Kinder- und Jugendpornografie
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Kinder- und Jugendpornografie
06.06.2025 – Einstellung bei Tatverdacht des Besitzes von Kinderpornografie
06.06.2025
WO? Staatsanwaltschaft Dortmund
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde die Mitgliedschaft in einem Darknet-Forum, das dem Austausch kinderpornografischen Materials dient, vorgeworfen. Er soll zudem im Besitz kinderpornografischen Material gewesen sein. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Dortmund konnte Rechtsanwalt Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht nicht besteht. Es war schon nicht davon auszugehen, dass es sich bei dem Mandanten um den gesuchten Nutzer des Darknet-Forums handelte. Darüber hinaus standen rechtliche Gesichtspunkte einem Besitz von Kinderpornographie entgegen. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
05.06.2025 – Geldstrafe statt ein Jahr Freiheitsstrafe – Kampf bei Vorwurf Pädo-Hunter
05.06.2025
WO? Landgericht Lüneburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Kinderpornografie
ERGEBNIS: Geldstrafe
Der Mandant hatte sein Handy freiwillig bei der Polizei abgegeben, da ihm in Chatforen Kinderpornografie geschickt wurde. Er hatte sich als sog. Pädo-Hunter betätigt. Er hat nicht gewusst, dass der Besitz von Kinderpornografie auch strafbar ist, wenn dieser Besitz eigentlich der Überführung von Menschen mit pädophilem Interesse dient. Er wurde zur damaligen Mindeststrafe von 1 Jahr verurteilt. Dr. Hennig focht das Urteil mit der Sprungrevision an. Das Oberlandesgericht übernahm die Revisionsbegründung und hob das Urteil auf. Im neuen Anlauf am Amtsgericht gab es eine geringe Geldstrafe, die nicht ins Führungszeugnis eingetragen wird. Es wurde gemäß der Begründung die ganz alte Rechtslage von 2021 (Mindestmaß Geldstrafe, heute Mindestmaß 3 Monate Freiheitsstrafe) angewendet. Die Staatsanwaltschaft griff dieses Urteil mit der Berufung an um eine höhere Strafe zu erwirken. Dr. Hennig argumentiert umfassend am Landgericht, warum der staatsanwaltlichen Berufung der Erfolg zu versagen ist. Mit Erfolg. Die Staatsanwaltschaft nahm das Rechtsmittel zurück. Ein langer Kampf lohnt sich manchmal. Aus einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr wurde so eine geringe Geldstrafe.
04.06.2025 – Einstellung beim Vorwurf Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften
04.06.2025
WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften
ERGEBNIS: Einstellung
01.06.2025 – Kinderpornografie über „KiK“ versendet?
01.06.2025
WO? Staatsanwaltschaft Lübeck
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde Verbreitung und Besitz kinderpornografischer Inhalte vorgeworfen. Durch eine halbstaatliche amerikanische Organisation (NCMEC) wurde den Behörden mitgeteilt, dass er über den Messenger „KiK kinderpornografische Dateien hochgeladen und verschickt haben soll. Die IP-Adresse und die verknüpfte E-Mail-Adresse passten zwar zu unserem Mandanten, jedoch konnte Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht in einem gut begründeten Antrag ausführen, dass allein diese Verknüpfung für einen hinreichenden Tatverdacht nicht genügt. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.
29.05.2025 – Verfahren wegen Besitz von Kinderpornografie: Bewährung trotz Vorstrafe und zweifacher Durchsuchung
29.05.2025
WO? Amtsgericht in Niedersachen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Besitz von Kinderpornografie
ERGEBNIS: Bewährungsstrafe
Dem vorbestraften Mandanten wurde laut Anklage zweifacher Besitz von Kinderpornografie vorgeworfen. Bei dem Mandanten wurde bei einer ersten Wohnungsdurchsuchung kinder- und jugendpornografisches Material sichergestellt. In einer sodann einige Monate erneut durchgeführten Wohnungsdurchsuchung wurde wiederum illegales Material sichergestellt. Auf den jeweils sichergestellten Datenträgern konnte laut Auswertebericht auch entsprechende Material gefunden werden. Angesichts dieser Ausgangslage ging es für die Verteidigung darum, die Freiheit des Mandanten zu erhalten. Nach dem Verlesen einer ausführlichen Einlassung führten die Verfahrensbeteiligten, auf Anregung von Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro, ein ausführliches Rechtsgespräch. Rechtsanwalt Moro wies insbesondere auf die in diesem Verfahren zugrunde zu legenden strafmilderdenden Aspekte hin. Insbesondere hatte der Mandant bereits eigeninitiativ einen Therapieplatz gefunden und eine beträchtliche Zahl an Therapiestunden durchgeführt. Das Gericht folgte der Anregung, eine Bewährungsstrafe zu verhängen. Die Verurteilung von knapp über einem Jahr Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Freiheit des reumütigen Mandanten, der sich bereits auf dem richtigen Weg befindet, konnte erhalten werden.
28.05.2025 – Bewährung beim Vorwurf Kinderpornografie
28.05.2025
WO? Amtsgericht Dülmen
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Vorwurf Kinderpornografie
ERGEBNIS: Bewährung; Freiheit erhalten
Der Mandant wurde wegen Verbreitung und Besitzes von Kinderpornografie angeklagt. Trotz der Vielzahl der Dateien konnte Strafverteidiger Ippolito zahlreiche Strafmilderungsründe in das Verfahren einbringen. Das Gericht sprach aufgrund dessen eine Bewährungsstrafe aus. Die Freiheit des Mandanten konnte erhalten bleiben.
25.05.2025 – Verfahren wegen Besitz von Kinderpornografie nach Rechtsgespräch einstellt
25.05.2025
WO? Amtsgericht in Niedersachen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Besitz und Besitzverschaffen von Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung gegen Auflage Fortführung der Beratungsgespräche
Dem jugendlichen Mandanten wurde vorgeworfen Kinder- und Jugendpornografie besessen zu haben sowie anderen den Besitz verschafft zu haben. Es fand eine Wohnungsdurchsuchung bei dem Mandanten statt. Auf den sichergestellten Datenträgern konnte laut Auswertebericht entsprechendes Material gefunden werden. Direkt zu Beginn der Hauptverhandlung regte Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro an, das Verfahren gegen die Auflage, die bereits begonnenen Beratungsgespräche fortzuführen, einzustellen. Das Gericht und die Staatsanwaltschaft folgten der Verteidigung. Der Mandant hatte sich bereits eigeninitiativ um Beratungsgespräche gekümmert. Alle Verfahrensbeteiligten waren sich einig, dass er sich bereits auf dem richtigen Weg befindet, den er nunmehr fortführt.
16.05.2025 – Einstellung bei Verbreitung pornografischer Schriften
16.05.2025
WO? Staatsanwaltschaft Lübeck
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verbreitung pornografischer Schriften
ERGEBNIS: Einstellung
14.05.2025 Einstellung bei Besitz kinderpornografischer Inhalte
14.05.2025
WO? Staatsanwaltschaft Arnsberg
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Besitz kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
14.05. Einstellung bei Verbreitung pornografischer Inhalte
14.05.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verbreitung pornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Strafrecht
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich






