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AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Sexueller Missbrauch

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Sexueller Missbrauch

01.08.2025 – Freispruch vom Vorwurf der Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern

01.08.2025

WO? Amtsgericht Münster
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: § 176b Abs. 1 und Abs. 3 StGB 
ERGEBNIS: Freispruch

Die Staatsanwaltschaft hatte unserem Mandanten vorgeworfen, er hätte zur Vorbereitung eines sexuellen Missbrauchs auf ein Kind versucht einzuwirken. Mit Hilfe einer Einlassung auf der einen und einer Erklärung gem. § 257 Abs. 2 StPO auf der anderen Seite konnte Rechtsanwalt Grabitz einen Freispruch erzielen. Denn er konnte das Gericht und die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass das in der Norm genannte Tatbestandsmerkmal des Einwirkens eine höhere Intensität voraussetzt als schlichte Kommunikation mit einem Kind. Auf diesem Wege konnte die Verhängung einer Bewährungsstrafe verhindert werden. Der Mandant hat nun einen Kostenerstattungsanspruch gegen die Staatskasse. 

28.06.2025 – Einstellung bei Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern

28.06.2025

WO? Staatsanwaltschaft Düsseldorf
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine jüngeren Geschwister sowie die Tochter seines Bruders in deren Kindheit sexuell missbraucht zu haben. Mit einer umfassenden Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Albrecht zunächst die Glaubhaftigkeit der belastenden Aussagen in Zweifel ziehen. Die Belastungszeugen konnten sich weder an Tatzeitpunkt noch Tatzeitraum erinnern. Auch ihre übrigen Angaben waren undetailliert und unplausibel. Offensichtlich beruhten die Aussagen auf gegenseitiger sowie fremdsuggestiver Einflussnahme. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf folgte dieser Auffassung und stellte das Verfahren antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts ein. 

22.06.2025 – Einstellung bei Verdacht des sexuellen Missbrauchs einer Jugendlichen gegen Entgelt

22.06.2025

WO? Staatsanwaltschaft Dresden
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: sexueller Missbrauch einer Jugendlichen gegen Entgelt
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen sexuellen Kontakt zu einer Minderjährigen gegen Entgelt gehabt zu haben. Mit einer umfassenden Schutzschrift konnte Strafverteidiger Bartsch darstellen, dass zunächst bereits Zweifel an einer Täterschaft unseres Mandanten bestanden. Darüber hinaus war das junge Alter der Belastungszeugin auch nicht erkennbar. So gab sie an, sie sei bereits über 18 Jahre. Auch anhand ihres weiteren Verhaltens und äußeren Erscheinungsbild, konnte diese Behauptung nicht als falsch erkannt werden. Selbst bei Wahrunterstellung handelte unser Mandant somit nicht vorsätzlich. Die Staatsanwaltschaft Dresden folgte dieser Auffassung und stellte das Verfahren antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts ein. 

Themenübersicht Sexualstrafrecht


Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 12 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Siegel FAZ
Siegel FAZ
 
Franziska Mayer

Fachanwältin für Strafrecht

Christoph Grabitz

Fachanwalt für Strafrecht

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