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Wir sind nicht nur Fachanwälte für Strafrecht – wir bilden auch die Fachanwälte von morgen im Sexualstrafrecht aus.
Kinder- und Jugendpornografie
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Kinder- und Jugendpornografie
30.09.2025 – Einstellung bei Tatverdacht der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes von Jugendpornografie
30.09.2025
WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes von Jugendpornografie
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem zum Zeitpunkt des Tatvorwurfes 20-jährigen Mandanten wurde vorgeworfen, ein jugendpornografisches Video besessen zu haben. Dabei soll der Heranwachsende dieses Video auf einer Dropbox gespeichert haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Münster konnte Strafverteidiger Marcel Bartsch darlegen, dass dem bislang nicht vorbestrafte Mandanten eine solche Handlung nicht nachgewiesen werden kann. Kern des Antrags war eine ausführliche Auseinandersetzung mit der Tatsache, dass für eine Strafbarkeit eine bloße Meldung des NCMEC nicht ausreicht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
29.09.2025 – Einstellung bei Tatverdacht der Besitz von Kinderpornografie
29.09.2025
WO? Staatsanwaltschaft Flensburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Besitz von Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, im Besitz von kinderpornografischen Dateien gewesen zu sein. Der Schluss hierauf wurde aufgrund von Internetchats gezogen. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Flensburg konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
22.09.2025 Einstellung bei sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
22.09.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hamburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
22.09.2025 – Bewährung bei Vorwurf Besitz inkriminierter Inhalte
22.09.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? HT Strafverteidiger
DELIKT: Besitz inkriminierter Inhalte
ERGEBNIS: Bewährung, Freiheit erhalten
Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte den Mandanten wegen Besitzes einer unteren vierstelligen Anzahl inkriminierter Inhalte angeklagt. In der Hauptverhandlung konnte HT Strafverteidiger ein angesichts der Ausgangslage gutes Ergebnis erreichen. Nach Einräumung der Anklagevorwürfe und einem besonnenen Gespräch mit Staatsanwaltschaft und Gericht verurteilte letzteres den Mandanten zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
18.09.2025 – Verwarnung mit Strafvorbehalt beim Vorwurf des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Inhalte
18.09.2025
WO? Amtsgericht Hannover
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Besitz kinder- und jugendpornographischer Inhalte
ERGEBNIS: Verwarnung mit Strafvorbehalt
Unserem Mandanten wurde der Besitz kinder- und jugendpornographischer Inhalte vorgeworfen. Mittels einer sorgfältig vorbereiteten Einlassung gelang es Strafverteidiger Bartsch in der Hauptverhandlung frühzeitig die Grundlage für eine erfolgreiche Strafmaßverteidigung zu schaffen. Es gelang die tatsächlichen Hintergründe in den Fokus zu rücken sowie weitere Strafmilderungsgründe hervorzuheben. Nach einem ausführlichen Rechtsgespräch konnte eine Verwarnung mit Strafvorbehalt erreicht werden, sodass im Ergebnis auch eine Eintragung in das Führungszeugnis unterbleibt.
16.09.2025 – Einstellung bei Tatverdacht des Besitzes oder sich Verschaffens von kinderpornografischen Inhalten
16.09.2025
WO? Staatsanwaltschaft Koblenz
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht des Besitzes oder sich Verschaffens von kinderpornografischen Inhalten
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, sich in einem Forum mit kinderpornografischen Inhalten registriert zu haben. Zudem soll er kinderpornographische Dateien im Besitz haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Koblenz konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus rechtlichen Gründen nicht besteht. Kern des Antrags war eine Darlegung des fehlenden Besitzwillens. Insbesondere die Vielzahl an nicht strafrechtlich relevanten Dateien im Verhältnis zu den inkriminierten Dateien war zu berücksichtigen. Ferner die Auffindesituation sowie die auf eine unbewusste Speicherung hindeutenden Dateipfade. Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft antragsgemäß eingestellt.
13.09.2025 – Einstellung bei Tatverdacht der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes kinderpornografischer Inhalte
12.09.2025
WO? Staatsanwaltschaft Lübeck
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem jugendlichen Mandanten wurde vorgeworfen, ein kinderpornographisches Bild in ein Chat-Portal hochgeladen zu haben. Auf dem Bild soll ein teilweise entkleidetes Kind samt erkennbaren Genitalbereich zu sehen gewesen sein. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Lübeck konnte Rechtsanwalt Marcel Bartsch darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht weder hinsichtlich der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornographischer Inhalte besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Unserem Mandanten blieben somit ein Ermittlungsverfahren, wie auch eine Eintragung in das Bundeszentralregister erspart.
11.09.2025 – Einstellung bei Tatverdacht der Besitzverschaffung für andere von Kinderpornografie
11.09.2025
WO? Staatsanwaltschaft Kiel
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurden Verbreitung und Besitz kinderpornografischer Inhalte vorgeworfen. Er soll strafrechtlich relevante Daten über ein soziales Netzwerk einer anderen Person geschickt haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Köln konnte Strafverteidiger Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht nicht anzunehmen war, da bereits die Täterschaft erheblichen Zweifeln begegnete. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
04.09.2025 Einstellung bei Tatverdacht der Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte
04.09.2025
WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht der Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
02.09.2025 – Einstellung bei Tatverdacht des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen u.a.
02.09.2025
WO? Staatsanwaltschaft Siegen
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen sowie Besitzes von Jugendpornografie
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, auf Snapchat eine 14-Jährige nach einem Sextreffen gefragt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Siegen konnte Rechtsanwalt Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen nicht besteht. Es bestanden bereits erhebliche Zweifel an einer Täterschaft des Mandanten. Zudem stellte der Chatverlauf in rechtlicher Hinsicht weder einen sexuellen Missbrauch dar, noch begründete er einen Verdacht auf den Besitz jugendpornographischer Inhalte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht
- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 12 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Was Mandanten
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