SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

15-01-2025-Einstellung bei Besitzverschaffen von Kinderpornografie

15.01.2025

WO? Amtsgericht Hamburg-Harburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Besitzverschaffen von Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung

Auf Basis einer ausführlichen, mit dem Mandanten vorbereiteten Einlassung führte Fachanwalt für Strafrecht Moro mit dem Gericht ein ausführliches Rechtsgespräch. Der Mandant räumte im Prozess ein, eine erhebliche Anzahl von jugend- wie kinderpornographischen Bilddateien (ca. 500) besessen und einige Dateien weitergeleitet zu haben. Strafverteidiger Moro konnte das Gericht und die Staatsanwältin überzeugen, dass angesichts der Besonderheiten des Falls eine Verhängung von Strafe entbehrlich ist. Zum einen handelte es sich zumeist um Vorschaubilder, sog. Thumbnails, und zum anderen organisierte sich der Mandant eigeninitiativ einen Platz in der Psychotherapie. Das Gericht verzichtete auf eine Geldauflage und verhängte alleinig eine Therapieauflage. Eine Eintragung im Führungszeugnis wie im Bundeszentralregister konnte verhindert werden.

15.01.2025 – Einstellung bei Verbreitung und Besitz von kinder- und jugendpornografischen Inhalten

15.01.2025

WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verbreitung und Besitz von kinder- und jugendpornographischen Inhalten
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Unserem Mandanten wurde die Verbreitung und der Besitz von kinder- und jugendpornographischen Inhalten vorgeworfen. Er soll über einen Instant-Messenger Teil eines Gruppenchats gewesen sein, in dem entsprechende Inhalte geteilt und verbreitet wurden. Mit einem ausführlichen und gut begründeten Antrag hat Fachanwalt Dr. Jonas Hennig herausgearbeitet, dass eine Verbreitung entsprechender Inhalte durch unseren Mandanten nicht nachweisbar ist. Zudem konnte dargelegt werden, dass der Mandant auch nicht im Besitz von kinder- oder jugendpornographischen Inhalten war. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren antragsgemäß ein. 

14.01.2025 – Einstellung beim Vorwurf Verbreiten und Besitz kinderpornographischer Inhalte

14.01.2025

WO? Staatsanwaltschaft Itzehoe
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verbreiten und Besitz von Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Unserem Mandanten wurde das Verbreiten und der Besitz kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll kinderpornographische Inhalte auf seinem PC gehabt und diese über einen Messenger hochgeladen haben. Fachanwalt für Strafrecht Moro konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass für das Verbreiten kinderpornographischer Inhalte keine Anhaltspunkte vorlagen. Zudem konnte er darlegen, dass eine Durchsuchung bei dem Mandanten rechtswidrig war. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

13-01-2025-Bewährung beim Vorwurf sexueller Missbrauch von Kindern

13.01.2025

WO? Landgericht Hanau
WER? Rechtsanwalt Ippolito
DELIKT: sexueller Missbrauch von Kindern
ERGEBNIS: Bewährung, Freiheit erhalten

Der Mandant, ein pensionierter Beamter, wurde wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in der ersten Instanz verurteilt. Rechtsanwalt Yannic Ippolito hat den Mandanten in der zweiten Instanz (Berufung) vor dem Landgericht Hanau erfolgreich verteidigt. Er konnte nicht nur die Freiheit des Mandanten wahren, sondern auch dessen pensionsrechtliche Versorgungsansprüche sichern. Diese hätte der Mandant infolge des erstinstanzlichen Urteils verloren.

13.01.2025 – Einstellung wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung

13.01.2025

WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, auf dem Oktoberfest einen Jugendlichen von hinten angetanzt und ihm in den Schritt gegriffen zu haben. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte in seiner Schutzschrift aufzeigen, dass gleich aus mehreren Gründen kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten besteht. Bereits an seiner Täterschaft erschien mangels Personenbeschreibung durch die Zeugen zweifelhaft. Auf die Stellung eines Strafantrags war verzichtet worden. Da der Jugendliche die Annäherung auf der Tanzfläche außerdem zunächst geduldet hatte, fehlte es an einem Belästigungsvorsatz. Hiervon ließ sich die Staatsanwaltschaft überzeugen und stellte das Verfahren antragsgemäß ein.

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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