AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Andere Vorwürfe

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Andere Vorwürfe

17.07.2025 – Bewährungsstrafe beim Vorwurf der besonders schweren Zwangsprostitution

17.07.2025

WO? Landgericht Hamburg
WER? Strafverteidiger Gotthardt
DELIKT: Besonders schwere Zwangsprostitution, Zuhälterei
ERGEBNIS: Bewährung

Unser Mandant war mit den Vorwürfen der besonders schweren Zwangsprostitution sowie Zuhälterei konfrontiert. Vor dem Landgericht konnte Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt erhebliche Zweifel an den Hauptvorwürfen herausarbeiten. Letztlich verblieb nur noch ein Bruchteil der Vorwürfe, was lediglich zu einer Bewährungsstrafe führte. Die Freiheit des Mandanten konnte erhalten bleiben.

09.06.2025 – Einstellung bei dem Vorwurf der exhibitionistischen Handlung

09.06.2025

WO? Staatsanwaltschaft Bremen 
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Exhibitionistische Handlung, Beleidigung
ERGEBNIS: Einstellung

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, nackt bei seiner Nachbarin nachts vor der Tür gestanden und sich selbst befriedigt zu haben. Die Nachbarin konnte dabei weder den Penis des Mandanten noch eine selbstbefriedigende Handlung wahrnehmen. Ebenfalls soll er ihr mehrere Briefe geschrieben haben und sie darin nach einem Treffen gefragt haben. Rechtsanwalt Moro, Fachanwalt für Strafrecht, konnte im Rahmen eines detaillierten und gut begründeten Antrags darlegen, dass der Mandant keine exhibitionistische Handlung vorgenommen hat. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

08.04.2025 – Einstellung beim Vorwurf des Verbreitens pornographischer Inhalte gegenüber Personen unter 18 Jahren, der sexuellen Belästigung und der Vornahme exhibitionistischer Handlungen

08.04.2025

WO? Staatsanwaltschaft Hanau 
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT:Verbreiten pornographischer Inhalte gegenüber Personen unter 18 Jahren, sexuelle Belästigung und Vornahme exhibitionistischer Handlungen
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde das Verbreiten pornographischer Inhalte gegenüber Personen unter 18 Jahren, eine sexuelle Belästigung und Vornahme exhibitionistischer Handlungen vorgeworfen. Es soll ungefragt Bild- und Videodateien seines Genitals an eine Person unter 18 Jahren per Chat versendet und dieselbe Person bei einem Aufeinandertreffen ungebührlich am Gesäß berührt haben. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Marcel Bartsch konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass hinsichtlich des Tatvorwurfes kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten besteht. Die Ermittlungsbehörden stützten den Tatvorwurf maßgeblich auf eine unglaubhafte Aussage der Anzeigeerstatterin. Entsprechende Bild- und Videodateien konnten nicht präsentiert werden. Schließlich bestanden nach Lage der Akten schon aus rechtlichen Gründen keinerlei Anhaltspunkte für die Vornahme exhibitionistischer Handlungen. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

25.03.2025 – Bewährung beim Vorwurf Untreue im besonders schweren Fall

25.03.2025

WO? Langericht Saarbrücken
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern und Sexueller Übergriff
ERGEBNIS: Freiheit erhalten

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hatte den Mandanten wegen sexuellem Missbrauch von Kindern und sexuellem Übergriff in mehreren Fällen angeklagt. Strafverteidiger Ippolito gelang es, durch eine strategische Verteidigung das Gericht davon zu überzeugen, eine Bewährungsstrafe zu verhängen. Die Freiheit des Mandanten konnte so gewahrt werden.

21.03.2025 – Einstellung beim Vorwurf Exhibitionistische Handlung

21.03.2025

WO? Amtsgericht Siegburg
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Exhibitionistische Handlung
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Der Mandant wurde beschuldigt, eine exhibitionistische Handlung begangen zu haben. Trotz ungünstiger Beweislage konnte Strafverteidiger Ippolito die Staatsanwaltschaft und das Gericht überzeugen, das Strafverfahren gegen eine kleine Geldauflage einzustellen. Ergebnis: Einstellung des Verfahrens!

20.03.2025 – Einstellung beim Vorwurf Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen

20.03.2025

WO? Staatsanwaltschaft Kiel
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen
ERGEBNIS: Einstellung

Dem Mandanten wurde Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen vorgeworfen. Auf seinem Smartphone wurde ein Video gefunden, dass über die Abtrennwand einer Toilette gefilmt zeigt, wie ein Mann mit heruntergezogener Hose auf der Toilette sitzt. Fachanwalt für Strafrecht Moro konnte die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Die gefilmte Person wurde nicht ermittelt. Ein Strafantrag lag nicht vor. Da das Strafgesetz die sexuelle Selbstbestimmung des Gefilmten schützt, ist dessen Interesse an der Verfolgung der Tat festzustellen und ausschlaggebend für die Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren antragsgemäß ein.

07.03.2025 – Einstellung bei Vorwurf der exhibitionistischen Handlungen

07.03.2025

WO? Staatsanwaltschaft Detmold
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Exhibitionistische Handlungen
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde das Ausüben exhibitionistischer Handlungen vorgeworfen. Gleich vier Mädchen sollen innerhalb eines kurzen Zeitraums ungewollt das Geschlechtsteil eines Mannes auf dem Schulweg gesehen haben. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig arbeitete heraus, dass die Zeugenaussagen keinen hinreichenden Tatverdacht gegen unseren Mandanten begründeten und legte darüber hinaus dar, dass die durch die Zeuginnen beschriebene Person keine sexuelle Handlung ausgeführt hat. Wenn überhaupt hing die Sporthose versehentlich etwas zu weit unten. Vor allem ließ sich gut begründen, dass eine ganz andere Person als Täter in Betracht kommt. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.  

16.02.2025 – Einstellung bei exhibitionistischer Handlungen Staatsanwaltschaft Gießen

16.02.2025

WO? Staatsanwaltschaft Gießen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Vornahme exhibitionistischer Handlungen  
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Dem Mandanten wurde die Vornahme exhibitionistischer Handlungen vorgeworfen. Mittels einer gut begründeten Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft konnte Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass es an einem hinreichenden Tatverdacht fehlte. Weder die Täterschaft des Mandanten noch die Tatbestandsvoraussetzungen wären in einer Hauptverhandlung mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit nachweisbar gewesen. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.   

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
bewertungen-dr-jonas-hennig
Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Strafrecht
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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