AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Kinder- und Jugendpornografie

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Kinder- und Jugendpornografie

13.02.2025 – Freiheit erhalten bei Vorwurf Besitz Kinderpornografie

13.02.2025

WO? Amtsgericht Freyung
WER? Defensio Strafverteidiger
DELIKT: Besitz von Kinderpornografie
ERGEBNIS: Freiheit erhalten, Geldstrafe

In der Hauptverhandlung wegen des Besitzes von kinderpornografischer Schriften war ein Freispruch aussichtslos – dies bedeutet jedoch nicht, dass Defensio Strafverteidiger für den Mandanten nichts tun konnten:

Zum einen konnte über ein umfassendes Geständnis hinaus zahlreiche Strafmilderungsaspekte in der Hauptverhandlung herausgearbeitet werden. Die Mindestfreiheitsstrafe beträgt eigentlich 3 Monate. Aufgrund der zahlreichen mildernden Umstände konnte das Gericht aber überzeugt werden, die Freiheitsstrafe in eine Geldstrafe umzuwandeln.

Zum anderen gelang es, den Ausschluss der Öffentlichkeit von der Vernehmung des Angeklagten und den Plädoyers zu erreichen. Die Staatsanwaltschaft hatte auf die Präsenz der Öffentlichkeit im Zuschauerraum (unter anderem war Presse anwesend) bestanden. Über einen ausführlich begründeten schriftlichen Antrag konnte das Gericht jedoch dazu bewogen werden, den Saal räumen zu lassen. Die Privat- und Intimsphäre des Mandanten konnte auf diese Weise geschützt werden.

11.02.2025 – Verbreitung kinderpornographischer Inhalte (Verschaffung oder Besitz)

11.02.2025

WO? Staatsanwaltschaft Mühlhausen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Unserem Mandanten wurde Verbreitung kinderpornografischer und jugendpornografischer Inhalte vorgeworfen. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Albrecht die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass aus rechtlichen Gründen kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten besteht. Unser jugendlicher Mandant soll Mitglied in einem WhatsApp Chat gewesen sein, in dem kinder- und jugendpornografische Inhalte geteilt wurden. Er selbst hatte weder auf die Inhalte reagiert noch selbst Inhalte veröffentlicht. Er hatte sich lediglich am Austausch beteiligt, was nebenbei eine Regel der Gruppe war. Anhaltspunkte für einen Download der Dateien gab es nicht. Der Tatvorwurf konnte mit den Indizien in er Ermittlungsakte nicht hinreichend dargestellt werden. 

09.02.2025 – Einstellung inkriminierte Dateien bei Staatsanwaltschaft Kiel

09.02.2025

WO? Staatsanwaltschaft Kiel
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT:Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

In einem Verfahren am Amtsgericht Ahrensburg konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig die besondere Lage des Mandanten mittels einer gut vorbereiteten Erklärung des Mandanten in den Fokus rücken. Er konnte zum einen heraus arbeiten, dass der Mandant nicht pädophil ist, zum Anderen die tragischen Lebensumstände und den Hintergrund des Besitzvorwurfs verdeutlichen. In einem Rechtsgespräch forderte die Staatsanwaltschaft zunächst eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten ausgesetzt zur Bewährung. Dr. Hennig konnte nach längerer, aber konstruktiver Diskussion Gericht und Staatsanwaltschaft von einer Einstellung gegen eine moderate Auflage (6 Therapiegespräche und Zahlungsauflage an den Kinderschutzbund) überzeugen. Das Verfahren konnte somit ohne Eintragung im Führungszeugnis und Vorstrafenregister erfolgreich abgeschlossen werden. Das Ergebnis bewegt sich weit außerhalb dessen, was nach Aktenlage erwartbar war.

24.01.2025 – Einstellung beim Vorwurf Kinderpornografie

24.01.2025

WO?Amtsgericht Herne-Wanne
WER? Rechtsanwalt Ippolito
DELIKT: Besitz von Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung

Der Mandant wurde wegen Verbreitung und Besitz von Kinderpornografie angeklagt. Strafverteidiger Ippolito konnte das Gericht und die Staatsanwaltschaft aber davon überzeugen, das Strafverfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Ein sehr wichtiges Ergebnis für den Mandanten. Denn durch eine Verurteilung drohte seine Aufenthaltserlaubnis entzogen zu werden.

23.01.2025 – Freispruch beim Vorwurf Besitz von Kinderpornografie und Jugendpornografie

23.01.2025

WO? Amtsgericht Lüdinghausen
WER? Rechtsanwalt Ippolito
DELIKT: Besitz von Kinderpornografie und Jugendpornografie
ERGEBNIS: Freispruch

Der Mandant war wegen Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie angeklagt. Rechtsanwalt Ippolito konnte auf Grundlage technischer Kenntnisse den Besitzvorwurf an den verbotenen Inhalten nachhaltig erschüttern. Das Gericht vermochte nicht den Besitzwillen des Mandanten festzustellen und folgte dem Antrag des Strafverteidigers: Freispruch!

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
bewertungen-dr-jonas-hennig
Telefon   Rückrufservice   Email Schreiben