25.03.2025
WO? Landgericht Oldenburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Schwerer Sexueller Missbrauch u.a.
ERGEBNIS: Bewährung
Dem Mandanten wurden vier Taten, u.a. schwerer sexueller Missbrauch, von zwei Zeuginnen vorgeworfen. In einem Rechtsgespräch am ersten von drei Prozesstagen erörterten die Verfahrensbeteiligten auf Initiative von Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro die Möglichkeit einer Freiheitsstrafe im bewährungsfähigen Bereich. In seinem Plädoyer verwies Oliver Moro auf das Vorliegen der Voraussetzungen eines minder schweren Falls. Die Staatsanwaltschaft wie auch die Nebenklagevertreterin verneinten das Vorliegen eines minder schweren Falls und beantragten eine Haftstrafe. Das Gericht folgte dem Antrag der Verteidigung, nahm einen minder schweren Fall an und verurteilte den Mandanten zu einer Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Freiheit des sehr nervösen Mandanten konnte erhalten werden. Er ist sehr erleichtert.