SEXUALSTRAFRECHT
Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:
01.03.2025 – Einstellung bei Verdachts der Vergewaltigung
01.03.2025
WO? Staatsanwaltschaft Köln
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen eine Bekannte nach einer gemeinsamen Party auf dem Nachhauseweg sexuell genötigt zu haben. Mit einer umfassenden Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Albrecht darstellen, dass keine Handlungen gegen den Willen der Belastungszeugin vorgelegen haben. Diese hatte aktiv am sexuellen Geschehen teilgenommen. Vielmehr beruhte die Anzeigenerstattung auf einer Umdeutung des tatsächlich Geschehenen infolge auto- sowie fremdsuggestiver Einflüsse. Die Belastungszeugin hatte sich eine Beziehung mit unserem Mandanten erhofft, welche dieser allerdings nicht eingehen wollte. Die Staatsanwaltschaft Köln folgte dieser Auffassung und stellte das Verfahren antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts ein.
28.02.2025 – Einstellung bei Sexueller Missbrauch von Kindern
28.02.2025
WO? Staatsanwaltschaft Arnsberg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern
ERGEBNIS: Einstellung
27.02.2025 – Einstellung bei Vorwurf Besitz von Kinderpornografie
27.02.2025
WO? Neustadt am Rübenberge
WER? Fachanwälte für Strafrecht Dr. Hennig und Moro
DELIKT: Besitz Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung
Die Fachanwälte für Strafrecht Dr. Hennig und Moro konnten in einem länger andauernden Verfahren herausarbeiten, dass keine pädophilen Neigungen beim Mandanten vorliegen und eine Einstellung durchsetzen. Das bedeutet: Keine Entlassung aus der Bundeswehr und keine Eintragung im Führungszeugnis. In einem ersten Anlauf 2024 konnte Dr. Hennig eine Aussetzung erreichen. Dies war wichtig, damit überhaupt eine Einstellung in Frage kommt. Damals war der Tatbestand des § 184 b StGB nämlich noch ein sog. Verbrechen. Bei solchen Tatbeständen ist jedoch eine Einstellung wegen geringe der Schuld oder gegen Auflage ausgeschlossen. So wurde die Gesetzesreform des § 184 b StGB abgewartet. Wenige Monate später wurde der Tatbestand zum Vergehen herabgestuft. Fachanwalt für Strafrecht Moro konnte sodann in der Hauptverhandlung im Jahr 2025 herausarbeiten, dass der Mandant im Rahmen von Recherchen zu legaler Pornografie unfreiwillig mit Kinderpornografie in Berührung gekommen ist und die Daten umgehend löschte. Die Staatsanwaltschaft und das Gericht stimmten daraufhin der Einstellung des Verfahrens zu. Ohne hochspezialisierte Verteidigung wäre hier bereits 2024 ein existenzvernichtendes Urteil gefällt worden.
27.02.2025 – Freiheit erhalten bei Vorwurf Drittverbreiten kinderpornografischer Schriften
27.02.2025
WO? Amtsgericht Erfurt
WER? Defensio Strafverteidiger
DELIKT: Drittverbreiten kinderpornografischer Schriften
ERGEBNIS: Freiheit erhalten
Defensio Strafverteidiger konnten trotz mehrerer einschlägiger Vorstrafen die Freiheit des Mandanten erhalten. Das Gericht konnte durch zahlreiche Strafmilderungsgründe überzeugt werden, dass eine Bewährungsstrafe ausreichend ist. Auch die von der Staatsanwaltschaft geforderte hohe Geldauflage konnte deutlich reduziert werden.
27.02.2025 – Einstellung bei Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
27.02.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
26.02.2025 – Einstellung bei Vorwurf inkriminierte Dateien bei Staatsanwaltschaft Itzehoe
26.02.2025
WO? Staatsanwaltschaft Itzehoe
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verbreitung, Erwerb und Besitz Jugendpornografie
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens
Dem Mandanten wurde das Verbreiten, der Erwerb und der Besitz eines jugendpornografischen Inhalts vorgeworfen. Mittels einer gut begründeten Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft konnte Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, kein hinreichender Tatverdacht besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
26.02.2025 – Einstellung bei Vorwurf Vergewaltigung
26.02.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
Der Mandanten soll nach einer Party die Anzeigenerstatterin auf seinem Sofa vergewaltigt haben, während ihr Freund im Nachbarzimmer schlief. Mittels einer gut begründeten Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig die Staatsanwaltschaft Hannover davon überzeugen, dass die Aussage der einzigen Belastungszeugin unglaubhaft war. Ausführlich konnten die erheblichen Widersprüche in der Aussage herausgearbeitet und dargelegt werden. Unter kritischer Würdigung des Akteninhalts war ein einvernehmlicher Geschlechtsverkehr zwischen den Beteiligten überwiegend wahrscheinlich. Die Staatsanwaltschaft Hannover folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.
25.02.2025 – Einstellung bei Verdachts des Besitzes kinderpornografischer Schriften
25.02.2025
WO? Amtsgericht Köln Jugendschöffengericht
WER? Fachanwältin für Strafrecht Mayer
DELIKT: Verdachts des Besitzes kinderpornografischer Schriften
ERGEBNIS: Einstellung
25.02.2025 – Einstellung bei Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
25.02.2025
WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
24.02.2025 – Einstellung bei Verdachts der Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften
24.02.2025
WO? Landgericht Itzehoe
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften
ERGEBNIS: Einstellung
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich





