SEXUALSTRAFRECHT
Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:
07.08.2025 – Bewährung bei Vorwurf Kinder- und Jugendpornografie
07.08.2025
WO? Amtsgericht Münster
WER? Strafverteidiger Link
DELIKT: Kinder- und Jugendpornografie
ERGEBNIS: Bewährung
Die Staatsanwaltschaft Münster hatte den Mandanten wegen Besitzes kinder- bzw. jugendpornografischer Inhalte angeklagt. Eine längere Verfahrensdauer, die technische Unerfahrenheit und Erkrankung des Mandanten sowie eine im Verhältnis geringe Menge inkriminierter Inhalte konnte Strafverteidiger Link als strafmildernde Gründe herausarbeiten. Die vom Gericht ausgeurteilte Freiheitsstrafe blieb deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft und wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Freiheit des Mandanten wurde erhalten.
06.08.2025 – Freispruch beim Vorwurf Vergewaltigung
06.08.2025
WO? Schöffengericht Mühlhausen
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Freispruch
Der Mandant wurde vor dem Schöffengericht in Mühlhausen wegen Vergewaltigung angeklagt. In dieser Aussage gegen Aussage Konstellation konnte Strafverteidiger Ippolito das Schöffengericht davon überzeugen, dass vernünftige Zweifel an der Aussage der Belastungsaussage bestehen. Die Staatsanwaltschaft forderte eine mehrjährige Haftstrafe, doch das Gericht ist dem Antrag der Verteidigung gefolgt: Freispruch!
05.08.2025 – Einstellung bei Tatverdacht der Vornahme exhibitionistischer Handlungen
05.08.2025
WO? Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Vornahme exhibitionistischer Handlungen
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, exhibitionistische Handlungen vorgenommen zu haben. Er soll sich wiederholt auf einem öffentlichen Parkplatz entblößt und sein Geschlechtsorgan so zwei Frauen gezeigt haben. Die Ermittlungsbehörden stützten den Tatvorwurf auf die Aussagen zweier Zeuginnen und eine durchgeführte Wahllichtbildvorlage. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig arbeitete heraus, dass die Zeugenaussagen keinen hinreichenden Tatverdacht gegen unseren Mandanten begründeten. Nach Lage der Akten bestanden auch aus rechtlichen Gründen keinerlei Anhaltspunkte für die Vornahme exhibitionistischer Handlungen. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.
03.08.2025 – Einstellung beim Vorwurf sexueller Belästigung
03.08.2025
WO? Staatsanwaltschaft Darmstadt
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll seine neue Mitarbeiterin gegen ihren Willen mehrfach unsittlich berührt und dadurch belästigt haben. Dagegen gesagt hatte diese allerdings bis zu einem intimen Annäherungsversuch in der Küche nie etwas. Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht Albrecht konnte in einem ausführlichen und gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass ein Teil der vorgeworfenen Verhaltensweisen schon überhaupt keinen Straftatbestand erfüllten und unser Mandant für den anderen Teil jedenfalls keinen Vorsatz hatte. Denn als ein „Nein“ kam, verstand er das auch. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.
01.08.2025 – Einstellung bei Tatverdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern
01.08.2025
WO? Staatsanwaltschaft Lübeck
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern
ERGEBNIS: Einstellung
01.08.2025 – Freispruch vom Vorwurf der Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern
01.08.2025
WO? Amtsgericht Münster
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: § 176b Abs. 1 und Abs. 3 StGB
ERGEBNIS: Freispruch
Die Staatsanwaltschaft hatte unserem Mandanten vorgeworfen, er hätte zur Vorbereitung eines sexuellen Missbrauchs auf ein Kind versucht einzuwirken. Mit Hilfe einer Einlassung auf der einen und einer Erklärung gem. § 257 Abs. 2 StPO auf der anderen Seite konnte Rechtsanwalt Grabitz einen Freispruch erzielen. Denn er konnte das Gericht und die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass das in der Norm genannte Tatbestandsmerkmal des „Einwirkens“ eine höhere Intensität voraussetzt als schlichte Kommunikation mit einem Kind. Auf diesem Wege konnte die Verhängung einer Bewährungsstrafe verhindert werden. Der Mandant hat nun einen Kostenerstattungsanspruch gegen die Staatskasse.
28.07.2025 – Einstellung beim Vorwurf Vergewaltigung
28.07.2025
WO? Staatsanwaltschaft Bremen
WER? Strafverteidiger Moro
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
25.07.2025 – Einstellung beim Vorwurf exhibitionistische Handlungen
25.07.2025
WO? Staatsanwaltschaft München
WER? Strafverteidiger Moro
DELIKT: Exhibitionistische Handlungen
ERGEBNIS: Einstellung
25.07.2025 – Einstellung bei Vorwurf sexuelle Belästigung
25.07.2025
WO? Amtsgericht Dieburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
24.07.2025 – Einstellung beim Vorwurf Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Inhalte
24.07.2025
WO? Staatsanwaltschaft Bonn
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich





