AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Kinder- und Jugendpornografie

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Kinder- und Jugendpornografie

06.06.2025 – Einstellung bei Tatverdacht des Besitzes von Kinderpornografie

06.06.2025

WO? Staatsanwaltschaft Dortmund
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde die Mitgliedschaft in einem Darknet-Forum, das dem Austausch kinderpornografischen Materials dient, vorgeworfen. Er soll zudem im Besitz kinderpornografischen Material gewesen sein. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Dortmund konnte Rechtsanwalt Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht nicht besteht. Es war schon nicht davon auszugehen, dass es sich bei dem Mandanten um den gesuchten Nutzer des Darknet-Forums handelte. Darüber hinaus standen rechtliche Gesichtspunkte einem Besitz von Kinderpornographie entgegen. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

05.06.2025 – Geldstrafe statt ein Jahr Freiheitsstrafe – Kampf bei Vorwurf Pädo-Hunter

05.06.2025

WO? Landgericht Lüneburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Kinderpornografie
ERGEBNIS: Geldstrafe

Der Mandant hatte sein Handy freiwillig bei der Polizei abgegeben, da ihm in Chatforen Kinderpornografie geschickt wurde. Er hatte sich als sog. Pädo-Hunter betätigt. Er hat nicht gewusst, dass der Besitz von Kinderpornografie auch strafbar ist, wenn dieser Besitz eigentlich der Überführung von Menschen mit pädophilem Interesse dient. Er wurde zur damaligen Mindeststrafe von 1 Jahr verurteilt. Dr. Hennig focht das Urteil mit der Sprungrevision an. Das Oberlandesgericht übernahm die Revisionsbegründung und hob das Urteil auf. Im neuen Anlauf am Amtsgericht gab es eine geringe Geldstrafe, die nicht ins Führungszeugnis eingetragen wird. Es wurde gemäß der Begründung die ganz alte Rechtslage von 2021 (Mindestmaß Geldstrafe, heute Mindestmaß 3 Monate Freiheitsstrafe) angewendet. Die Staatsanwaltschaft griff dieses Urteil mit der Berufung an um eine höhere Strafe zu erwirken. Dr. Hennig argumentiert umfassend am Landgericht, warum der staatsanwaltlichen Berufung der Erfolg zu versagen ist. Mit Erfolg. Die Staatsanwaltschaft nahm das Rechtsmittel zurück. Ein langer Kampf lohnt sich manchmal. Aus einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr wurde so eine geringe Geldstrafe.

01.06.2025 – Kinderpornografie über „KiK“ versendet?

01.06.2025

WO? Staatsanwaltschaft Lübeck 
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde Verbreitung und Besitz kinderpornografischer Inhalte vorgeworfen. Durch eine halbstaatliche amerikanische Organisation (NCMEC) wurde den Behörden mitgeteilt, dass er über den Messenger „KiK kinderpornografische Dateien hochgeladen und verschickt haben soll. Die IP-Adresse und die verknüpfte E-Mail-Adresse passten zwar zu unserem Mandanten, jedoch konnte Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht in einem gut begründeten Antrag ausführen, dass allein diese Verknüpfung für einen hinreichenden Tatverdacht nicht genügt. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.

29.05.2025 – Verfahren wegen Besitz von Kinderpornografie: Bewährung trotz Vorstrafe und zweifacher Durchsuchung

29.05.2025

WO? Amtsgericht in Niedersachen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Besitz von Kinderpornografie
ERGEBNIS: Bewährungsstrafe

Dem vorbestraften Mandanten wurde laut Anklage zweifacher Besitz von Kinderpornografie vorgeworfen. Bei dem Mandanten wurde bei einer ersten Wohnungsdurchsuchung kinder- und jugendpornografisches Material sichergestellt. In einer sodann einige Monate erneut durchgeführten Wohnungsdurchsuchung wurde wiederum illegales Material sichergestellt. Auf den jeweils sichergestellten Datenträgern konnte laut Auswertebericht auch entsprechende Material gefunden werden. Angesichts dieser Ausgangslage ging es für die Verteidigung darum, die Freiheit des Mandanten zu erhalten. Nach dem Verlesen einer ausführlichen Einlassung führten die Verfahrensbeteiligten, auf Anregung von Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro, ein ausführliches Rechtsgespräch. Rechtsanwalt Moro wies insbesondere auf die in diesem Verfahren zugrunde zu legenden strafmilderdenden Aspekte hin. Insbesondere hatte der Mandant bereits eigeninitiativ einen Therapieplatz gefunden und eine beträchtliche Zahl an Therapiestunden durchgeführt. Das Gericht folgte der Anregung, eine Bewährungsstrafe zu verhängen. Die Verurteilung von knapp über einem Jahr Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Freiheit des reumütigen Mandanten, der sich bereits auf dem richtigen Weg befindet, konnte erhalten werden.

28.05.2025 – Bewährung beim Vorwurf Kinderpornografie

28.05.2025

WO? Amtsgericht Dülmen
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Vorwurf Kinderpornografie
ERGEBNIS: Bewährung; Freiheit erhalten

Der Mandant wurde wegen Verbreitung und Besitzes von Kinderpornografie angeklagt. Trotz der Vielzahl der Dateien konnte Strafverteidiger Ippolito zahlreiche Strafmilderungsründe in das Verfahren einbringen. Das Gericht sprach aufgrund dessen eine Bewährungsstrafe aus. Die Freiheit des Mandanten konnte erhalten bleiben.

25.05.2025 – Verfahren wegen Besitz von Kinderpornografie nach Rechtsgespräch einstellt

25.05.2025

WO? Amtsgericht in Niedersachen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Besitz und Besitzverschaffen von Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung gegen Auflage Fortführung der Beratungsgespräche 

Dem jugendlichen Mandanten wurde vorgeworfen Kinder- und Jugendpornografie besessen zu haben sowie anderen den Besitz verschafft zu haben. Es fand eine Wohnungsdurchsuchung bei dem Mandanten statt. Auf den sichergestellten Datenträgern konnte laut Auswertebericht entsprechendes Material gefunden werden. Direkt zu Beginn der Hauptverhandlung regte Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro an, das Verfahren gegen die Auflage, die bereits begonnenen Beratungsgespräche fortzuführen, einzustellen. Das Gericht und die Staatsanwaltschaft folgten der Verteidigung. Der Mandant hatte sich bereits eigeninitiativ um Beratungsgespräche gekümmert. Alle Verfahrensbeteiligten waren sich einig, dass er sich bereits auf dem richtigen Weg befindet, den er nunmehr fortführt.

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
bewertungen-dr-jonas-hennig
Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Strafrecht
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
bewertungen-ra-christian-albrecht
Telefon   Rückrufservice   Email Schreiben