SEXUALSTRAFRECHT
Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:
05.06.2025 – Einstellung beim Vorwurf sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
05.06.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hamburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
05.06.2025 – Geldstrafe statt ein Jahr Freiheitsstrafe – Kampf bei Vorwurf Pädo-Hunter
05.06.2025
WO? Landgericht Lüneburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Kinderpornografie
ERGEBNIS: Geldstrafe
Der Mandant hatte sein Handy freiwillig bei der Polizei abgegeben, da ihm in Chatforen Kinderpornografie geschickt wurde. Er hatte sich als sog. Pädo-Hunter betätigt. Er hat nicht gewusst, dass der Besitz von Kinderpornografie auch strafbar ist, wenn dieser Besitz eigentlich der Überführung von Menschen mit pädophilem Interesse dient. Er wurde zur damaligen Mindeststrafe von 1 Jahr verurteilt. Dr. Hennig focht das Urteil mit der Sprungrevision an. Das Oberlandesgericht übernahm die Revisionsbegründung und hob das Urteil auf. Im neuen Anlauf am Amtsgericht gab es eine geringe Geldstrafe, die nicht ins Führungszeugnis eingetragen wird. Es wurde gemäß der Begründung die ganz alte Rechtslage von 2021 (Mindestmaß Geldstrafe, heute Mindestmaß 3 Monate Freiheitsstrafe) angewendet. Die Staatsanwaltschaft griff dieses Urteil mit der Berufung an um eine höhere Strafe zu erwirken. Dr. Hennig argumentiert umfassend am Landgericht, warum der staatsanwaltlichen Berufung der Erfolg zu versagen ist. Mit Erfolg. Die Staatsanwaltschaft nahm das Rechtsmittel zurück. Ein langer Kampf lohnt sich manchmal. Aus einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr wurde so eine geringe Geldstrafe.
04.06.2025 – Einstellung bei Tatverdacht der Vergewaltigung
04.06.2025
WO? Staatsanwaltschaft Stade
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht der Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine Schwägerin vergewaltigt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Stade konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht bestand und erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin anzumelden waren. Kern des Antrags war eine dezidierte aussagepsychologische Analyse, die auch die Staatsanwaltschaft überzeugte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten blieb ein öffentlicher Strafprozess erspart.
04.06.2025 – Einstellung beim Vorwurf Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften
04.06.2025
WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften
ERGEBNIS: Einstellung
03.06.2025 – Freiheit bei Tatvorwurf schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes
03.06.2025
WO? Landgericht Kiel
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes
ERGEBNIS: Bewährung; Freiheit erhalten
Ein langjähriges Verfahrensmärtyrium endete für den Mandanten mit der Freiheit. In der ersten Instanz wurde der Mandant wegen zweifachen schweren sexuellen Missbrauchs zu einer nicht bewährungsfähigen Haftstrafe von fast drei Jahren verurteilt und im Übrigen freigesprochen. In der zweiten Instanz übernahmen Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Prof. Dr. Sönke Gerhold. Sie zeigten auf, dass der Teilfreispruch zutreffend ist und im Übrigen nur ein minder schwerere Fall vorliegt. So konnte eine Bewährungsstrafe mit Gericht und Staatsanwaltschaft vereinbart werden. Das Ergebnis ist mittlerweile rechtskräftig.
03.06.2025 – Freispruch beim Vorwurf Vergewaltigung
03.06.2025
WO? Schöffengericht Mayen
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Vorwurf Vergewaltigung
ERGEBNIS: Freispruch
Strafverteidiger Ippolito konnte das Schöffengericht in Mayen in einer Aussage gegen Aussage Konstellation davon überzeugen, dass die belastende Aussage der Zeugin nicht glaubhaft ist. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe gefordert. Das Gericht ist allerdings dem Antrag von Strafverteidiger Ippolito gefolgt: Freispruch! Im Fall der Verurteilung hätte beim Vorwurf der Vergewaltigung eine Mindeststrafe von 2 Jahren gedroht. Da der Mandant Berufsbeamter gewesen ist, hätte er im Falle der Verurteilung zudem mit dem Verlust seiner Beamtenrechte rechnen müssen.
