AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Kinder- und Jugendpornografie

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Kinder- und Jugendpornografie

Einstellung bei Besitz kinderpornographischer Inhalte

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Albrecht

Vorwurf: Besitz oder sich Verschaffen kinderpornographischer Inhalte

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Düsseldorf

 

Dem Mandanten wird der Besitz oder das Sich-Verschaffen kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Der Tatvorwurf ergibt sich aus Durchsuchungsmaßnahmen bei einem gesondert verfolgten Beschuldigten, nach welchen der Mandant Mitglied in einer WhatsApp-Gruppe sein soll, in welcher eine inkriminierte Datei geschickt wurde. In einem Antrag an die Staatsanwaltschaft wurde dargelegt, dass sich der hinreichende Tatverdacht mangels Vorliegens eines Besitzes oder Sich-Verschaffens kinderpornographischer Inhalte bei dem Mandanten nicht führen lässt.

Einstellung bei Vorwurf Verbreiten, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Inhalte

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Albrecht

Vorwurf:Verbreiten, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Inhalte

Ergebnis: Einstellung

Wo?Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Lübeck 

 

Unserem Mandanten wurde das Verbreiten, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll auf Dropbox ein Video mit entsprechenden Inhalten hochgeladen haben. Anhand der Ermittlungsakte ließen sich keine Rückschlüsse auf unseren Mandanten als Accountinhaber oder Nutzer ziehen. Strafverteidiger Christian Albrecht, Fachanwalt für Strafrecht, konnte das Strafverfahren erfolgreich zur Einstellung bringen.

Trotz extrem vieler Dateien Bewährungsstrafe bei Tatverdacht Kinderpornographie

Strafverteidiger: Rechtsanwalt Grabitz

Vorwurf: Kinderpornografie

Ergebnis: Bewährungsstrafe

Wo? Schöffengericht Osnabrück

 

Trotz einer extrem hohen Anzahl von Dateien (Besitz und Verbreitung) gelang es Strafverteidiger Christoph Grabitz vor dem Amtsgericht Osnabrück, Schöffengericht, eine Bewährungsstrafe für seinen Mandanten zu erzielen. Die Verteidigungsstrategie fußte auf einem umfassenden und minutiös in mehreren Besprechungen gemeinsam mit dem Mandanten erarbeiteten Geständnis, welches von dem Mandanten eigenständig verlesen wurde. In diesem Geständnis gewährte der Mandant dem Gericht und der Staatsanwaltschaft sehr persönliche und nachgerade intime Einblicke in sein Leben. Auf diesem Wege konnte das Gericht davon überzeugt werden, dass nicht etwa eine pädophile Neigung sondern eine tiefe Depression verbunden mit einer manifesten Porno-Sammel-Sucht der eigentliche Grund der Verfehlung gewesen sind. Da der Mandant sein Problem längst erkannt und sich psychologische Hilfe gesucht hatte, war das Gericht von einer positiven Sozialprognose zu überzeugen.

Einstellung bei Tatverdacht Kinderpornografie

Strafverteidiger: Rechtsanwalt Grabitz

Vorwurf: Kinderpornografie

Ergebnis: Einstellung

Wo? Schöffengericht Köln

 

In einer Jugendstrafsache vor dem Schöffengericht in Köln konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz eine Einstellung des Verfahrens nach § 47 JGG für seinen Mandanten erzielen. Herr Grabitz verlas für den Mandanten ein von ernstlicher Reue getragenes Geständnis und präsentierte Nachweise, wonach der jugendliche Mandant bereits seit vielen Monaten regelmäßig von seinem Taschengeld einen gewissen Betrag an den Kinderschutz spendete. Ferner erinnerte Herr Grabitz das Gericht eindringlich daran, dass nicht die Sühne oder Bestrafung sondern einzig und allein der Erziehungsgedanke im Zentrum eines jeden Jugendstrafverfahrens zu stehen haben. Damit drang er bei Gericht und Staatsanwaltschaft durch.

Einstellung bei Besitz Kinderpornografie

Strafverteidiger: Rechtsanwalt Grabitz

Vorwurf: Besitz KInderpornografie

Ergebnis: Freispruch

Wo? Schöffengericht Osnabrück

 

Einen Freispruch konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz für seinen vor dem Schöffengericht Osnabrück angeklagten Mandanten erzielen. Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte dem Mann in ihrer Anklage den Besitz dreier kinderpornographischer Bilder vorgeworfen. In einer bildbezogenen Argumentation konnte Herr Grabitz das Gericht davon überzeugen, dass es sich bei den Bildern lediglich um Präferenzbilder handelte, denen ein klar pornographischer Bezug fehlte. Ferner konnten eingedenk der geringen Menge der Dateien erfolgreich Zweifel an dem Besitzwillen des schweigenden Mandanten geschürt werden. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.

Einstellung Besitz und (Dritt-)besitzverschaffung kinder- und jugendpornographischer Schriften

Strafverteidigerin: Fachanwältin für Strafrecht Franziska Mayer

Vorwurf: Besitz und (Dritt-)besitzverschaffung kinder- und jugendpornographischer Schriften (6 Taten)

Ergebnis: Gesamtfreiheitsstrafe 1 Jahr zur Bewährung

Wo? AG HH-Altona

 

Fachanwältin für Strafrecht Mayer hat in einem Strafverfahren mit Vorwürfen aus dem Bereich kinderpornografische Schriften  (Besitz und fünffacher (Dritt)besitzverschaffung) mit ca. 1600  Dateien bei alter Rechtslage verteidigt. Sie trug eine Reihe strafmildernder Faktoren vor und konnte so das Gericht davon überzeugen, dass sowohl eine positive Sozialprognose als auch besondere Umstände vorlagen, so dass die Freiheit des Mandanten erhalten blieb.

Einstellung bei Kinder- und Jugendpornografie

Strafverteidigerin: Fachanwältin für Strafrecht Franziska Mayer 

Vorwurf: Besitz und Drittbesitzverschaffung kinder- und jugendpornographischer Inhalte

Ergebnis: Freiheitsstrafe 1 Jahr 9 Monate zur Bewährung

Wo? AG Reinbek

 

Fachanwältin für Strafrecht Mayer hat in einem Strafverfahren mit Vorwürfen aus dem Bereich kinderpornografische Inhalte (Besitz und fünffacher Drittbesitzverschaffung) mit über 216 Dateien bei neuer Rechtslage verteidigt. Sie trug eine Reihe strafmildernder Faktoren vor und konnte so das Gericht davon überzeugen, dass sowohl eine positive Sozialprognose als auch besondere Umstände vorlagen, so dass die Freiheit des Mandanten erhalten blieb.

Einstellung bei Besitz kinder- und jugendpornographischer Inhalte (alte Rechtslage)

Strafverteidigerin: Fachanwältin für Strafrecht Franziska Mayer 

Vorwurf: Besitz kinder- und jugendpornographischer Inhalte (alte Rechtslage), Sexualdelikt u.a.

Ergebnis: Freiheitsstrafe 1 Jahr 2 Monate zur Bewährung

Wo? AG Eckernförde

 

Fachanwältin für Strafrecht Mayer hat in einem Strafverfahren mit Vorwürfen aus dem Bereich kinderpornografische Inhalte mit über 21.000 Dateien bei alter Rechtslage sowie mit einem Sexualdelikt und dem Verstoß gegen das Waffengesetz verteidigt. Sie trug eine Reihe strafmildernder Faktoren vor und konnte so das Gericht davon überzeugen, dass sowohl eine positive Sozialprognose als auch besondere Umstände vorlagen, so dass die Freiheit des Mandanten erhalten blieb.

Einstellung beim Vorwurf des Verbreitens kinderpornographischer Inhalte

Strafverteidiger: Christoph Grabitz  

Vorwurf: Verbreitens kinderpornographischer Inhalte 

Ergebnis: Einstellung 

Wo? Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main 

 

Unserem Mandanten wurde das Verbreiten kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll via Instagram ein Video mit kinderpornographischem Inhalt versendet haben. Rechtsanwalt Grabitz konnte mithilfe einer ausführlichen Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten besteht. 

Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.

Einstellung bei Besitz kinderpornographischer Inhalte

Strafverteidigerin: Fachanwältin für Strafrecht Franziska Mayer

Vorwurf: Besitz kinderpornographischer Inhalte

Ergebnis: § 153a  Abs. 2 StPO

Wo? AG Norderstedt

 

Fachanwältin für Strafrecht Mayer hat in einem Verfahren mit Vorwürfen aus dem Bereich kinderpornografische Inhalte verteidigt. Sie konnte das Gericht und die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass besondere Umstände vorlagen, so dass das Verfahren gegen eine Auflage eingestellt wurde. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und im Bundeszentralregister.

Themenübersicht Sexualstrafrecht

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