08.05.2025

WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT:Verbreitung pornographischer Inhalte an Personen unter 18 Jahren 
ERGEBNIS: Einstellung

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, absichtlich ein sog. „Dick-Pic“ an eine minderjährige Person über Snapchat verschickt zu haben. Rechtsanwalt Grabitz konnte im Rahmen eines detaillierten und gut begründeten Antrags darlegen, dass der Mandant nicht wusste, dass sein Chat-Partner minderjährig war und der Mandant sich nicht bewusst war, dass das Versenden überhaupt strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.