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Weil 100 Prozent nicht genug sind, wenn es um Ihre Freiheit geht

AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Andere Vorwürfe

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Andere Vorwürfe

25.09.2025 – Einstellung beim Verdacht der exhibitionistischen Handlungen

25.09.2025

WO? Staatsanwaltschaft Lübeck 
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Exhibitionismus
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurden exhibitionistische Handlungen vorgeworfen. Hintergrund war, dass unser Mandant angeblich beim Onanieren in seinem Auto beobachtet wurde. Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass eine Täterschaft unseres Mandanten nicht nachweisbar und das behauptete Verhalten zugleich aus Rechtsgründen nicht strafbar ist. Das Verfahren wurde eingestellt.   

24.09.2025 – Einstellung bei Tatverdacht der exhibitionistischen Handlungen

24.09.2025

WO? Staatsanwaltschaft Düsseldorf
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Exhibitionismus
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurden exhibitionistische Handlungen vorgeworfen. Er soll zwei Personen auf einer öffentlichen Toilette sein Glied gezeigt haben. Mittels einer gut begründeten Schutzschrift konnte Strafverteidiger Marcel Bartsch die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass es bereits aus Rechtsgründen an einem hinreichenden Tatverdacht fehlte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.  

06.09.2025 – Einstellung beim Vorwurf von exhibitionistischen Handlungen und einfacher Körperverletzung

06.09.2025

WO? Staatsanwaltschaft Mönchengladbach
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Exhibitionistische Handlungen, einfache Körperverletzung
ERGEBNIS: Einstellung

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, exhibitionistische Handlungen und eine einfache Körperverletzung begangen zu haben. Er soll in seinem Auto onaniert haben und einer Person Kratzer und Hämatome zugefügt haben. In einer gut begründeten Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft konnte diese überzeugt werden, dass kein hinreichender Tatverdacht bezüglich der exhibitionistischen Handlungen, und kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bezüglich der Körperverletzung vorliegt. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt und die Körperverletzung auf den Privatklageweg verwiesen. 

05.08.2025 – Einstellung bei Tatverdacht der Vornahme exhibitionistischer Handlungen

05.08.2025

WO? Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main 
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Vornahme exhibitionistischer Handlungen
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, exhibitionistische Handlungen vorgenommen zu haben. Er soll sich wiederholt auf einem öffentlichen Parkplatz entblößt und sein Geschlechtsorgan so zwei Frauen gezeigt haben. Die Ermittlungsbehörden stützten den Tatvorwurf auf die Aussagen zweier Zeuginnen und eine durchgeführte Wahllichtbildvorlage. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig arbeitete heraus, dass die Zeugenaussagen keinen hinreichenden Tatverdacht gegen unseren Mandanten begründeten. Nach Lage der Akten bestanden auch aus rechtlichen Gründen keinerlei Anhaltspunkte für die Vornahme exhibitionistischer Handlungen. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

22.07.2025 – Einstellung bei Inverkehrbringen, Erwerb und Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild

22.07.2025

WO? Staatsanwaltschaft Kiel
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Inverkehrbringen, Erwerb und Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine Sexpuppe mit kindlichem Erscheinungsbild erworben zu haben. Das Paket wurde am Flughafen von den zuständigen Zollbehörden untersucht und eine Sexpuppe sichergestellt. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Kiel konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bezüglich der Täterschaft unseres Mandanten nicht bereits anhand der Adresse auf der Paketsendung begründet werden kann. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. 

17.07.2025 – Bewährungsstrafe beim Vorwurf der besonders schweren Zwangsprostitution

17.07.2025

WO? Landgericht Hamburg
WER? Strafverteidiger Gotthardt
DELIKT: Besonders schwere Zwangsprostitution, Zuhälterei
ERGEBNIS: Bewährung

Unser Mandant war mit den Vorwürfen der besonders schweren Zwangsprostitution sowie Zuhälterei konfrontiert. Vor dem Landgericht konnte Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt erhebliche Zweifel an den Hauptvorwürfen herausarbeiten. Letztlich verblieb nur noch ein Bruchteil der Vorwürfe, was lediglich zu einer Bewährungsstrafe führte. Die Freiheit des Mandanten konnte erhalten bleiben.

Themenübersicht Sexualstrafrecht


Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Siegel FAZ
Siegel FAZ
Franziska Mayer

Fachanwältin für Strafrecht

Christoph Grabitz

Strafverteidiger

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