02.06.2025 – Einstellung bei Verdachts des sexuellen Missbrauch eines Kindes
02.06.2025
WO? Staatsanwaltschaft Lübeck
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Missbrauch eines Kindes
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, das Kind seiner ehemaligen Lebensgefährtin sexuell missbraucht zu haben. Mit einer umfassenden Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Dr. Hennig darstellen, dass bereits eine tatbestandliche Handlung durch das Kind nicht beschrieben wurde. Die Anzeigenerstattung war vielmehr Ergebnis autosuggestiver Prozesse der Mutter. Dies musste auch die Staatsanwaltschaft Lübeck einsehen und stellte das Verfahren antragsgemäß ein.
01.06.2025 – Kinderpornografie über „KiK“ versendet?
01.06.2025
WO? Staatsanwaltschaft Lübeck
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde Verbreitung und Besitz kinderpornografischer Inhalte vorgeworfen. Durch eine halbstaatliche amerikanische Organisation (NCMEC) wurde den Behörden mitgeteilt, dass er über den Messenger „KiK kinderpornografische Dateien hochgeladen und verschickt haben soll. Die IP-Adresse und die verknüpfte E-Mail-Adresse passten zwar zu unserem Mandanten, jedoch konnte Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht in einem gut begründeten Antrag ausführen, dass allein diese Verknüpfung für einen hinreichenden Tatverdacht nicht genügt. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.
30.05.2025 – Nach dem Tatvorwurf der Vergewaltigung: Verfahren wegen Beleidigung und Bedrohung wird ohne Auflage eingestellt
30.05.2025
WO? Amtsgericht in Nordrhein-Westfalen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Vergewaltigung (im Ermittlungsverfahren), Beleidigung, Bedrohung
ERGEBNIS: Einstellung ohne Auflage
Der Mandant sah sich im Ermittlungsverfahren mit dem Tatvorwurf der Vergewaltigung konfrontiert. In einer umfangreichen Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrech Oliver Moro, diverse Konstanzbrüche in den Schilderungen der Zeugin, die fehlende Plausibilität des behaupteten Tatgeschehens sowie die fehlende Glaubwürdigkeit der Zeugen aufzeigen. Die Staatsanwaltschaft folgte der Argumentation und stellte das Verfahren wegen Vergewaltigung mangels hinreichenden Tatverdachts ein. Sie klagte den Mandanten jedoch noch wegen Bedrohung und Beleidigung am Amtsgericht an. In der anschließenden Hauptverhandlung regte Rechtsanwalt Moro in einem Rechtsgespräch zu Beginn des Prozesses an, das Verfahren ohne Auflage einzustellen. Das Gericht und auch die Staatsanwaltschaft folgten dem Vorschlag und stellten das Verfahren ohne Auflage ein.
29.05.2025 – Verfahren wegen Besitz von Kinderpornografie: Bewährung trotz Vorstrafe und zweifacher Durchsuchung
29.05.2025
WO? Amtsgericht in Niedersachen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Besitz von Kinderpornografie
ERGEBNIS: Bewährungsstrafe
Dem vorbestraften Mandanten wurde laut Anklage zweifacher Besitz von Kinderpornografie vorgeworfen. Bei dem Mandanten wurde bei einer ersten Wohnungsdurchsuchung kinder- und jugendpornografisches Material sichergestellt. In einer sodann einige Monate erneut durchgeführten Wohnungsdurchsuchung wurde wiederum illegales Material sichergestellt. Auf den jeweils sichergestellten Datenträgern konnte laut Auswertebericht auch entsprechende Material gefunden werden. Angesichts dieser Ausgangslage ging es für die Verteidigung darum, die Freiheit des Mandanten zu erhalten. Nach dem Verlesen einer ausführlichen Einlassung führten die Verfahrensbeteiligten, auf Anregung von Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro, ein ausführliches Rechtsgespräch. Rechtsanwalt Moro wies insbesondere auf die in diesem Verfahren zugrunde zu legenden strafmilderdenden Aspekte hin. Insbesondere hatte der Mandant bereits eigeninitiativ einen Therapieplatz gefunden und eine beträchtliche Zahl an Therapiestunden durchgeführt. Das Gericht folgte der Anregung, eine Bewährungsstrafe zu verhängen. Die Verurteilung von knapp über einem Jahr Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Freiheit des reumütigen Mandanten, der sich bereits auf dem richtigen Weg befindet, konnte erhalten werden.
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Strafrecht
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich






