass der Mandant von einem Einverständnis zu körperlicher Nähe ausgehen durfte. Zudem war die Jugendliche durchgehend bekleidet und der Mandant lies freiwillig von ihr ab. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren antragsgemäß ein.  

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Strafrecht
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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