11.02.2025

WO? Staatsanwaltschaft Mühlhausen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Unserem Mandanten wurde Verbreitung kinderpornografischer und jugendpornografischer Inhalte vorgeworfen. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Albrecht die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass aus rechtlichen Gründen kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten besteht. Unser jugendlicher Mandant soll Mitglied in einem WhatsApp Chat gewesen sein, in dem kinder- und jugendpornografische Inhalte geteilt wurden. Er selbst hatte weder auf die Inhalte reagiert noch selbst Inhalte veröffentlicht. Er hatte sich lediglich am Austausch beteiligt, was nebenbei eine Regel der Gruppe war. Anhaltspunkte für einen Download der Dateien gab es nicht. Der Tatvorwurf konnte mit den Indizien in er Ermittlungsakte nicht hinreichend dargestellt werden.