SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

26.03. Einschlägig vorbestraft – Bewährungsstrafe bei Vorwurf Kinderpornografie

26.03.2025

WO? Schöffengericht Uelzen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Kinderpornografie
ERGEBNIS: Bewährung

Die Ausgangssituation, in der sich der Mandant, den Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro, in einer Hauptverhandlung am Schöffengericht Uelzen verteidigte, war schwierig: Der einschlägig vorbestrafte Mandant wurde erneut der Besitz von Kinder- und Jugendpornografie vorgeworfen. In einem Rechtsgespräch diskutierten Strafverteidiger Moro und das Gericht über die Möglichkeit einer bewährungsfähigen Freiheitsstrafe. Im Laufe der Hauptverhandlung konnte herausgearbeitet werden, dass der Mandant tatsächlich reumütig und einsichtig ist und bereits umfassende Therapiebemühungen unternommen hat. Zugleich spendete er an entsprechende gemeinnützige Einrichtungen. Im Ergebnis konnte die Freiheit des Mandanten erhalten werden. Das Gericht sprach ein Bewährungsurteil. Der Mandant war sehr erleichtert und kann nunmehr nach vorne blicken.

26.03.2025 – Einstellung bei Vorwurf Erwerb und Besitz von Kinderpornografie

26.03.2025

WO? Staatsanwaltschaft Hamburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verbreitung pornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde die Verbreitung pornografischer Inhalte vorgeworfen. Er soll in einem Online-Chat Nacktbilder an eine minderjährige Person gesendet haben. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag darlegen, dass bereits die Täterschaft nicht hinreichend wahrscheinlich war und zudem auch aus rechtlichen Gründen kein hinreichender Tatverdacht bestand. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

25.03. Bewährung bei Vorwurf schwerer sexueller Missbrauch u.a.

25.03.2025

WO? Landgericht Oldenburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Schwerer Sexueller Missbrauch u.a.
ERGEBNIS: Bewährung

Dem Mandanten wurden vier Taten, u.a. schwerer sexueller Missbrauch, von zwei Zeuginnen vorgeworfen. In einem Rechtsgespräch am ersten von drei Prozesstagen erörterten die Verfahrensbeteiligten auf Initiative von Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro die Möglichkeit einer Freiheitsstrafe im bewährungsfähigen Bereich. In seinem Plädoyer verwies Oliver Moro auf das Vorliegen der Voraussetzungen eines minder schweren Falls. Die Staatsanwaltschaft wie auch die Nebenklagevertreterin verneinten das Vorliegen eines minder schweren Falls und beantragten eine Haftstrafe. Das Gericht folgte dem Antrag der Verteidigung, nahm einen minder schweren Fall an und verurteilte den Mandanten zu einer Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Freiheit des sehr nervösen Mandanten konnte erhalten werden. Er ist sehr erleichtert.

 

25.03.2025 – Bewährung beim Vorwurf Untreue im besonders schweren Fall

25.03.2025

WO? Langericht Saarbrücken
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern und Sexueller Übergriff
ERGEBNIS: Freiheit erhalten

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hatte den Mandanten wegen sexuellem Missbrauch von Kindern und sexuellem Übergriff in mehreren Fällen angeklagt. Strafverteidiger Ippolito gelang es, durch eine strategische Verteidigung das Gericht davon zu überzeugen, eine Bewährungsstrafe zu verhängen. Die Freiheit des Mandanten konnte so gewahrt werden.

24.03.2025 – Einstellung bei Vorwurf Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, Besitz jugendpornographischer Inhalte

24.03.2025

WO? Staatsanwaltschaft Kiel
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, Besitz jugendpornographischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen und Besitz jugendpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll einer anderen Person in einem privaten Chatverlauf davon berichtet haben, dass er Geschlechtsverkehr mit seiner minderjährigen Tochter gehabt habe. Darüberhinaus soll er im Besitz jugendpornographischen Inhalten gewesen sein. Der Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht konnte in einem gut begründeten Antrag darlegen, dass sich der Tatbestand des Missbrauchs von Schutzbefohlenen nicht erhärtet hat, da die Hauptzeugin die Vorwürfe verneint hat. Zudem ist der Besitz jugendpornographischer Inhalte nicht gegeben, weil auf subjektiver Ebene kein Besitzwille vorliegt. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

21.03.2025 – Einstellung beim Vorwurf Exhibitionistische Handlung

21.03.2025

WO? Amtsgericht Siegburg
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Exhibitionistische Handlung
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Der Mandant wurde beschuldigt, eine exhibitionistische Handlung begangen zu haben. Trotz ungünstiger Beweislage konnte Strafverteidiger Ippolito die Staatsanwaltschaft und das Gericht überzeugen, das Strafverfahren gegen eine kleine Geldauflage einzustellen. Ergebnis: Einstellung des Verfahrens!

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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