SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

04.09.2025 – Einstellung bei Vorwurf Sexueller Missbrauch von Kindern

04.09.2025

WO? Staatsanwaltschaft Bremen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, sich in Chatnachrichten mit anderen Nutzern über einen sexuellen Missbrauch von Kindern ausgetauscht zu haben. Hieraus resultierte auch der Verdacht, er habe an seiner Enkelin sexuelle Handlungen vorgenommen. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte in einer umfassenden Schutzschrift darlegen, dass der fragliche Account unserem Mandanten schon nicht zweifelfrei zuzuordnen war. Abgesehen davon ergaben sich keinerlei Hinweise für einen Realmissbrauch. Schließlich schied auch eine Strafbarkeit wegen des Verschaffens oder Herstellens kinderpornographischer Inhalte aus. Daraufhin stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren antragsgemäß ein.  

03.09.2025 – Einstellung bei Vorwurf der Vergewaltigung

03.09.2025

WO? Staatsanwaltschaft Verden
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde eine Vergewaltigung vorgeworfen. Er soll mit der Zeugin, mit der er seit längerer Zeit eine sexuelle Beziehung führte, regelmäßig gegen ihren Willen Geschlechtsverkehr gehabt haben. Strafverteidiger Grabitz konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass die Aussage der Zeugin unglaubhaft war. Sie zeigte eine erhebliche Inkonsistenz und Belastungstendenz. Von der ersten Aussage, die sie direkt nach der vermeintlichen Tat machte, bis zu ihrer zweiten Zeugenvernehmung steigerte die Zeugin ihre Vorwürfe fortlaufend und fügte jedes Mal Neues hinzu. Zudem verstrickte sie sich in Widersprüche bzgl. ihrer Angaben zu den vergangenen Taten. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.

02.09.2025 – Einstellung bei Tatverdacht des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen u.a.

02.09.2025

WO? Staatsanwaltschaft Siegen
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen sowie Besitzes von Jugendpornografie  
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, auf Snapchat eine 14-Jährige nach einem Sextreffen gefragt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Siegen konnte Rechtsanwalt Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen nicht besteht. Es bestanden bereits erhebliche Zweifel an einer Täterschaft des Mandanten. Zudem stellte der Chatverlauf in rechtlicher Hinsicht weder einen sexuellen Missbrauch dar, noch begründete er einen Verdacht auf den Besitz jugendpornographischer Inhalte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

02.09.2025 – Bewährung beim Vorwurf Sexueller Missbrauch von Kindern und Herstellen von Kinderpornografie

02.09.2025

WO? Schöffengericht Köln
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern und Herstellen von Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung

Die Staatsanwaltschaft Köln klagte den Mandanten wegen Herstellen von kinderpornografischen Inhalten sowie sexuellem Missbrauch von Kindern an. Vor dem Schöffengericht in Köln gelang es Strafverteidiger Ippolito anhand einer bildbezogenen Argumentation eine Verurteilung wegen Herstellen von Kinderpornografie zu verhindern. Hinsichtlich des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs von Kindern gelang es dem Strafverteidiger das Gericht von einer Versuchsstrafbarkeit zu überzeugen, so dass ein reduzierter Strafrahmen angesetzt werden konnte. Das Ergebnis: Bewährung und damit die Freiheit des Mandanten geschützt.

01.09.2025 – Einstellung bei Vergewaltigung

01.09.2025

WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde eine Vergewaltigung vorgeworfen. In einer umfassenden Schutzschrift konnte Strafverteidiger Grabitz darlegen, dass es an einem hinreichenden Tatverdacht fehlte. Die Aussage der Anzeigenerstatterin war nach aussagepsychologischen Maßstäben eindeutig unglaubhaft, da die Aussage nicht konstant und infolge von erheblicher Alkoholisierung äußerst lückenhaft war. Selbst bei Wahrunterstellung der Vorwürfe hätte das Verfahren eingestellt werden müssen, da unserem Mandanten kein Vorsatz in Bezug auf ein Handeln gegen den ausdrücklichen Willen der Anzeigenerstatterin nachzuweisen war. Die Staatsanwaltschaft folgte unserer Auffassung und stellte das Verfahren antragsgemäß ein.  

30.08.2025 – Einstellung beim Verdacht der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornographischer Inhalte

30.08.2025

WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornographischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine kinderpornographische Bilddatei auf Bing Image hochgeladen, und eine weitere Datei besessen zu haben. Außerdem soll er auf Knuddels unter falscher Identität eines jungen Mädchens mit einem Erwachsenen gechattet haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Münster konnte Rechtsanwalt Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus tatsächlichen sowie rechtlichen Gründen nicht besteht. Es bestanden bereits erhebliche Zweifel daran, dass es sich bei dem Täter um den Mandanten handelte. Darüber hinaus begründeten die Chatnachrichten in rechtlicher Hinsicht keine Strafbarkeit. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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