28.04.2025
WO? Staatsanwaltschaft Rostock
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Besitz und Verbreitung jugendpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
Dem Mandanten wurde der Besitz jugendpornographischer Inhalte vorgeworfen. Auf dem Smartphone des Mandanten wurden neben knapp 3.500 legalen pornographischen Bildern drei jugendpornographische Inhalte festgestellt. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Moro die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass der Mandant keinen Vorsatz hatte. Bei einer stark überwiegenden Anzahl von legalen pornographischen Inhalten drängt sich auf, dass es sich bei den drei strafrechtlich relevanten Dateien um einen Fall des Beifangs handelt. Beim Download der legalen Inhalte werden dabei, ohne dass der Nutzer dies mitbekommt oder beabsichtigt, auch inkriminierte Inhalte auf das Smartphone heruntergeladen. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.