Kinder- und Jugendpornografie
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Kinder- und Jugendpornografie
12.05.2025 Einstellung bei Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
12.05.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
12.05.2025 – Verfahren wegen Kinderpornographie – Eingestellt nach 20 Minuten
12.05.2025
WO? Amtsgericht in Niedersachsen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Besitz und Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie
ERGEBNIS: Einstellung gegen Beratungsgespräche
Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro verteidigte einen sehr jungen Mandanten im Jugendstrafrecht, der sich mit einer Anklage konfrontiert sah, in der ihm das Verbreiten und der Besitz von Kinder- und Jugendpornografie vorgeworfen wurde. Die Verteidigung regte zu Prozessbeginn ein Rechtsgespräch an. Zuvor verlass der Mandant eine ausführliche Stellungnahme, in der er insbesondere zu den Hintergründen der Taten ausführte. Rechtsanwalt Moro verwies in dem Rechtsgespräch auf die geringe Bildanzahl und die lange Verfahrensdauer, sodass die Verfahrensbeteiligten letztlich übereinkamen das Verfahren gegen die Auflage die bereits begonnenen Beratungsgespräche fortzuführen. Der Mandant war erleichtert.
09.05.2025 Einstellung bei sexueller Übergriff und Besitz kinderpornografischer Inhalte
09.05.2025
WO? Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Sexueller Übergriff und Besitz kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
08.05.2025 – Einstellung beim Vorwurf des Versendens von sog. „Dick-Pics“
08.05.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT:Verbreitung pornographischer Inhalte an Personen unter 18 Jahren
ERGEBNIS: Einstellung
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, absichtlich ein sog. „Dick-Pic“ an eine minderjährige Person über Snapchat verschickt zu haben. Rechtsanwalt Grabitz konnte im Rahmen eines detaillierten und gut begründeten Antrags darlegen, dass der Mandant nicht wusste, dass sein Chat-Partner minderjährig war und der Mandant sich nicht bewusst war, dass das Versenden überhaupt strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.
08.05.2025 – Einstellung bei Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
08.05.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
05.05.2025 – Einstellung bei Tatverdacht des Besitzes kinder- und jugendpornographischer Inhalte
05.05.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verdachts des Besitzes kinder- und jugendpornographischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, in einer WhatsApp-Gruppe inkriminierte Bilder ausgetauscht zu haben. In einer umfassenden Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft Hannover konnte Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro darlegen, dass die zwei gefundenen Bilder aufgrund unklaren Alters der abgebildeten Personen keine strafrechtliche Relevanz hatten. Zudem ergaben die sichergestellten Geräte keine weiteren belastbaren Beweise. Das Verfahren wurde daher antragsgemäß gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Eine Eintragung im Führungszeugnis erfolgt nicht; dem Mandanten bleibt ein belastendes Strafverfahren erspart.
05.05.2025 – Einstellung bei Verbreitung pornografischer Inhalte
05.05.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verbreitung pornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
05.05.2025 Einstellung bei Verbreitung pornografischer Inhalte und sexuelle Belästigung
05.05.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hanau
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verbreitung pornografischer Inhalte, sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
05.05.2025 – Bewährung beim Vorwurf Kinderpornografie und Jugendpornografie
05.05.2025
WO? Amtsgericht Langen (Hessen)
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Besitz und Verbreitung von Jugendpornografie, Besitz von Kinderpornografie
ERGEBNIS: Bewährung, Freiheit konnte erhalten bleiben
Der Mandanten wurde wegen Verbreitens und Besitzes von Jugendpornografie sowie Besitzes von Kinderpornografie angeklagt. Trotz der Vielzahl der Dateien konnte Strafverteidiger Ippolito zahlreiche Strafmilderungsgründe in das Verfahren einführen. Hierdurch wurde das Gericht überzeugt, eine Bewährungsstrafe auszusprechen. Die Freiheit des Mandanten wurde erhalten!
02.05.2025 Einstellung bei Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften
02.05.2025
WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften
ERGEBNIS: Einstellung
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Strafrecht
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich






