AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Kinder- und Jugendpornografie

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Kinder- und Jugendpornografie

23.06.2025 – Einstellung bei Tatverdacht der Drittbesitzverschaffung von Kinderpornografie

23.06.2025

WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht der Drittbesitzverschaffung kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, ein Bild mit kinderpornografischem Inhalt auf Facebook hochgeladen zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Münster konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht mangels suffizienter Ermittlungen nicht besteht und erhebliche Zweifel an der Täterschaft des Mandanten bestehen. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

21.06.2025 – Einstellung bei Drittbesitzverschaffung und Besitz von kinderpornografischen Inhalten

21.06.2025

WO? Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Drittbesitzverschaffung und der Besitz kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde die Drittbesitzverschaffung und der Besitz kinderpornografischer Inhalte vorgeworfen. Er soll über Instagram kinderpornografische Inhalte hochgeladen und an einen anderen Instagram-Nutzer versendet haben. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass der Vorwurf unbegründet ist, da die Zuordnung des Instagram Accounts zu dem Mandanten nicht bewiesen werden konnte. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.  

19.06.2025 – Einstellung bei Tatverdacht der Verbreitung von Jugendpornografie

19.06.2025

WO? Staatsanwaltschaft Bonn
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht der Verbreitung von Jugendpornografie
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, zwei Bilder mit jugendpornografischem Inhalt via Snapchat verschickt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Bonn konnte Rechtsanwalt Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht nicht besteht. Neben erheblichen Zweifeln an der Täterschaft des Mandanten schied ein solcher auch aus rechtlichen Gründen aus. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.  

16.06.2025 – Einstellung beim Tatverdacht des Besitzes jugendpornografischer Inhalte

16.06.2025

WO? Staatsanwaltschaft Dortmund
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht des Besitzes jugendpornographischen Inhalts
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, jugendpornographisches Material in einem Cloudspeicher abgelegt und damit besessen zu haben. In einer ausführlich begründeten Schutzschrift legte Strafverteidiger Bartsch dar, dass aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen kein hinreichender Tatverdacht bestand. In Teilen bestand bereits ein Prozesshindernis. Zentraler Bestandteil der Schutzschrift war der Umstand, dass eine eindeutige Zuordnung des gegenständlichen Google-Kontos nicht möglich war. Zudem ließ die NCMEC-Meldung weder auf einen Besitzwillen noch auf eine bewusste Speicherung schließen. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. 

15.06.2025 – Einstellung bei Vorwurf inkriminierte Dateien bei Staatsanwaltschaft Lübeck

15.06.2025

WO? Staatsanwaltschaft Lübeck
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT:Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Dem Mandanten wurde das Verbreiten, der Erwerb und der Besitz jugendpornografischer Inhalte vorgeworfen. Mittels einer gut begründeten Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass es an einem hinreichenden Tatverdacht fehlte. Die Täterschaft des Mandanten hätte in einer Hauptverhandlung nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden können. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.   

13.06.2025 – Einstellung beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind u.a.

13.06.2025

WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind u.a.
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde der sexuelle Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind, der Besitz, das Sich-Verschaffen kinderpornografischer Inhalte und die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen vorgeworfen. Er soll während des Schwimmbadaufenthaltes ein dreizehnjähriges Mädchen und dessen Freundin eindringlich angeschaut und sich dabei in den Schritt gefasst haben. Zudem soll er ein achtjähriges Mädchen und dessen Mutter im Schwimmbad während des Umziehens in ihrer Umkleidekabine von der Nebenkabine aus mit seinem Handy aufgenommen haben. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass weder aus tatsächlichen noch aus rechtlichen Gründen ein hinreichender Tatverdacht bestand. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.  

12.06.2025 – Einstellung beim Vorwurf des Besitzes jugendpornografischer Inhalte

12.06.2025

WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Verbreitung jugendpornographischer Inhalte 
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde die Verbreitung jugendpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll über Telegram mit einem vermeintlich sechzehnjährigen Jungen geschrieben haben, wobei es zu einem Austausch von Bildern und Videos gekommen sein soll. Unter anderem soll unser Mandant von dessen vermeintlich vierzehnjährigen Bruder, mit dem er zuvor Kontakt gehabt haben soll, Bilder bzw. Videos an den Jungen versendet haben. Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass schon die Täterschaft unseres Mandanten zweifelhaft war, da die eingesetzte Mobilfunknummer nicht ihm, sondern dessen Vater zugeordnet werden konnte. Zudem konnten in dem Chat keine strafrechtsrelevanten Dateien aufgefunden werden. Soweit aufgrund des Chatverlaufs dennoch von dem Versenden von Bildern bzw. Videos ausgegangen wurde, war jedenfalls nicht zweifelsfrei von der Minderjährigkeit der abgebildeten Personen auszugehen. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.  

11.06.2025 – Einstellung bei Tatverdacht des Besitzes oder sich Verschaffens von kinderpornographischen Inhalten

11.06.2025

WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT:Verdacht des Besitzes oder sich Verschaffens von kinderpornographischen Inhalten
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, sich als 13-jähriges Mädchen in einem Chat mit einem Mann ausgegeben zu haben. Dabei soll er ein kinderpornografisches Bild an den Chatpartner versendet haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Münster konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus tatsächlichen Gründen nicht besteht. Auf den sichergestellten Geräten unseres Mandanten konnten nach der Auswertung keine inkriminierten Daten gefunden werden. Der Inhalt des versendeten Bildes konnte nicht ermittelt werden. Dass es sich dabei um einen kinderpornographischen Inhalt handeln soll, beruhte lediglich auf den Vermutungen der Ermittler. Das Verfahren wurde antragsgemäß von der Staatsanwaltschaft eingestellt. 

08.06.2025 – Einstellung beim Vorwurf des Abrufens kinder- und jugendpornografischer Inhalte

08.06.2025

WO? Staatsanwaltschaft Darmstadt
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, über WhatsApp kinder- und jugendpornographischer Inhalte abgerufen zu haben. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Dr. Jonas Hennig die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass Verfahren einzustellen. Dem Mandanten konnte zu keinem Zeitpunkt das Abrufen solcher Inhalte nachgewiesen werden. Mangels hinreichendem Tatverdacht stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren antragsgemäß ein. 

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
bewertungen-dr-jonas-hennig
Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Strafrecht
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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