Exzellenz & Expertise
Wir sind nicht nur Fachanwälte für Strafrecht – wir bilden auch die Fachanwälte von morgen im Sexualstrafrecht aus.
Kinder- und Jugendpornografie
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Kinder- und Jugendpornografie
08.05.2025 – Einstellung bei Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
08.05.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
05.05.2025 – Einstellung bei Tatverdacht des Besitzes kinder- und jugendpornographischer Inhalte
05.05.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verdachts des Besitzes kinder- und jugendpornographischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, in einer WhatsApp-Gruppe inkriminierte Bilder ausgetauscht zu haben. In einer umfassenden Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft Hannover konnte Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro darlegen, dass die zwei gefundenen Bilder aufgrund unklaren Alters der abgebildeten Personen keine strafrechtliche Relevanz hatten. Zudem ergaben die sichergestellten Geräte keine weiteren belastbaren Beweise. Das Verfahren wurde daher antragsgemäß gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Eine Eintragung im Führungszeugnis erfolgt nicht; dem Mandanten bleibt ein belastendes Strafverfahren erspart.
05.05.2025 – Einstellung bei Verbreitung pornografischer Inhalte
05.05.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verbreitung pornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
05.05.2025 Einstellung bei Verbreitung pornografischer Inhalte und sexuelle Belästigung
05.05.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hanau
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verbreitung pornografischer Inhalte, sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
05.05.2025 – Bewährung beim Vorwurf Kinderpornografie und Jugendpornografie
05.05.2025
WO? Amtsgericht Langen (Hessen)
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Besitz und Verbreitung von Jugendpornografie, Besitz von Kinderpornografie
ERGEBNIS: Bewährung, Freiheit konnte erhalten bleiben
Der Mandanten wurde wegen Verbreitens und Besitzes von Jugendpornografie sowie Besitzes von Kinderpornografie angeklagt. Trotz der Vielzahl der Dateien konnte Strafverteidiger Ippolito zahlreiche Strafmilderungsgründe in das Verfahren einführen. Hierdurch wurde das Gericht überzeugt, eine Bewährungsstrafe auszusprechen. Die Freiheit des Mandanten wurde erhalten!
02.05.2025 Einstellung bei Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften
02.05.2025
WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften
ERGEBNIS: Einstellung
02.05.2025 Einstellung bei Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte
02.05.2025
WO? Staatsanwaltschaft Itzehoe
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
30.04.2025 – Einstellung bei Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Inhalte
30.04.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
29.04.2025 – Einstellung bei Verbreitung pornografischer Schriften
29.04.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hamburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verbreitung pornografischer Schriften
ERGEBNIS: Einstellung
28.04.2025 – Einstellung bei Besitz und Verbreitung jugendpornografischer Inhalte
28.04.2025
WO? Staatsanwaltschaft Rostock
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Besitz und Verbreitung jugendpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
Dem Mandanten wurde der Besitz jugendpornographischer Inhalte vorgeworfen. Auf dem Smartphone des Mandanten wurden neben knapp 3.500 legalen pornographischen Bildern drei jugendpornographische Inhalte festgestellt. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Moro die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass der Mandant keinen Vorsatz hatte. Bei einer stark überwiegenden Anzahl von legalen pornographischen Inhalten drängt sich auf, dass es sich bei den drei strafrechtlich relevanten Dateien um einen Fall des Beifangs handelt. Beim Download der legalen Inhalte werden dabei, ohne dass der Nutzer dies mitbekommt oder beabsichtigt, auch inkriminierte Inhalte auf das Smartphone heruntergeladen. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht
- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 12 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Was Mandanten
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