Exzellenz & Expertise
Wir sind nicht nur Fachanwälte für Strafrecht – wir bilden auch die Fachanwälte von morgen im Sexualstrafrecht aus.
Kinder- und Jugendpornografie
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Kinder- und Jugendpornografie
21.10.2025 Einstellung nach Vorwurf Verbreitung kinderpornografischer Schriften
21.10.2025
WO? Amtsgericht Hamburg-Harburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verbreitung Kinderpornografischer Schriften
ERGEBNIS: Einstellung
21.10.2025 Einstellung bei Tatverdacht der Verbreitung jugendpornografischer Inhalt
21.10.2025
WO? Staatsanwaltschaft Dortmund
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Herstellung jugendpornographischer Inhalte mit Verbreitungsabsicht
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde die Herstellung jugendpornographischer Inhalte mit Verbreitungsabsicht vorgeworfen. Er soll strafrechtlich relevante Daten von sich angefertigt und über Snapchat versendet haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Dortmund konnte Strafverteidiger Bartsch darlegen, dass es keinen hinreichenden Tatverdacht gab. Es bestanden bereits erhebliche Zweifel an der Täterschaft des Mandanten. Im Übrigen war nicht ersichtlich, dass es sich tatsächlich um inkriminierte Dateien handelte. Zudem lag ein gesetzlicher Tatbestandsausschluss vor. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
19.10.2025 Einstellung bei Tatverdacht der Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte
19.10.2025
WO? Staatsanwaltschaft München
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht der Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
15.10.2025 Einstellung bei Tatverdacht der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
15.10.2025
WO? Staatsanwaltschaft Bremen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Verdacht der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
15.10.2025 Einstellung bei Tatverdacht des Besitzes und der Verbreitung jugend- und kinderpornographischer Schriften
15.10.2025
WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT:Verdacht des Besitzes jugend- und kinderpornographischer Schriften
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, kinderpornographische Inhalte über die Plattform Microsoft BingImage hochgeladen und darüber hinaus kinderpornographische sowie jugendpornographische Schriften auf seinem Smartphone besessen zu haben. In einer umfassenden Schutzschrift gegenüber der Staatsanwaltschaft konnte der Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht. Insbesondere ergab sich aus der Ermittlungsakte weder ein konkreter Nachweis für eine aktive Verbreitung noch ein hinreichend belegbarer Besitzwillen im strafrechtlichen Sinne. Der Fund von lediglich vierzehn inkriminierten Dateien unter mehr als 40.000 Bildern auf dem Mobiltelefon des Mandanten ließ vielmehr auf eine zufällige Speicherung ohne Kenntnis oder Willen schließen. Die Staatsanwaltschaft folgte dieser Argumentation und stellte das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO ein. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten bleibt ein belastendes Strafverfahren erspart.
12.10.2025 Einstellung beim Vorwurf Vergewaltigung
12.10.2025
WO? Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Hannover
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem heranwachsenden Mandanten wurde vorgeworfen, kinderpornografische Inhalte besessen und diese auf einem Internetportal geteilt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Hannover konnte Rechtsanwalt Christoph Grabitz darlegen, dass eine Einstellung aus Opportunitätsgründen angezeigt war. Der heranwachsende Mandant stand aufgrund einer Intelligenzminderung in der Entwicklung einem Jugendlichen gleich, sodass die Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes zur Anwendung kommen mussten. Da sich der Mandant umfangreich mit dem Vorwurf auseinandergesetzt hatte, wurde das Verfahren antragsgemäß eingestellt. Unserem Mandanten blieben somit eine Hauptverhandlung sowie eine Eintragung in das Bundeszentralregister erspart.
11.10.2025 Einstellung bei Tatverdacht der Verbreitung, des Besitzes und Erwerbs kinderpornografischer Inhalte
11.10.2025
WO? Staatsanwaltschaft Wuppertal
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht der Verbreitung, des Besitzes und des Erwerbs kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem heranwachsenden Mandanten wurde vorgeworfen, über Snapchat ein kinderpornografisches Video versandt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Wuppertal konnte Strafverteidiger Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus verschiedenen Gründen nicht besteht. Schon die Täterschaft unseres Mandanten konnte nicht mit der hinreichenden Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden. Zudem wurden bei einer Durchsuchung des Handys unseres Mandanten keine strafrechtlich relevanten Dateien aufgefunden. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
07.10.2025 Einstellung bei Verdachts des sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen sowie Erwerb und Besitz von jugendpornographischen Inhalten
07.10.2025
WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, Erwerb und Besitz jugendpornographischen Inhalten
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, im Rahmen seiner Tätigkeit bei der freiwilligen Jungendfeuerwehr andere Mitglieder sexuell missbraucht, sowie diese zu Übersendung von Nacktbildern aufgefordert zu haben. Mit einer umfassenden Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darstellen, dass weder der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs noch der Vorwurf des Erwerbs und Besitzes jugendpornographischer Inhalte erhärtet werden konnte. Die Aussagen der Belastungszeugen waren vage und undetailliert und fußten offensichtlich in einem regen suggestiven Austausch innerhalb der Jugendgruppe. Die dadurch losgetretenen Gerüchte und Vorurteile entwickelten eine Eigendynamik, welche zu dem vorliegenden Ermittlungsverfahren geführt hatte. Dies musste auch die Staatsanwaltschaft Münster einsehen und stellte das Verfahren antragsgemäß ein.
05.10.2025 Einstellung bei Vorwurf des Besitzes kinderpornographischer Inhalte
05.10.2025
WO? Staatsanwaltschaft Lübeck
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Besitz Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung
Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Vorwurfs des Besitzes kinderpornographischer Inhalte ermittelt. Anlass der Ermittlungen war ein Hinweis ans BKA. Unser Mandant habe bei Snapchat kinderpornographisches Material versendet. In einer ausführlichen Schutzschrift legte Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro dar, dass die Vorwürfe unbegründet waren. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
04.10.2025 Einstellung beim Vorwurf Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
04.10.2025
WO? Staatsanwaltschaft Trier
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
Dem Mandanten wurde Verbreitung kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll auf Snapchat ein kinderpornographisches Bild hochgeladen haben. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass keine Verbreitungshandlung vorlag. Das Versenden eines Snaps ermöglicht nicht die Wahrnehmung durch einen unbestimmten Personenkreis. Der Empfänger wird vom Handelnden genau bestimmt. Auch der Besitzvorwurf konnte im Wesentlichen entkräftet werden. Das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung wegen Besitz an dem Bild konnte durch Zahlung einer Geldauflage beseitigt werden. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren antragsgemäß ohne öffentlichen Strafprozess und Eintragung im Führungszeugnis ein.
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht
- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 12 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Was Mandanten
über uns sagen
★
★
★
★



