SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

01.10.2025 Geldstrafe beim Vorwurf der Freiheitsberaubung und des versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern

01.10.2025

WO? Landgericht Oldenburg
WER? Strafverteidiger Gotthardt
DELIKT: Freiheitsberaubung und versuchter sexueller Missbrauch von Kindern
ERGEBNIS: Geldstrafe

Unser Mandant wurde in erster Instanz wegen Freiheitsberaubung sowie versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten verurteilt. In der anschließenden Berufungsverhandlung konnte Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt das Gericht überzeugen, dass die Vorwürfe größtenteils haltlos waren. Das Ergebnis war eine geringe Geldstrafe, die nicht in das Führungszeugnis eingetragen wird. Sämtliche Sexualvorwürfe waren vom Tisch und der Mandant konnte mit einem sauberen Führungszeugnis und ohne Freiheitsstrafe das Gericht verlassen.

01.10.2025 Anklage verhindert beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern

01.10.2025

WO? Staatsanwaltschaft Hamburg  
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern
ERGEBNIS: Einstellung

Dem Mandanten, der als Erzieher bei einer KiTa arbeitet, wurde der sexuelle Missbrauch zum Nachteil eines vierjährigen Mädchens, das dieselbe KiTa besucht, vorgeworfen. Die Mutter der Zeugin behauptet, der Mandant habe ihre Tochter beim Toilettengang an dem Intimbereich geschlagen und Wischbewegungen gemacht. Die vierjährige Zeugin hingegen behauptet, der Mandant habe sie auf dem Flur gehauen. Am Abend habe die Anzeigenerstatterin Blutanhaftungen in der Unterhose ihrer Tochter festgestellt. Die darauffolgende Untersuchung der Zeugin habe keine Auffälligkeiten ergeben. Insgesamt fehlte es aufgrund der äußerst undetaillierten Aussagen der Zeugin an einem hinreichend konkretisierbaren Tatgeschehen. Im Übrigen wäre selbst bei Wahrunterstellung der Tatbestand nicht erfüllt gewesen. Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht konnte daher mittels einer ausführlichen Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass es an einem hinreichenden Tatverdacht fehlte und das Verfahren somit einzustellen war.  

30.09.2025 – Einstellung bei Tatverdacht der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes von Jugendpornografie

30.09.2025

WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes von Jugendpornografie
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem zum Zeitpunkt des Tatvorwurfes 20-jährigen Mandanten wurde vorgeworfen, ein  jugendpornografisches Video besessen zu haben. Dabei soll der Heranwachsende dieses Video auf einer Dropbox gespeichert haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Münster konnte Strafverteidiger Marcel Bartsch darlegen, dass dem bislang nicht vorbestrafte Mandanten eine solche Handlung nicht nachgewiesen werden kann. Kern des Antrags war eine ausführliche Auseinandersetzung mit der Tatsache, dass für eine Strafbarkeit eine bloße Meldung des NCMEC nicht ausreicht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

29.09.2025 – Einstellung bei Tatverdacht der Besitz von Kinderpornografie

29.09.2025

WO? Staatsanwaltschaft Flensburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Besitz von Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, im Besitz von kinderpornografischen Dateien gewesen zu sein. Der Schluss hierauf wurde aufgrund von Internetchats gezogen. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Flensburg konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

28.09.2025 – Einstellung beim Vorwurf der versuchten Vergewaltigung

28.09.2025

WO? Staatsanwaltschaft Verden
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht der versuchten Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem heranwachsenden Mandanten wurde versuchte Vergewaltigung vorgeworfen. Er soll eine Jugendliche bei einem Date unangemessen an ihren Brüsten berührt und geküsst und in sie einzudringen versucht haben. In einem gut begründeten Antrag konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz darlegen, dass die Jugendliche sich derart widersprüchlich verhalten hatte, dass der Mandant von einem Einverständnis zu körperlicher Nähe ausgehen durfte. Zudem war die Jugendliche durchgehend bekleidet und der Mandant lies freiwillig von ihr ab. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren antragsgemäß ein.  

27.09.2025 – Einstellung beim Vorwurf des mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Kranken und Hilfsbedürftigen

27.09.2025

WO? Staatsanwaltschaft Potsdam
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kranken und Hilfsbedürftigen
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde mehrfacher sexueller Missbrauch von Kranken und Hilfsbedürftigen vorgeworfen. Er soll drei Frauen in einem Pflegeheim an den Brüsten und im Intimbereich berührt haben. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass hinsichtlich des Tatvorwurfes kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten besteht, da die Aussagen unglaubhaft waren und keinerlei Anhaltpunkte für eine sexuell motivierte Handlung unseres Mandanten vorlagen. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

26.09.2025 – Einstellung bei Tatverdacht wegen sexueller Belästigung

26.09.2025

WO? Staatsanwaltschaft Düsseldorf
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine flüchtige Bekannte, für die er romantisches Interesse empfand, sexuell belästigt zu haben. In einer ausführlich begründeten Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf legte Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig dar, dass bereits aus rechtlichen Gründen kein hinreichender Tatverdacht besteht. Kern des Antrags war, dass das in Rede stehende Verhalten weder objektiv als sexuell belästigend einzuordnen ist noch aus der Situation oder dem Verhalten der Anzeigenerstatterin für den Mandanten erkennbar war, dass dieses Verhalten unerwünscht war. Ein vorsätzliches Handeln lässt sich somit nicht feststellen. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. 

25.09.2025 – Einstellung beim Verdacht der exhibitionistischen Handlungen

25.09.2025

WO? Staatsanwaltschaft Lübeck 
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Exhibitionismus
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurden exhibitionistische Handlungen vorgeworfen. Hintergrund war, dass unser Mandant angeblich beim Onanieren in seinem Auto beobachtet wurde. Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass eine Täterschaft unseres Mandanten nicht nachweisbar und das behauptete Verhalten zugleich aus Rechtsgründen nicht strafbar ist. Das Verfahren wurde eingestellt.   

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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