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AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Sexueller Missbrauch

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Sexueller Missbrauch

28.01.2026 Einstellung beim Verdacht sexueller Missbrauch

28.01.2026

WO? Staatsanwaltschaft Wuppertal
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Sexueller Missbrauch
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde sexueller Missbrauch eines Kindes vorgeworfen. Er soll seiner zu diesem Zeitpunkt 12-jährige Nachbarin mehrfach an den Oberschenkel gegriffen und seine Hand gehalten habe. Die Nachbarin hat ein Video aufgenommen. Rechtsanwalt Christoph Grabitz konnte mithilfe einer ausführlichen Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass das Berühren des Oberschenkels und der Hand keine sexuelle Handlung darstellt und im Übrigen ein deutliche suggestive Einflussnahme der Eltern erkennbar ist. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. 

24.01.2026 Einstellung beim Vorwurf des schweren Kindesmissbrauchs

24.01.2026

WO? Staatsanwaltschaft Bochum
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern 
ERGEBNIS: Einstellung

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, an mehreren Kindern in einer Kindertagesstätte sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben. Anlass dieser Behauptungen war, dass die Mütter der Kinder mitbekommen hatten, dass gegen unseren Mandanten ein Verfahren wegen des Besitzes kinderpornografischer Dateien lief. Ab diesem Moment wurde die Unschuldsvermutung in ihr Gegenteil verkehrt und aus alltäglichen Handlungen Missbrauchshandlungen durch meinen Mandanten gemacht. Diese Behauptungen konnten sich nicht zu einem hinreichenden Tatverdacht erhärten. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren antragsgemäß ein. 

22.01.2026 Einstellung bei Verdacht des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern

22.01.2026

WO? Staatsanwaltschaft Kleve
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern 
ERGEBNIS: Einstellung

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, das Kind einer befreundeten Familie in seinem Caravan auf einem Campingplatz schwer sexuell missbraucht zu haben. Auffällig war, dass sich das Kind im Kerngeschehen erheblich widersprach. Ihren Freunden berichtete sie anderes als der Vernehmungsbeamtin. Nicht einmal der genaue Tatzeitpunkt bzw. konkrete Tathandlungen ließen sich festmachen. Die Verteidigung führte eine ausführliche Aussageanalyse durch und konnte vor allem auto- und fremdsuggestive Einflüsse in der Entstehungsgeschichte der Aussage der Belastungszeugin aufdecken, die entweder als sog. Scheinerinnerungen ein Motiv für die belastende Aussage liefern oder der Zeugin das Gefühl gaben durch gruppendynamische und institutionelle Prozesse “keinen Weg zurück” mehr zu finden. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren antragsgemäß ein. 

12.12.2025 Einstellung bei Tatverdacht des versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind und der versuchten Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern

12.12.2025

WO? Staatsanwaltschaft Lübeck
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht des versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind und der versuchten Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern 
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandantewurden der versuchte sexuelle Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind und die versuchte Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern vorgeworfen. Er soll mit dem Fake-Profil eines zwölfjährigen Mädchens gechattet haben, hinter dem sich in Wirklichkeit der erwachsene Anzeigeerstatter verbarg. Dabei soll er infolge seines diesbezüglichen Irrtums sexuelle Annäherungsversuche unternommen haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Lübeck konnte Rechtsanwalt und Strafverteidiger Marcel Bartsch darlegen, dass kein hinreichender Tatverdacht bestand. Die Täterschaft unseres Mandanten war schon nicht hinreichend wahrscheinlich. Zudem schied ein Tatentschluss aus rechtlichen Gründen aus: Aus dem Inhalt der Chatnachrichten ergaben sich weder Anhaltspunkte für den Versuch, das „Kind“ zu sexuellen Handlungen zu motivieren, noch für den Versuch einer Einwirkung mit einem pornografischen Inhalt. Die Staatsanwaltschaft folgte dieser Wertung und stellte das Strafverfahren antragsgemäß ein.  

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
Dr. Jonas Hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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