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AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT
Sexuelle Belästigung
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Sexuelle Belästigung
27.04.2026 Einstellung beim Verdacht sexuelle Belästigung
27.04.2026
WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll in seiner Funktion als Bademeister mit zwei Jugendlichen Badegästen per Snapchat in Kontakt getreten sein und in der Folge zwei „Snaps“ seines bekleideten Genitals versendet haben. Rechtsanwalt Christoph Grabitz konnte mithilfe einer ausführlichen Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass das Verhalten des Mandanten keinen Straftatbestand erfüllt und im Übrigen einer der beiden Badegäste massiv unter dem Eindruck seiner Eltern und schlechter Vorerfahrungen stand. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
20.04.2026 Einstellung bei Tatverdacht der sexuellen Belästigung und exhibitionistische Handlungen
20.04.2026
WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Fachanwältin für Strafrecht Mayer
DELIKT: Verdacht der sexuellen Belästigung und exhibitionistische Handlungen
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, in seinem Krankenzimmer mit einem erigierten Glied eine Pflegefachassistentin aufgefordert haben beim Masturbieren zu zuschauen. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Münster konnte Fachanwältin für Strafrecht Franziska Mayer darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht und erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin bestehen. Kern des Antrags war eine aussagepsychologische Analyse, die auch die Staatsanwaltschaft überzeugte. Zudem bestand bei Wahrunterstellung bereits kein hinreichender Tatverdacht aus rechtlichen Gründen. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
18.04.2026 Einstellung bei Tatverdacht der sexuellen Belästigung
18.04.2026
WO? Staatsanwaltschaft Lüneburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht der sexuellen Belästigung
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, einen Taxifahrgast sexuell belästigt zu haben, indem er sie am Oberschenkel berührt haben soll. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Lüneburg konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht und erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin bestehen. Kern des Antrags war eine dezidierte aussagepsychologische Analyse, die auch die Staatsanwaltschaft überzeugte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
05.04.2026 Rücknahme des Strafbefehlsantrags beim Verdacht der sexuellen Belästigung
05.04.2026
WO? Amtsgericht Siegburg
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Rücknahme des Strafbefehls
Dem Mandanten wurde eine sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll der Anzeigenerstatterin auf der Tanzfläche einer Diskothek für ca. 3 Sekunden an das Gesäß gefasst haben. Dabei soll der Mandant erheblich alkoholisiert gewesen sein. Rechtsanwalt Bartsch konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass ein Vorsatz des Mandanten nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit festzustellen war. Bei der Berührung hat es sich um ein bloßes Versehen gehandelt. Zudem hatte es zuvor bereits Augenkontakt mit der Anzeigenerstatterin gegeben, weshalb der Mandant davon ausgegangen ist, die Anzeigenerstatterin werde der Berührung zustimmen. Das Gericht folgte dem Antrag und so konnte eine öffentliche Hauptverhandlung vermieden werden.
02.03.2026 Einstellung bei Vorwurf Sexuelle Belästigung
02.03.2026
WO? Staatsanwaltschaft Bochum
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
22.02.2026 Einstellung bei Sexuelle Belästigung
22.02.2026
WO? Staatsanwaltschaft Düsseldorf
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
16.02.2026 Einstellung bei Sexuelle Belästigung
16.02.2026
WO? AG Darmstadt
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
09.02.2026 Einstellung bei Sexuelle Belästigung
09.02.2026
WO? Staatsanwaltschaft Arnsberg
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
26.01.2026 Nichteröffnungsbeschluss bei Tatverdacht der sexuellen Belästigung
26.01.2026
WO? Staatsanwaltschaft Göttingen
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht der sexuellen Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, einen anderen Mann in der Dampfsauna seines Fitnessstudios sexuell belästigt zu haben. Die Mitarbeiter des Fitnessstudios verdächtigten unseren Mandanten. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Göttingen konnte Strafverteidiger Bartsch darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht schon aus tatsächlichen Gründen nicht vorliegt. Die durchgeführte Wahllichtbildvorlage war unbrauchbar. Zudem konnte Rechtsanwalt Bartsch aufzeigen, dass hochsuggestive Prozesse die Aussage maßgeblich beeinflusst hatten. Diese Argumentation überzeugte auch die Staatsanwaltschaft. Das Verfahren wurde eingestellt und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
23.01.2026 Einstellung bei sexueller Belästigung
23.01.2026
WO? Staatsanwaltschaft Göttingen
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht
- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 12 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Was Mandanten
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