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AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT
Sexuelle Belästigung
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Sexuelle Belästigung
12.01.2026 Einstellung bei Tatverdacht sexueller Belästigung
12.01.2026
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten, einem Physiotherapeuten, wurde eine sexuelle Belästigung vorgeworfen. Im Rahmen der Behandlung einer Patientin soll er deren Hose sowie die Unterhose in sexuell bestimmter Weise heruntergezogen und ihr Gesäß vollständig entblößt haben. Strafverteidiger Christoph Grabitz konnte in einer umfassenden Schutzschrift darlegen, dass keine sexuelle Konnotation vorlag. Unser Mandant hatte die Erlaubnis für das teilweise Entblößen des Gesäßes zwecks Massage des so genannte Gluteus Maximus Muskels eingeholt. Es lag eine lege artes durchgeführte Heilbehandlung vor, die von der Anzeigenerstatterin fehlerhaft interpretiert worden war. Davon ließ die Staatsanwaltschaft sich überzeugen. Antragsgemäß stellte sie das Verfahren ein.
08.01.2026 Verdacht der sexuellen Belästigung
08.01.2026
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht der sexuellen Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen in seiner Wohnung seine Nachbarin sexuell belästigt zu haben. Er habe laut Anzeigenerstatterin ihre Schultern in sexueller Weise massiert. In einer umfassenden Schutzschrift konnte Rechtsanwalt und Strafverteidiger Bartsch darlegen, dass bereits der Tatverdacht aus rechtlichen Gründen nicht bestand. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.
04.12.2025 Einstellung bei Tatverdacht der sexuellen Belästigung
04.12.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht der sexuellen Belästigung u.a.
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde unter anderem eine sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll unter erheblichem Alkoholeinfluss die Hüfte und das Gesäß der Zeugin berührt haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Hannover konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus rechtlichen Gründen nicht besteht, da unser Mandant schon nach Aussage der Zeuginnen aufgrund seiner Alkoholisierung von ihnen gestützt wurde und sich daher an ihnen festhielt. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
20.11.2025 Einstellung bei Tatverdacht der sexuellen Belästigung
20.11.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hagen
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht der sexuellen Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, ca. drei Jahre vor der Anzeigenerstattung ein damals neunjähriges Mädchen bei ihrer Fahrradprüfung zu einem unbestimmten Zeitpunkt an das Gesäß gefasst zu haben. Auch der Anzeigenerstatter, ihr Vater habe bereits seit zwei Jahren von dem angeblichen Vorfall gewusst. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Hagen konnte Strafverteidiger Marcel Bartsch darlegen, dass die Aussage nicht glaubhaft ist. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
14.11.2025 Einstellung bei sexueller Belästigung
14.11.2025
WO? Staatsanwaltschaft Aurich
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
Dem Mandanten wurde sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll über mehrere Tage hinweg die Zeugin wiederholt derart berührt haben, dass diese sich davon sexuell belästigt gefühlt habe. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Moro die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass weder die Berührungen bewiesen werden konnten noch, dass die Zeugin sich von eventuellen Berührungen in dem Moment belästigt gefühlt habe. Vielmehr habe der Mandant davon ausgehen können, dass das ganze Geschehen einvernehmlich ablief. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
09.11.2025 Einstellung beim Vorwurf einer sexuellen Belästigung
09.11.2025
WO? Staatsanwaltschaft Wuppertal
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde eine sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll während seiner Schicht als Pfleger in einem Krankenhaus eine Patientin unsittlich berührt haben. Strafverteidiger Christoph Grabitz konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass ein Missverständnis vorliegen musste. Die Anzeigenerstatterin hatte nach eigenen Angaben lediglich den Eindruck, sie sei unsittlich berührt worden. Eine Zeugin sprach lediglich von einem aufmunternden Streicheln über den Arm. Jedenfalls aber war unserem Mandanten kein Belästigungsvorsatz zu unterstellen. Alles sprach dafür, dass er die somnolente Anzeigenerstatterin lediglich zu einem Gespräch animieren wollte. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
25.10.2025 Einstellung bei Tatverdacht der sexuellen Belästigung
25.10.2025
WO? Staatsanwaltschaft Aachen
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT:Verdacht der sexuellen Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde eine sexuelle Belästigung vorgeworfen. In volltrunkenem Zustand sollte seiner Freundin in dem gemeinsamen Bett an Brust und Po gefasst haben, obwohl diese damit nicht einverstanden gewesen sei. In einer ausführlichen Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Christoph Grabitz die Vorwürfe ausräumen. Zum einen waren die Angaben der Anzeigenerstatterin diffus und unkonkret. Zum anderen wäre – bei Wahrunterstellung ihrer Beschwerden – davon auszugehen, dass unser schwer alkoholisierter Mandant keinen Belästigungsvorsatz hatte. Da die Berührungen nicht besonders intensiv waren und unser Mandant auch sofort damit aufgehört hatte, als er Gegenwind bekam, wurde auch eine Einstellung wegen Geringfügigkeit hilfsweise beantragt. Dem konnte sich die Staatsanwaltschaft nicht verschließen. Antragsgemäß stellte sie das Verfahren ein.
08.10.2025 Einstellung bei Tatverdacht der sexuellen Belästigung
08.10.2025
WO? Staatsanwaltschaft Dortmund
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht der sexuellen Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde eine sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll seine Exfreundin mit Fake-Profilen unter falschem Namen genötigt haben, Nacktbilder von sich an ihn zu senden. Er soll damit gedroht haben, sonst andere Nacktfotos von ihr zu veröffentlichen. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig konnte in einem ausführlichen Antrag darlegen, dass es keinerlei Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Mandant hinter den Profilen steckte. Nutzeranfragen bei den Social-Media-Plattformen liefen ist leere, genauso wie eine Überprüfung seines Mobiltelefons. Die Staatsanwaltschaft schloss sich dieser Bewertung an und stellte das Verfahren ein. Es gab keine Eintragung ins Führungszeugnis.
03.10.2025 Einstellung bei Vorwurf der sexuellen Belästigung
03.10.2025
WO? Staatsanwaltschaft Kiel
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll seine Arbeitskollegin mehrfach am Gesäß und den Brüsten berührt haben. Fachanwalt für Strafrecht Moro konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass es dem Mandanten jedenfalls am Vorsatz fehlte. Denn das Arbeitsverhältnis unseres Mandanten und der Anzeigenerstatterin war schon seit längerer Zeit von anrüchigen Bemerkungen und sexuell konnotierten Späßen geprägt. Dies hatte auch die Anzeigenerstatterin nicht negativ wahrgenommen. Dass die Anzeigenerstatterin darüber dennoch nicht hinaus gehen wollte, wurde unserem Mandanten mit der Anzeige klar. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
26.09.2025 – Einstellung bei Tatverdacht wegen sexueller Belästigung
26.09.2025
WO? Staatsanwaltschaft Düsseldorf
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine flüchtige Bekannte, für die er romantisches Interesse empfand, sexuell belästigt zu haben. In einer ausführlich begründeten Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf legte Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig dar, dass bereits aus rechtlichen Gründen kein hinreichender Tatverdacht besteht. Kern des Antrags war, dass das in Rede stehende Verhalten weder objektiv als sexuell belästigend einzuordnen ist noch aus der Situation oder dem Verhalten der Anzeigenerstatterin für den Mandanten erkennbar war, dass dieses Verhalten unerwünscht war. Ein vorsätzliches Handeln lässt sich somit nicht feststellen. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht
- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 12 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Was Mandanten
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