SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

Einstellung bei Sexueller Übergriff

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig

Vorwurf: Sexueller Übergriff

Ergebnis: Freispruch  

Wo? Schöffengericht Bremen

 

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte einen Freispruch beim Vorwurf des gewaltsamen sexuellen Übergriffs nach § 177 Abs. 5 StGB erzielen. Die Hauptbelastungszeugin hatte eine Situation geschildert, die derart unpausibel war, dass sich diese nicht als glaubhaft darstellte, was der Strafverteidiger in seinem Plädoyer in den Fokus stellte. Bei Aussage gegen Aussage ist stets eine besonders kritische Prüfung der Belastungsaussage erforderlich. Das Gericht folgte dem Antrag und sprach den Mandanten frei.

Einstellung beim Vorwurf Vergewaltigung

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro  

Vorwurf: Anstiftung zu einer Vergewaltigung

Ergebnis: Einstellung 

Wo: Staatsanwaltschaft Bückeburg 

 

Wahrheit oder strafbare Pflicht – interessiert bei Kindern nicht

Unserem Mandanten wurde die Anstiftung zu einer Vergewaltigung vorgeworfen. Auf einer Klassenfahrt spielte der Mandant mit Freunden „Wahrheit oder Pflicht“. Angeblich soll er einem Freund die Aufgabe gestellt haben, die Schlafanzughose eines anderen Klassenmitgliedes herunterzuziehen. Rechtsanwalt Moro hat die Staatsanwaltschaft darauf hingewiesen, dass für das Ermittlungsverfahren ein Prozesshindernis besteht, da die Strafmündigkeitsgrenze in Deutschland noch immer bei vierzehn Jahren liegt. Der Mandant war zum Zeitpunkt der Klassenfahrt erst dreizehn und damit nicht schuldfähig. Das Verfahren wurde eingestellt. 

Einstellung bei Vorwurf Sexueller Übergriff

Strafverteidigerin: Fachanwältin für Strafrecht Franziska Mayer 

Vorwurf: Sexueller Übergriff

Ergebnis: Einstellung  

Wo? Amtsgericht Lüneburg

 

Nach mehrtägigem Kampf gegen Anträge der Nebenklage auf Ausschluss des Mandanten während der Vernehmung der Belastungszeugin, wurde diese schließlich in einem Nebenraum am Amtsgericht per Videoübertragung vernommen. Es ging in diesem jugendstrafrechtlichen Verfahren um den Vorwurf des sexuellen Übergriffs gegen den damaligen besten Freund nach einer Party zum Vatertag, bei dem die Belastungszeugin bei dem Mandanten übernachtete. Von Anfang an bestritt der Mandant die Vorwürfe. In der Aussage der Zeugin zeigten sich erhebliche Widersprüche und Unplausibilitäten. Das Gericht bot insbesondere aus prozessökonomischen Gründen eine Einstellung des Verfahrens an. Die Verteidigung verhinderte hier noch eine Eintragung im Erziehungsregister.

Themenübersicht Sexualstrafrecht

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