SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

14.01.2025 – Einstellung beim Vorwurf Verbreiten und Besitz kinderpornographischer Inhalte

14.01.2025

WO? Staatsanwaltschaft Itzehoe
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verbreiten und Besitz von Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Unserem Mandanten wurde das Verbreiten und der Besitz kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll kinderpornographische Inhalte auf seinem PC gehabt und diese über einen Messenger hochgeladen haben. Fachanwalt für Strafrecht Moro konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass für das Verbreiten kinderpornographischer Inhalte keine Anhaltspunkte vorlagen. Zudem konnte er darlegen, dass eine Durchsuchung bei dem Mandanten rechtswidrig war. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

13-01-2025-Bewährung beim Vorwurf sexueller Missbrauch von Kindern

13.01.2025

WO? Landgericht Hanau
WER? Rechtsanwalt Ippolito
DELIKT: sexueller Missbrauch von Kindern
ERGEBNIS: Bewährung, Freiheit erhalten

Der Mandant, ein pensionierter Beamter, wurde wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in der ersten Instanz verurteilt. Rechtsanwalt Yannic Ippolito hat den Mandanten in der zweiten Instanz (Berufung) vor dem Landgericht Hanau erfolgreich verteidigt. Er konnte nicht nur die Freiheit des Mandanten wahren, sondern auch dessen pensionsrechtliche Versorgungsansprüche sichern. Diese hätte der Mandant infolge des erstinstanzlichen Urteils verloren.

13.01.2025 – Einstellung wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung

13.01.2025

WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, auf dem Oktoberfest einen Jugendlichen von hinten angetanzt und ihm in den Schritt gegriffen zu haben. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte in seiner Schutzschrift aufzeigen, dass gleich aus mehreren Gründen kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten besteht. Bereits an seiner Täterschaft erschien mangels Personenbeschreibung durch die Zeugen zweifelhaft. Auf die Stellung eines Strafantrags war verzichtet worden. Da der Jugendliche die Annäherung auf der Tanzfläche außerdem zunächst geduldet hatte, fehlte es an einem Belästigungsvorsatz. Hiervon ließ sich die Staatsanwaltschaft überzeugen und stellte das Verfahren antragsgemäß ein.

13.01.2025 – Einstellung bei Vorwurf der Verbreitung jugendpornographischer Inhalte

13.01.2025

WO? Staatsanwaltschaft Gießen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT:Verbreitung jugendpornographischer Inhalte u.a. 
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Vorwurfs derVerbreitung jugendpornographischer Inhalte u.a. ermittelt. Anlass der Ermittlungen waren Hinweise eines ausländischen Unternehmens dahingehend, dass unser Mandant eine inkriminierte Datei bei „Google Drive“ hochgeladen habe.In einer ausführlichen Schutzschrift legte Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro dar, dass die Vorwürfe unbegründet waren, da weder eine Täterschaft unseres Mandanten naheliegt, noch ein Verbreiten im Sinne der Norm aus Rechtsgründen erfüllt wäre. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.     

13.01.2025 – Einstellung beim Vorwurf des sexuellen Übergriffs

13.01.2025

WO? Staatsanwaltschaft Bremen
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Sexueller Übergriff
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person eine sexuelle Handlung vorgenommen zu haben. Er soll im Rahmen eines Dates gegenüber seiner Bekannten beim Kuscheln auf dem Bett übergriffig geworden sein. Strafverteidiger Marcel Bartsch konnte in einer gut begründeten Stellungnahme darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht sowohl aus rechtlichen als auch aus tatsächlichen Gründen zu verneinen war. Dieser Ansicht folgte auch die Staatsanwaltschaft und stellte das Verfahren antragsgemäß ein.   

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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