AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Sexueller Missbrauch

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Sexueller Missbrauch

24.03.2025 – Einstellung bei Vorwurf Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, Besitz jugendpornographischer Inhalte

24.03.2025

WO? Staatsanwaltschaft Kiel
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, Besitz jugendpornographischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen und Besitz jugendpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll einer anderen Person in einem privaten Chatverlauf davon berichtet haben, dass er Geschlechtsverkehr mit seiner minderjährigen Tochter gehabt habe. Darüberhinaus soll er im Besitz jugendpornographischen Inhalten gewesen sein. Der Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht konnte in einem gut begründeten Antrag darlegen, dass sich der Tatbestand des Missbrauchs von Schutzbefohlenen nicht erhärtet hat, da die Hauptzeugin die Vorwürfe verneint hat. Zudem ist der Besitz jugendpornographischer Inhalte nicht gegeben, weil auf subjektiver Ebene kein Besitzwille vorliegt. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

17.03.2025 – Freispruch beim Vorwurf Sexueller Missbrauch eines Kindes

17.03.2025

WO? Amtsgericht Mönchengladbach
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Sexueller Missbrauch eines Kindes
ERGEBNIS: Freispruch

Die Staatsanwaltschaft hatte unserem Mandanten den sexuellen Missbrauch eines Kindes vorgeworfen. Vor mehr als fünf Jahren sollte er ein damals elfjähriges Kind zwischen dessen Beinen angefasst haben. Rechtsanwalt Grabitz hatte bereits im Ermittlungsverfahren auf zahlreiche Auffälligkeiten in der Aussage des Kindes hingewiesen. Insbesondere war ungewöhnlich, dass die Vorwürfe von dem Kind mit zunehmendem Zeitablauf immer stärker zugespitzt wurden. Auch die Aussageentstehung deutete auf einen suggestiven Sog hin. Die Bedenken der Verteidigung veranlassten das Gericht im Zwischenverfahren dazu, ein aussagepsychologisches Gutachten einzuholen. In der Hauptverhandlung teilte die Gutachterin die bereits von Herrn Grabitz aufgeworfenen Bedenken. Das Gericht schloss sich dem Gutachten nach eigener Prüfung an und sprach den Angeklagten frei.

06.03.2025 – Freispruch beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern

06.03.2025

WO? Amtsgericht Uelzen
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern
ERGEBNIS: Freispruch

Unserem zum Tatzeitpunkt heranwachsenden Mandanten wurde ein nach alter Gesetzeslage als sexueller Missbrauch von Kindern strafbares Verhalten vorgeworfen. Er soll über Instagram und Snapchat Kontakt zu einem Kind aufgenommen haben, um in sexualisierter Weise auf dieses einzuwirken. Strafverteidiger Bartsch gelang es darzulegen, dass die Accounts des Mandanten zum besagten Zeitpunkt gehackt worden waren. Im Rahmen der Beweisaufnahme konnte zudem herausgearbeitet werden, dass auch rechtliche Gründe gegen eine Tatbestandsverwirklichung sprachen. Das vorsätzliche Einwirken auf ein Kind war – unabhängig von der Täterschaft – nicht erkennbar. Im Ergebnis erfolgte ein Freispruch aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen.

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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