SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

25.03. Bewährung bei Vorwurf schwerer sexueller Missbrauch u.a.

25.03.2025

WO? Landgericht Oldenburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Schwerer Sexueller Missbrauch u.a.
ERGEBNIS: Bewährung

Dem Mandanten wurden vier Taten, u.a. schwerer sexueller Missbrauch, von zwei Zeuginnen vorgeworfen. In einem Rechtsgespräch am ersten von drei Prozesstagen erörterten die Verfahrensbeteiligten auf Initiative von Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro die Möglichkeit einer Freiheitsstrafe im bewährungsfähigen Bereich. In seinem Plädoyer verwies Oliver Moro auf das Vorliegen der Voraussetzungen eines minder schweren Falls. Die Staatsanwaltschaft wie auch die Nebenklagevertreterin verneinten das Vorliegen eines minder schweren Falls und beantragten eine Haftstrafe. Das Gericht folgte dem Antrag der Verteidigung, nahm einen minder schweren Fall an und verurteilte den Mandanten zu einer Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Freiheit des sehr nervösen Mandanten konnte erhalten werden. Er ist sehr erleichtert.

 

25.03.2025 – Bewährung beim Vorwurf Untreue im besonders schweren Fall

25.03.2025

WO? Langericht Saarbrücken
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern und Sexueller Übergriff
ERGEBNIS: Freiheit erhalten

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hatte den Mandanten wegen sexuellem Missbrauch von Kindern und sexuellem Übergriff in mehreren Fällen angeklagt. Strafverteidiger Ippolito gelang es, durch eine strategische Verteidigung das Gericht davon zu überzeugen, eine Bewährungsstrafe zu verhängen. Die Freiheit des Mandanten konnte so gewahrt werden.

24.03.2025 – Einstellung bei Vorwurf Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, Besitz jugendpornographischer Inhalte

24.03.2025

WO? Staatsanwaltschaft Kiel
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, Besitz jugendpornographischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen und Besitz jugendpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll einer anderen Person in einem privaten Chatverlauf davon berichtet haben, dass er Geschlechtsverkehr mit seiner minderjährigen Tochter gehabt habe. Darüberhinaus soll er im Besitz jugendpornographischen Inhalten gewesen sein. Der Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht konnte in einem gut begründeten Antrag darlegen, dass sich der Tatbestand des Missbrauchs von Schutzbefohlenen nicht erhärtet hat, da die Hauptzeugin die Vorwürfe verneint hat. Zudem ist der Besitz jugendpornographischer Inhalte nicht gegeben, weil auf subjektiver Ebene kein Besitzwille vorliegt. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

21.03.2025 – Einstellung beim Vorwurf Exhibitionistische Handlung

21.03.2025

WO? Amtsgericht Siegburg
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Exhibitionistische Handlung
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Der Mandant wurde beschuldigt, eine exhibitionistische Handlung begangen zu haben. Trotz ungünstiger Beweislage konnte Strafverteidiger Ippolito die Staatsanwaltschaft und das Gericht überzeugen, das Strafverfahren gegen eine kleine Geldauflage einzustellen. Ergebnis: Einstellung des Verfahrens!

20.03.2025 – Einstellung beim Vorwurf Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen

20.03.2025

WO? Staatsanwaltschaft Kiel
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen
ERGEBNIS: Einstellung

Dem Mandanten wurde Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen vorgeworfen. Auf seinem Smartphone wurde ein Video gefunden, dass über die Abtrennwand einer Toilette gefilmt zeigt, wie ein Mann mit heruntergezogener Hose auf der Toilette sitzt. Fachanwalt für Strafrecht Moro konnte die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Die gefilmte Person wurde nicht ermittelt. Ein Strafantrag lag nicht vor. Da das Strafgesetz die sexuelle Selbstbestimmung des Gefilmten schützt, ist dessen Interesse an der Verfolgung der Tat festzustellen und ausschlaggebend für die Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren antragsgemäß ein.

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Strafrecht
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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