SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

Einstellung bei Besitz Kinderpornografie

Strafverteidiger: Rechtsanwalt Grabitz

Vorwurf: Besitz Kinderpornografie

Ergebnis: Freispruch

Wo? Schöffengericht Osnabrück

 

Einen Freispruch konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz für seinen vor dem Schöffengericht Osnabrück angeklagten Mandanten erzielen. Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte dem Mann in ihrer Anklage den Besitz dreier kinderpornographischer Bilder vorgeworfen. In einer bildbezogenen Argumentation konnte Herr Grabitz das Gericht davon überzeugen, dass es sich bei den Bildern lediglich um Präferenzbilder handelte, denen ein klar pornographischer Bezug fehlte. Ferner konnten eingedenk der geringen Menge der Dateien erfolgreich Zweifel an dem Besitzwillen des schweigenden Mandanten geschürt werden. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.

Freispruch im Medizin- und Sexualstrafrecht am Landgericht Tübingen

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig

Vorwurf: im Medizinstrafrecht und Sexualstrafrecht

Ergebnis: Freispruch

Wo? Landgericht Tübingen

 

Dem Mandanten, einem Arzt, wurden zwei Sexualdelikte – zum einem zum Nachteil einer Patientin; zum anderen zum Nachteil einer Kollegin vorgeworfen. Hinzu kam der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung wegen einer Fehlmedikation.

Die Staatsanwaltschaft hatte sowohl in der ersten Instanz am Amtsgericht Reutlingen als auch am Landgericht Tübingen eine Verurteilung zu einer Haftstrafe gefordert.

In mehreren Prozesstagen konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig, der auch eine Aussagepsychologin ins Verfahren gebracht hatte, das Gericht davon überzeugen, dass die Forderung der Staatsanwaltschaft keine tragfähige Grundlage aufweist. Eine Zeugin berichtete bei genauer Betrachtung gar keine Straftat, sondern vermutete lediglich eine solche. Die andere Aussage war schlicht nicht glaubhaft.

Auch den Vorwurf der Fehlmedikation konnte ausgeräumt werden, da ein Kausalitäts- und Vorsatznachweis nicht zu führen war.

30.04.24-Einstellung bei sexueller Nötigung

30.04.2024

WO? Amtsgericht Köln
WER? Rechtsanwalt Meese
DELIKT: gemeinschaftliche sexuelle Nötigung
ERGEBNIS: Einstellung

Den Beschuldigten wurde gemeinschaftliche sexuelle Nötigung vorgeworfen. Hintergrund des Verfahrens war ein Treffen mehrerer Personen, bei denen Trinkspiele gespielt wurden. Im Rahmen dessen wurde sich zum Teil entkleidet, zum Teil geküsst und die Anzeigenerstatterin mutmaßlich zum Geschlechtsverkehr aufgefordert. Im Rahmen der Hauptverhandlung kamen jedoch Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Angaben der Anzeigenerstatterin auf. Aufgrund der geschilderten Handlungen bestanden zudem Zweifel an deren Erheblichkeit und dem Vorliegen von Gewalt. Das Verfahren wurde gegen eine Geldauflage eingestellt.

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
bewertungen-dr-jonas-hennig
Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Strafrecht
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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