{

Exzellenz & Expertise

Wir sind nicht nur Fachanwälte für Strafrecht – wir bilden auch die Fachanwälte von morgen im Sexualstrafrecht aus.

AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Kinder- und Jugendpornografie

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Kinder- und Jugendpornografie

16.11.2025 Einstellung beim Vorwurf des Besitzes und Sichverschaffens kinder- und jugendpornografischer Inhalte

16.11.2025

WO? Staatsanwaltschaft München I
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Besitz und Sichverschaffen kinder– und jugendpornografischer Inhalte  
ERGEBNIS: Teilfreispruch

Unserem zur vermeintlichen Tatzeit 14-jährigen Mandanten wurde vorgeworfen sich über WhatsApp von einer anderen Person kinder- und jugendpornographische Inhalte verschafft und diese besessen zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft München I konnte Strafverteidiger Marcel Bartsch darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen nicht besteht. Es war bereits nicht ersichtlich, dass der Mandant tatsächlich Teilnehmer des Chats gewesen ist. Jedenfalls wurde der Mandant Opfer eines manipulativen Vorgehens eines wegen Besitzes von kinderpornographischen Inhalten gesondert verfolgten Erwachsenen. Dieser gab sich in dem Chat als Jugendlicher aus und versuchte den Mandanten zum Übersenden von inkriminierten Dateien zu überzeugen. Unser Mandant ging bei den erhaltenen Dateien davon aus, diese zeigen seinen vermeintlich jugendlichen Chatpartner. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.  

11.11.2025 Einstellung bei Anklage mit über 3000 Kinderpornos

11.11.2025

WO? Amtsgericht Kiel
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Besitz kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig hat am Amtsgericht Kiel einen Mandanten verteidigt, dem der Besitz von über 3000 Kinderpornos vorgeworfen wurde. Was viele nicht wissen: Die meisten Menschen, die mit Kinderpornos in Kontakt kommen sind nicht pädophil und kommen vielfach unfreiwillig und über legalen Pornokonsum mit inkriminierten Dateien in Kontakt. Dr. Hennig konnte mittels technischer Analyse des Speicherorts darlegen, dass für den Großteil ein Besitzwille nicht nachzuweisen ist. Im Übrigen zeigte sich der Mandant einsichtig. So konnte eine Einstellung gegen Auflage erreicht werden. Dies ist bei dieser Bildanzahl in aller Regel nicht möglich. Es erfolgt keine Eintragung im Vorstrafenregister oder Führungszeugnis.

11.11.2025 Verfahrenseinstellung beim Vorwurf der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte

11.11.2025

WO? Amtsgericht Cloppenburg
WER? Strafverteidiger Gotthardt
DELIKT: Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde die Verbreitung kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Besonders brisant war, dass der Mandant bereits einschlägig vorbestraft war. Die Freiheit des Mandanten stand auf Messers Schneide. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt konnte nicht nur den drohenden Bewährungswiderruf abwenden, sondern das aktuelle Verfahren sogar zur Einstellung bringen. Eine Verurteilung mit all ihren Folgen blieb unserem Mandanten erspart.

07.11.2025 Einstellung bei Tatverdacht des Besitzes kinder- und jugenpornografischer Inhalte

07.11.2025

WO? Staatsanwaltschaft Düsseldorf
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, kinder- und jugendpornografische Video- und Bilddateien bei Dropbox hochgeladen zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf konnte Strafverteidiger Grabitz darlegen, dass kein hinreichender Tatverdacht wegen des Besitzes kinderpornographischer Inhalte anzunehmen war. Im Hinblick auf die wenigen vorgefundenen jugendpornographischen Inhalte folgte die Staatsanwaltschaft dem Antrag und stellte das Verfahren nach Zahlung einer geringfügigen Geldauflage endgültig ein. Dem Mandanten ist so eine öffentliche Hauptverhandlung erspart geblieben. 

04.11.2025 1 Jahr und 6 Monate Freiheitsstrafe m.B. wegen Besitzes kinderpornografischer Schriften und Besitz einer Sexpuppe mit kindlichem Erscheinungsbild

04.11.2025

WO? Amtsgericht Ludwigsburg
WER? Strafverteidigerin Gieren
DELIKT: Besitz kinderpornografischer Schriften, Besitz einer Sexpuppe mit kindlichem Erscheinungsbild
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, kinderpornografische Schriften und eine Sexpuppe mit kindlichem Erscheinungsbild besessen zu haben.  Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung. Rechtsanwältin Jana Gieren konnte für den Mandanten eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, erreichen. Dies trotz vier zum Teil einschlägigen Voreintragungen.

28.10.2025 Einstellung nach Anklage wegen Besitz kinderpornografischer Schriften

28.10.2025

WO? Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein
WER? Strafverteidiger
DELIKT: Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung

Defensio Strafverteidiger konnten in der Hauptverhandlung am Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen erreichen. Im Fall einer Verurteilung war mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe auf Bewährung zu rechnen gewesen. Beides wäre im Führungszeugnis eingetragen worden und hätte auf Jahre für erhebliche Probleme bei der Berufswahl gesorgt. Durch das Schaffen zahlreicher Strafmilderungsgründe in der Zeit bis zur Hauptverhandlung konnten Gericht und Staatsanwaltschaft überzeugt werden, das Verfahren gegen Auflagen einzustellen. Ergebnis: Keine Vorstrafe, kein Eintrag im Führungszeugnis.

27.10.2025 Einstellung bei Tatverdacht der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte

27.10.2025

WO? Staatsanwaltschaft Aurich
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, kinderpornografische Inhalte bei YouTube hochgeladen zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Mosbach konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht nicht besteht. Es fehlte schon an einer nachweisbaren Täterschaft unseres Mandanten. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. 

26.10.2025 Einstellung bei Tatverdacht Verbreitung und Besitz kinderpornografischer Inhalte

25.10.2025

WO? Staatsanwaltschaft Flensburg 
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verbreitung und Besitz kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Unserer Mandantin wurde Verbreitung und Besitz kinderpornografischer Inhalte vorgeworfen. Sie soll über WhatsApp eine inkriminierte Bilddatei verschickt oder erhalten haben. Einzige Ermittlungsergebnisse waren die Zuordnung einer IP-Adresse, sowie einer Handynummer. Eine Durchsuchung erfolgte nicht, entsprechende Dateien konnten entsprechend nicht gefunden werden. In einer ausführlichen Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Grabitz die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass mehrere Personen auf das Gerät zugreifen konnten. Somit konnte jeder dieser Personen auch gehandelt haben. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. 

Themenübersicht Sexualstrafrecht


Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 12 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Siegel FAZ
Siegel FAZ
Franziska Mayer

Fachanwältin für Strafrecht

Christoph Grabitz

Fachanwalt für Strafrecht

Aktuelle Erfolge

Was Mandanten

über uns sagen