AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Kinder- und Jugendpornografie

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Kinder- und Jugendpornografie

02.04. Erhalt der Freiheit beim Vorwurf des Besitzes kinder- und jugendpornographischer Inhalte

02.04.2025

WO? Amtsgericht Stade
WER? Rechtsanwalt Bartsch
DELIKT: Besitz von kinder- und jugendpornographischen Inhalten
ERGEBNIS:Freiheitsstrafe von acht Monaten ausgesetzt zur Bewährung

Unserem Mandanten wurde der Besitz kinder- und jugendpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll sich über das Internet in den Besitz von inkriminierten Dateien im hohen dreistelligen Bereich gebracht haben. Mittels einer guten Vorbereitung der Hauptverhandlung, gelang es Strafverteidiger Bartsch die für den Mandanten streitenden Strafzumessungsgesichtspunkte hervorzuheben. Dabei waren sowohl besondere persönliche Lebensumstände als auch ein sehr reumütiges Nachtatverhalten ausschlaggebend. Ferner konnte aufgezeigt werden, dass eine Aussetzung zur Bewährung vorzunehmen war.

02.04.2025 – Verfahren wegen Jugendpornografie – Verwarnung

02.04.2025

WO? Amtsgericht Lüneburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Besitz von Jugendpornografie
ERGEBNIS: Verwarnung mit Strafvorbehalt

Fachanwalt für Strafrecht Moro verteidigte einen älteren Mandanten, der sich mit einer Anklage konfrontiert sah, in der ihm der Besitz von Jugendpornografie vorgeworfen wurde. Der Mandant war geständig. Die Verteidigung verlass am Anfang der Hauptverhandlung eine gemeinsam mit dem Mandanten erarbeitete Stellungnahme. In einem sodann von der Verteidigung initiierten Rechtsgespräch zwischen der Verteidigung, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht betonte die Verteidigung  die geringe Bildintensität und die teilweise kaum mögliche Abgrenzbarkeit zur legalen Pornografie. Die Verfahrensbeteiligten kamen überein, dass eine Verwarnung mit Strafvorbehalt ein tat- und schuldangemessenes Ergebnis darstellt.

27.03.2025 – Einstellung bei Vorwurf Erwerb und Besitz von Kinderpornografie

27.03.2025

WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Strafverteidiger Meese
DELIKT: Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Dem Mandanten wurde Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll auf WhatsApp zwei kinderpornographische Sticker zugeschickt bekommen haben. Rechtsanwalt Meese konnte in einem gut begründeten Antrag rechtliche Zweifel an der angeblichen Tat herausarbeiten. Der Mandant hatte sich die Sticker nicht aktiv verschafft, und auch nicht gespeichert. Er hatte sie im Gegenteil nicht einmal wahrgenommen. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

26.03. Einschlägig vorbestraft – Bewährungsstrafe bei Vorwurf Kinderpornografie

26.03.2025

WO? Schöffengericht Uelzen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Kinderpornografie
ERGEBNIS: Bewährung

Die Ausgangssituation, in der sich der Mandant, den Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro, in einer Hauptverhandlung am Schöffengericht Uelzen verteidigte, war schwierig: Der einschlägig vorbestrafte Mandant wurde erneut der Besitz von Kinder- und Jugendpornografie vorgeworfen. In einem Rechtsgespräch diskutierten Strafverteidiger Moro und das Gericht über die Möglichkeit einer bewährungsfähigen Freiheitsstrafe. Im Laufe der Hauptverhandlung konnte herausgearbeitet werden, dass der Mandant tatsächlich reumütig und einsichtig ist und bereits umfassende Therapiebemühungen unternommen hat. Zugleich spendete er an entsprechende gemeinnützige Einrichtungen. Im Ergebnis konnte die Freiheit des Mandanten erhalten werden. Das Gericht sprach ein Bewährungsurteil. Der Mandant war sehr erleichtert und kann nunmehr nach vorne blicken.

26.03.2025 – Einstellung bei Vorwurf Erwerb und Besitz von Kinderpornografie

26.03.2025

WO? Staatsanwaltschaft Hamburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verbreitung pornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde die Verbreitung pornografischer Inhalte vorgeworfen. Er soll in einem Online-Chat Nacktbilder an eine minderjährige Person gesendet haben. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag darlegen, dass bereits die Täterschaft nicht hinreichend wahrscheinlich war und zudem auch aus rechtlichen Gründen kein hinreichender Tatverdacht bestand. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

25.03. Bewährung bei Vorwurf schwerer sexueller Missbrauch u.a.

25.03.2025

WO? Landgericht Oldenburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Schwerer Sexueller Missbrauch u.a.
ERGEBNIS: Bewährung

Dem Mandanten wurden vier Taten, u.a. schwerer sexueller Missbrauch, von zwei Zeuginnen vorgeworfen. In einem Rechtsgespräch am ersten von drei Prozesstagen erörterten die Verfahrensbeteiligten auf Initiative von Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro die Möglichkeit einer Freiheitsstrafe im bewährungsfähigen Bereich. In seinem Plädoyer verwies Oliver Moro auf das Vorliegen der Voraussetzungen eines minder schweren Falls. Die Staatsanwaltschaft wie auch die Nebenklagevertreterin verneinten das Vorliegen eines minder schweren Falls und beantragten eine Haftstrafe. Das Gericht folgte dem Antrag der Verteidigung, nahm einen minder schweren Fall an und verurteilte den Mandanten zu einer Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Freiheit des sehr nervösen Mandanten konnte erhalten werden. Er ist sehr erleichtert.

 

24.03.2025 – Einstellung bei Vorwurf Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, Besitz jugendpornographischer Inhalte

24.03.2025

WO? Staatsanwaltschaft Kiel
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, Besitz jugendpornographischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen und Besitz jugendpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll einer anderen Person in einem privaten Chatverlauf davon berichtet haben, dass er Geschlechtsverkehr mit seiner minderjährigen Tochter gehabt habe. Darüberhinaus soll er im Besitz jugendpornographischen Inhalten gewesen sein. Der Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht konnte in einem gut begründeten Antrag darlegen, dass sich der Tatbestand des Missbrauchs von Schutzbefohlenen nicht erhärtet hat, da die Hauptzeugin die Vorwürfe verneint hat. Zudem ist der Besitz jugendpornographischer Inhalte nicht gegeben, weil auf subjektiver Ebene kein Besitzwille vorliegt. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

19.03.2025 – Einstellung bei Vorwurf des Besitzes kinderpornographischer Inhalte

19.03.2025

WO? Staatsanwaltschaft Koblenz
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Besitz von Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Unserem Mandanten wurde der Besitz kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Bei einer Zusammenarbeit zwischen deutschen und US-amerikanischen Ermittlungsbehörden soll eine IP-Adresse ermittelt worden sein, von der unser Mandant, der die Unterstützung einer Jugendhilfe genießt, auf inkriminierte Dateien zugegriffen haben soll. Fachanwalt für Strafrecht Albrecht konnte herausarbeiten, dass kein Tatverdacht vorliegt, weil keinerlei inkriminierte Dateien auf dem bei einer Durchsuchung sichergestellten PC festgestellt werden konnten. Zudem hatten aufgrund der Eigenheit der Arbeitsweise einer Jugendhilfe eine Vielzahl von Personen Zugriffsmöglichkeiten auf die Verbindung. 

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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