SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

Einstellung bei Tatverdacht Kinderpornografie

Strafverteidiger: Rechtsanwalt Grabitz

Vorwurf: Kinderpornografie

Ergebnis: Einstellung

Wo? Schöffengericht Köln

 

In einer Jugendstrafsache vor dem Schöffengericht in Köln konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz eine Einstellung des Verfahrens nach § 47 JGG für seinen Mandanten erzielen. Herr Grabitz verlas für den Mandanten ein von ernstlicher Reue getragenes Geständnis und präsentierte Nachweise, wonach der jugendliche Mandant bereits seit vielen Monaten regelmäßig von seinem Taschengeld einen gewissen Betrag an den Kinderschutz spendete. Ferner erinnerte Herr Grabitz das Gericht eindringlich daran, dass nicht die Sühne oder Bestrafung sondern einzig und allein der Erziehungsgedanke im Zentrum eines jeden Jugendstrafverfahrens zu stehen haben. Damit drang er bei Gericht und Staatsanwaltschaft durch.

Einstellung bei Besitz Kinderpornografie

Strafverteidiger: Rechtsanwalt Grabitz

Vorwurf: Besitz Kinderpornografie

Ergebnis: Freispruch

Wo? Schöffengericht Osnabrück

 

Einen Freispruch konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz für seinen vor dem Schöffengericht Osnabrück angeklagten Mandanten erzielen. Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte dem Mann in ihrer Anklage den Besitz dreier kinderpornographischer Bilder vorgeworfen. In einer bildbezogenen Argumentation konnte Herr Grabitz das Gericht davon überzeugen, dass es sich bei den Bildern lediglich um Präferenzbilder handelte, denen ein klar pornographischer Bezug fehlte. Ferner konnten eingedenk der geringen Menge der Dateien erfolgreich Zweifel an dem Besitzwillen des schweigenden Mandanten geschürt werden. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.

Freispruch im Medizin- und Sexualstrafrecht am Landgericht Tübingen

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig

Vorwurf: im Medizinstrafrecht und Sexualstrafrecht

Ergebnis: Freispruch

Wo? Landgericht Tübingen

 

Dem Mandanten, einem Arzt, wurden zwei Sexualdelikte – zum einem zum Nachteil einer Patientin; zum anderen zum Nachteil einer Kollegin vorgeworfen. Hinzu kam der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung wegen einer Fehlmedikation.

Die Staatsanwaltschaft hatte sowohl in der ersten Instanz am Amtsgericht Reutlingen als auch am Landgericht Tübingen eine Verurteilung zu einer Haftstrafe gefordert.

In mehreren Prozesstagen konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig, der auch eine Aussagepsychologin ins Verfahren gebracht hatte, das Gericht davon überzeugen, dass die Forderung der Staatsanwaltschaft keine tragfähige Grundlage aufweist. Eine Zeugin berichtete bei genauer Betrachtung gar keine Straftat, sondern vermutete lediglich eine solche. Die andere Aussage war schlicht nicht glaubhaft.

Auch den Vorwurf der Fehlmedikation konnte ausgeräumt werden, da ein Kausalitäts- und Vorsatznachweis nicht zu führen war.

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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