SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

Freispruch bei Tatvorwurf sexuelle Nötigung

Strafverteidiger: Rechtsanwalt Grabitz

Vorwurf: Sexuelle Nötigung

Ergebnis: Einstellung 

Wo? Staatsanwaltschaft Hagen

 

Die Staatsanwaltschaft Hagen warf unserem Mandanten eine sexuelle Nötigung vor. Er sollte eine Mitarbeiterin an intimen Stellen berührt und versucht haben zu küssen.  Strafverteidiger Christoph Grabitz konnte anhand einer kontroversen Befragung und umfassenden aussagepsychologischen Analyse die Unglaubhaftigkeit der Aussagen der einzigen unmittelbaren Belastungszeugin herausarbeiten, die zuvor bereits einmal ein Verfahren mit ähnlichen Anschuldigungen in Gang gesetzt hatte, welches aber mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden war. Die Staatsanwaltschaft forderte die Verurteilung zu einer Haftstrafe, das Amtsgericht Witten aber sprach unseren Mandanten aus Mangel an Beweisen frei.

Einstellung bei Verdacht der Verbreitung pornografischer Inhalte

Strafverteidiger: Rechtsanwalt Grabitz

Vorwurf: Verbreitung pornographischer Inhalte

Ergebnis: Einstellung 

Wo? Staatsanwaltschaft Münster

 

Die Staatsanwaltschaft Münster warf unserem Mandanten eine Verbreitung pornographischer Inhalte vor. Er sollte ein pornographisches Bild einer Ex-Freundin im Freundeskreis verschickt haben. Zur mutmaßlichen Tatzeit war er noch Jugendlicher.  Strafverteidiger Christoph Grabitz konnte die Vorwürfe in der Hauptverhandlung abmildern und viele zu Gunsten unseres Mandanten sprechende Umstände vorwerfen. So sprach alles dafür, dass die junge Dame ihre Bilder recht freimütig im Freundeskreis verteilt hatte. Ferner war unser Mandant auf einem guten persönlichen Weg und zeigte sich einsichtig, sodass keine weitere erzieherische Einwirkung auf ihn mehr nötig war.

Einstellung wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung

Strafverteidiger: Dr. Jonas Hennig 

Vorwurf: Sexuelle Belästigung 

Ergebnis: Einstellung 

Wo? Staatsanwaltschaft Verden 

 

Unserem Mandanten wurde sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll während des Hurricane Festivals einem Festivalbesucher mit beiden Händen an das Gesäß gegriffen und zugekniffen haben. Rechtsanwalt Dr. Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass es sich – gerade in Anbetracht des typischerweise auf Festivals antreffenden Besucheransturms in den vielfältigsten Situationen – um Zufallsberührungen ohne jeglichen sexuellen Gehalt gehandelt haben kann. Insbesondere lag aber eine Intention zur sexuellen Belästigung seitens des Mandanten – und damit sein Vorsatz – fern, da er eine erhebliche Menge Alkohol, welche zu einem Atemalkoholwert von über zwei Promille geführt hat – angetroffen worden ist. Dass er einzelne körperliche Handlungen überhaupt noch wahrnehmen oder gar kontrollieren konnte, lag mehr als fern. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. 

 

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
bewertungen-dr-jonas-hennig
Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Strafrecht
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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