SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

10.03.2025 – Bewährung beim Vorwurf Kinderpornografie

10.03.2025

WO? Amtsgericht Nordhorn
WER? Strafverteidiger Gotthardt
DELIKT: Kinderpornografie
ERGEBNIS: Freiheit erhalten

Mandant war wegen Besitzes von Kinderpornografie angeklagt. Trotz einer erheblichen Vielzahl von Dateien konnte Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt zahlreiche Strafmilderungsgründe herausarbeiten. Dadurch konnte die Freiheit des Mandanten erhalten bleiben und es verblieb bei einer Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden konnte.

06.03.2025 – Freispruch beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern

06.03.2025

WO? Amtsgericht Uelzen
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern
ERGEBNIS: Freispruch

Unserem zum Tatzeitpunkt heranwachsenden Mandanten wurde ein nach alter Gesetzeslage als sexueller Missbrauch von Kindern strafbares Verhalten vorgeworfen. Er soll über Instagram und Snapchat Kontakt zu einem Kind aufgenommen haben, um in sexualisierter Weise auf dieses einzuwirken. Strafverteidiger Bartsch gelang es darzulegen, dass die Accounts des Mandanten zum besagten Zeitpunkt gehackt worden waren. Im Rahmen der Beweisaufnahme konnte zudem herausgearbeitet werden, dass auch rechtliche Gründe gegen eine Tatbestandsverwirklichung sprachen. Das vorsätzliche Einwirken auf ein Kind war – unabhängig von der Täterschaft – nicht erkennbar. Im Ergebnis erfolgte ein Freispruch aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen.

27.02.2025 – Einstellung bei Vorwurf Besitz von Kinderpornografie

27.02.2025

WO? Neustadt am Rübenberge
WER? Fachanwälte für Strafrecht Dr. Hennig und Moro
DELIKT: Besitz Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung

Die Fachanwälte für Strafrecht Dr. Hennig und Moro konnten in einem länger andauernden Verfahren herausarbeiten, dass keine pädophilen Neigungen beim Mandanten vorliegen und eine Einstellung durchsetzen. Das bedeutet: Keine Entlassung aus der Bundeswehr und keine Eintragung im Führungszeugnis. In einem ersten Anlauf 2024 konnte Dr. Hennig eine Aussetzung erreichen. Dies war wichtig, damit überhaupt eine Einstellung in Frage kommt. Damals war der Tatbestand des § 184 b StGB nämlich noch ein sog. Verbrechen. Bei solchen Tatbeständen ist jedoch eine Einstellung wegen geringe der Schuld oder gegen Auflage ausgeschlossen. So wurde die Gesetzesreform des § 184 b StGB abgewartet. Wenige Monate später wurde der Tatbestand zum Vergehen herabgestuft. Fachanwalt für Strafrecht Moro konnte sodann in der Hauptverhandlung im Jahr 2025 herausarbeiten, dass der Mandant im Rahmen von Recherchen zu legaler Pornografie unfreiwillig mit Kinderpornografie in Berührung gekommen ist und die Daten umgehend löschte. Die Staatsanwaltschaft und das Gericht stimmten daraufhin der Einstellung des Verfahrens zu. Ohne hochspezialisierte Verteidigung wäre hier bereits 2024 ein existenzvernichtendes Urteil gefällt worden.

27.02.2025 – Freiheit erhalten bei Vorwurf Drittverbreiten kinderpornografischer Schriften

27.02.2025

WO? Amtsgericht Erfurt
WER? Defensio Strafverteidiger
DELIKT: Drittverbreiten kinderpornografischer Schriften
ERGEBNIS: Freiheit erhalten

Defensio Strafverteidiger konnten trotz mehrerer einschlägiger Vorstrafen die Freiheit des Mandanten erhalten. Das Gericht konnte durch zahlreiche Strafmilderungsgründe überzeugt werden, dass eine Bewährungsstrafe ausreichend ist. Auch die von der Staatsanwaltschaft geforderte hohe Geldauflage konnte deutlich reduziert werden.

26.02.2025 – Einstellung bei Vorwurf Vergewaltigung

26.02.2025

WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung

Der Mandanten soll nach einer Party die Anzeigenerstatterin auf seinem Sofa vergewaltigt haben, während ihr Freund im Nachbarzimmer schlief. Mittels einer gut begründeten Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig die Staatsanwaltschaft Hannover davon überzeugen, dass die Aussage der einzigen Belastungszeugin unglaubhaft war. Ausführlich konnten die erheblichen Widersprüche in der Aussage herausgearbeitet und dargelegt werden. Unter kritischer Würdigung des Akteninhalts war ein einvernehmlicher Geschlechtsverkehr zwischen den Beteiligten überwiegend wahrscheinlich. Die Staatsanwaltschaft Hannover folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

24.02.2025 – Freispruch bei Vorwurf sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person

24.02.2025

WO? Landgericht Osnabrück
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person
ERGEBNIS: Freispruch in der Berufungsinstanz

Die Staatsanwaltschaft warf unserem Mandanten sexuellen Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person vor. Anlässlich eines Fernsehabends im März 2004 soll er mit seinem Penis in seine schlafende Freundin eingedrungen sein. Vierzehn Jahre, eine Ehe, zwei Kinder und ein gemeinsames Wohnmobil lang war von den Vorwürfen keine Rede. Erst als die Anzeigenerstatterin einen anderen Mann kennengelernt hatte und die Ehe deshalb kriselte, wollte sie sich an den Vorfall „erinnert“ haben und zeigte ihren in Scheidung befindlichen Mann an. Rechtsanwalt Grabitz hatte vor der Berufungshauptverhandlung eine Stellungnahme einer renommierten Sachverständigen für Aussagepsychologie eingeholt, die er ins Zentrum seiner Verteidigungsstrategie stellte. Auf diese Weise konnte er herausarbeiten, dass die Aussage einer Rechtfertigungssituation entsprungen war und mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Vermischung von Erinnerungsquellen vorlag. Die Anzeigenerstatterin schämte sich für ihren Seitensprung. Es lag nah, dass sie die Schuld an dem Scheitern der Beziehung auf ihren Ex-Mann zu verschieben versuchte, indem sie ihn einer Sexualstraftat bezichtigte. Das Gericht folgte den Ausführungen der Verteidigung und sprach unseren Mandanten von sämtlichen Vorwürfen frei.

21.02.2025 – Verhinderung einer Jugendstrafe beim Vorwurf des versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt

21.02.2025

WO? Amtsgericht Wennigsen (Deister)
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Versuchter sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind und Besitz kinder- sowie jugendpornographischer Inhalte
ERGEBNIS: Weisung und Auflage nach dem Jugendgerichtsgesetz

Unserem heranwachsenden Mandanten wurden der zweifache versuchte sexuelle Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt sowie der Besitz kinder- und jugendpornographischer Inhalte vorgeworfen. Trotz der beiden umfangreichen Chats und einer vierstelligen Anzahl an Dateien, welche auf den Geräten des Mandanten gefunden wurden, gelang es Strafverteidiger Bartsch die Entwicklungsphase des Mandanten und zahlreiche weitere Strafmilderungsgründe herauszuarbeiten. Auch unter Berücksichtigung der Ausführungen der Jugendgerichtshilfe konnte erfolgreich darauf hingewirkt werden, dass am Ende nur eine Weisung sowie eine Auflage nach dem JGG standen.

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